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Zulassung als Klassifizierungsunternehmen für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen beantragen

Leistung 8950236 · Typ LOV · zuletzt geändert 27.03.2026

LeiKa-Schlüssel
99050192007000
Synonyme
Schweine Rinder Schafe BLE Fleischgesetz BMEL Fleischklassifizierung Fleischgesetz-Durchführungsverordnung Klassifizierungsunternehmen Schlachtkörper
Kategorien
Erlaubnisse und Genehmigungen

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Niedersachsen

Gebühren

BezeichnungTypBetragBemerkung
Gebühr FIX 290,00 € Die Gebühren für die Zulassung eines Klassifizierungsunternehmens betragen 290,00 EUR. Zuzüglich entstehen Gebühren für die Vor-Ort-Prüfung, diese setzen sich aus einem Basisbetrag und den Prüfungstagen vor Ort zusammen.
Gebühr VARIABEL – Basisbetrag für die Vor-Ort-Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen. Die Höhe des Basisbetrags richtet sich nach der Zahl der Schlachtstätten, für die das Klassifizierungsunternehmen tätig ist.
Gebühr FIX 810,00 € Gebühren für einen angefangenen Prüfungstag der Vor-Ort-Prüfung.

Inhalt (Textblöcke, 16)

Leistungsbeschreibung

Unternehmen, die Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien einstufen, benötigen eine Zulassung. Sie können diese bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Die Klassifizierung von Schlachtkörpern ist die Einordnung von Schlachtkörpern in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien. Die Klassifizierung erfolgt nach festgelegten Regeln. Dafür werden Eigenschaften des Tieres wie Alter, Geschlecht und Kastration sowie Eigenschaften des Fleisches wie Muskelfülle und Fleisch-Fett-Verhältnis zur Bewertung herangezogen.

Die Klassifizierung nach einheitlichen Maßstäben zielt auf die einheitliche Beurteilung und die Preisbewertung von Fleisch im Handelsverkehr auf der Basis qualitativer Merkmale ab. 

Teaser

Wenn Ihr Unternehmen Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien einstuft, benötigen Sie eine Zulassung. Diese beantragen Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassung als Klassifizierungsunternehmen können Sie online, oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Zuständige Stelle

Die Zulassung als Klassifizierungsunternehmen können Sie online, oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen hat eine Niederlassung oder eine zustellungsfähige Anschrift in Deutschland.
  • Ihr Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen der Norm "DIN EN ISO/IEC 17020:201207 Typ A". Eine Zertifizierung durch eine Akkreditierungsstelle ist nicht erforderlich.
  • Ihr Unternehmen arbeitet nachweislich unabhängig, zuverlässig und sachkundig.
  • Ihr Unternehmen verfügt über ausreichend viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Fleischklassifizierung zugelassen sind.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Antrag
  • Nachweis, dass Ihr Unternehmen die Klassifizierung nach dem jeweiligen Handelsklassenrecht ordnungsgemäß durchführen kann
  • Nachweis, dass das für die Klassifizierung vorgesehene Personal über die erforderliche Zulassung verfügt
  • Auszug der betrieblichen Aufbauorganisation
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Kopie des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise der Satzung

Verfahrensablauf

Die Zulassung als Klassifizierungsunternehmen können Sie online, oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Zulassung online beantragen:

  • Rufen Sie im Bundesportal den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
  • Die BLE prüft Ihre Antragsunterlagen und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Sind die Unterlagen und Angaben vollständig, erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsbescheid.
  • Die BLE veranlasst eine Vor-Ort-Kontrolle in Ihrem Klassifizierungsunternehmen (Office-Audit) sowie Kontrollen in den Schlachtstätten (Witness-Audits), in denen Ihr Klassifizierungsunternehmen tätig ist.
  • Falls bei diesen Kontrollen keine Mängel festgestellt werden, erhalten Sie einen endgültigen, 5 Jahre gültigen Zulassungsbescheid.
  • Zusätzlich erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Zulassung per Post beantragen:

  • Beantragen Sie zunächst das Antragsformular. Dies können Sie formlos erledigen, indem Sie eine E-Mail an oder einen Brief an das Referat 524 der BLE senden.
  • Füllen Sie das erhaltene Antragsformular aus.
  • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE.
  • Die BLE prüft Ihre Antragsunterlagen und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Sind die Unterlagen und Angaben vollständig, erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsbescheid.
  • Die BLE veranlasst eine Vor-Ort-Kontrolle in Ihrem Klassifizierungsunternehmen (Office-Audit) sowie Kontrollen in den Schlachtstätten (Witness-Audits), in denen Ihr Klassifizierungsunternehmen tätig ist.
  • Falls bei diesen Kontrollen keine Mängel festgestellt werden, erhalten Sie einen endgültigen, 5 Jahre gültigen Zulassungsbescheid.
  • Zusätzlich erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch:

Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
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