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Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest

Leistung 8665837 · Typ LOV · zuletzt geändert 27.03.2026

LeiKa-Schlüssel
99110043095000
Synonyme
Vogelgrippe H7 H5 Vogelgrippe Tierseuchenbekämpfung Geflügelpest Seuchenvorsorge Epidemievorsorge Pandemievorsorge hochpathogene aviäre Influenza
Kategorien
Klima, Natur und Arten Statistische Erhebungen und Meldepflichten Statistische Auswertungen

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Heidekreis

Inhalt (Textblöcke, 19)

Leistungsbeschreibung

Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch aviäre Influenzaviren ausgelöste Infektionskrankheit. Sie kann unter anderem bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten. Bei aviären Influenzaviren kann man zwischen zwei Gruppen, den sogenannten niedrigpathogenen („wenig krankmachenden“) und den hochpathogenen („stark krankmachenden“) Influenzaviren unterscheiden. Die hochpathogenen Influenzaviren (zum Beispiel H5N1) können bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern oder Puten, zu einer schweren Erkrankung führen, die in der Regel tödlich endet. Die niedrigpathogenen Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen. Allerdings können niedrig pathogene Influenzaviren zur hochpathogenen Form mutieren.

Nur die aviären Influenzaviren vom Subtyp H5 und H7 können in der hochpathogenen Form vorkommen. Nach der Infektion mit hochpathogenen aviären Influenzaviren zeigen insbesondere Hühner und Puten Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt u.a. zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung. Mitunter sterben die Tiere plötzlich, ohne vorher erkennbare Symptome gezeigt zu haben. Meistens sterben die infizierten Tiere. Bei Enten und Gänsen sind die Symptome manchmal weniger stark ausgeprägt, so dass die Infektion nicht sofort erkannt wird.

Obwohl vor allem Hühner und Puten schwer erkranken, sind die Symptome der Geflügelpest nicht eindeutig für diese Erkrankung und können ggf. auch bei anderen Krankheiten auftreten. Tierhalterinnen und Tierhalter müssen daher unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt hinzuzuziehen, wenn klinische Auffälligkeiten im Tierbestand auftreten (z.B. plötzliche Todesfälle, verringerte Futter- und Wasseraufnahme, Rückgang der Legeleistung etc.).

Liegen Gründe für einen Verdacht auf eine Infektion mit der Geflügelpest vor, muss unverzüglich das zuständige Veterinäramt informiert werden. Das Veterinäramt entscheidet dann, ob Proben von den Tieren genommen und im Labor untersucht werden. Wird im Labor eine Infektion mit dem aviären Influenzavirus H5 oder H7 festgestellt, muss das zuständige Veterinäramt vorgeschriebene Bekämpfungsmaßnahmen ergreifen. Dies gilt für alle Haltungen, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Vögel. Beispielsweise muss der Geflügelbestand geräumt werden. Die Haltungseinrichtung muss anschließend gereinigt und desinfiziert werden.

Um die infizierte Geflügelhaltung wird in der Regel eine Sperrzone mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern für die Dauer von mindestens 30 Tagen eingerichtet. In der Sperrzone gelten zahlreiche Beschränkungen. Beispielsweise dürfen gehaltene Vögel nicht verbracht werden. 

Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr und den aufwändigen Bekämpfungsmaßnahmen sind alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere vor einer Infektion mit der Geflügelpest zu schützen und dafür sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Dies gilt auch für kleine Hobbyhaltungen.

Bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen sind für alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter vorgeschrieben: Geflügel darf nur an Stellen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Weitere wichtige Biosicherheitsmaßnahmen sind unter anderem die Reinigung und Desinfektion von Kleidung und Schuhen vor Betreten des Stalls. Alternativ kann Einweg-Schutzkleidung (Overall, Schuhüberzieher) verwendet werden. Einweg-Schutzkleidung muss nach dem Gebrauch sofort entsorgt werden. Geräte und Fahrzeuge sollten ebenfalls gereinigt und desinfiziert werden, bevor sie in den Stall gebracht werden.

Jede Geflügelhalterin und jeder Geflügelhalter ist dazu verpflichtet, seine Geflügelhaltung beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.

Grundsätzlich können hochpathogene aviäre Influenzaviren auf den Menschen übertragen werden. Das geschieht in der Regel nur bei einem intensiven Kontakt zu infizierten Tieren. Der Kontakt zu infizierten Tieren sollte daher vermieden werden oder nur mit geeigneten Schutzmaßnahmen stattfinden.

Teaser

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder hochpathogene aviäre Influenza genannt, ist eine hochansteckende Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln auftreten kann.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Bekanntmachung von Tierseuchenausbrüchen sind in Niedersachsen die kommunalen Veterinärbehörden zuständig.

Zuständige Stelle

Für die Bekanntmachung von Tierseuchenausbrüchen sind in Niedersachsen die kommunalen Veterinärbehörden zuständig.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Liegen Gründe für einen Verdacht auf eine Infektion mit der Geflügelpest vor, muss unverzüglich das zuständige Veterinäramt informiert werden. 
  • Das Veterinäramt entscheidet dann im Einzelfall über die erforderlichen Maßnahmen (insbesondere klinische Untersuchung und Probenahme im Geflügelbestand, Sperre der Tierhaltung).

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

Was sollte ich noch wissen?

Regionalisierung: Landkreis Heidekreis

Informationen zum Thema "Geflügelpest" auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

02.10.2025

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Urheber

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