MP-BUS Datenbrowser
‹ Alle Leistungen

Adress- und Personendaten ändern lassen

Leistung 8665201 · Typ LOVZ · zuletzt geändert 14.04.2026

LeiKa-Schlüssel
99102036011008
Synonyme
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Elstam ELSTER Lohnsteuerabzug Elektronische Lohnsteuerkarte Einkommensteuer Adresskorrektur Meldedaten
Kategorien
Steuererklärung Einkommensteuer und Kirchensteuer Steuern und Abgaben für Mitarbeiter

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Bürgerbüro Soltau

Onlinedienste (1)

Inhalt (Textblöcke, 19)

Leistungsbeschreibung

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

Teaser

Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

Regionalisierung: Einheitsgemeinde Soltau

Örtlich zuständig ist (bei Lohnsteuerkartenausstellung)

  1. bei nicht verheirateten oder getrennt lebenden Arbeitnehmern die Gemeinde, die am 20.09. des Vorjahres Hauptwohnung war
  2. bei Verheirateten, deren Ehegatte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, die Gemeinde, die am 20.09. des Vorjahres gemeinsame Hauptwohnung war oder bei unterschiedlichen Wohnungen Hauptwohnung des älteren Ehegatten war
  3. bei Verheirateten, deren Ehegatte nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (z.B. im Ausland wohnt), die Gemeinde, die am 20.09. des Vorjahres Hauptwohnung war oder wenn der Arbeitnehmer nach dem 20.09. aus dem Ausland zugezogen ist, die erste Hauptwohnsitzgemeinde in der Bundesrepublik Deutschland.
 

Örtlich zuständig ist (bei Lohnsteuerkartenänderung)

  1. Nachweislich falsch ausgestellte Steuerkarten werden von der Gemeinde geändert, die sie ausgestellt hat.
  2. Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse bis zum Beginn des Kalenderjahres (=Steuerjahr), für das die Lohnsteuerkarte gilt, so ist für die Änderung die Gemeinde zuständig, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer geheiratet hat oder die Voraussetzungen für die Bescheinigung eines Kindes eingetreten sind. In diesen Fällen richtet sich die Zuständigkeit der Gemeinde nach Pkt. 3.
  3. Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse im laufenden Steuerjahr, ist die Gemeinde zuständig, in der der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Vorlage der Steuerkarte seinen Hauptwohnsitz hat. Bei Verheirateten und nicht dauernd getrennt lebenden Steuerpflichtigen ist die Gemeinde zuständig, in der der ältere Ehegatte zum Zeitpunkt der Vorlage der Steuerkarten seinen Hauptwohnsitz hat.

 

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

Es gab Änderungen von Adress- oder Personendaten (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes).

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Persönliche Änderungen wie Umzug oder Heirat müssen Sie der zuständigen Gemeinde (Standesamt / Meldebehörde) mitteilen.

Diese leitet die Daten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter.

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Regionalisierung: Einheitsgemeinde Soltau

Bestimmung der Steuerklasse (Stichtag 01.01.)

a) Steuerklasse I bekommen:

  1. Ledige
  2. getrennt lebende Ehegatten
  3. Geschiedene
  4. Verwitwete ab dem 2. Steuerjahr nach dem Sterbefall
  5. Verheiratete, deren Ehegatte nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, d.h. der Ehegatte lebt im Ausland u.a. (s. Merkblatt für die Gemeinden Abschnitt 6)

    die keinen Anspruch auf den Haushaltsfreibetrag für mindestens ein Kind haben.

b) Steuerklasse II bekommen:

Die unter a) genannten Personen, wenn sie Anspruch auf den Haushaltsfreibetrag für mindestens ein Kind haben.

  1. Das Kind darf am 01.01. das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  2. Das Kind muß am 01.01. oder einem anderen maßgeblichen Stichtag (Geburt oder Zuzug aus dem Ausland) seine Wohnung in der des Steuerpflichtigen haben.

c) Steuerklasse III bekommen:

  1. Verheiratete, die von ihrem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt leben und dieser entweder keinen Arbeitslohn bezieht oder auf Antrag beider Steuerpflichtiger in die Klasse V eingereiht wird.
  2. Verwitwete Arbeitnehmer im Sterbejahr ab dem nächsten Ersten des Sterbedatums und im darauffolgenden Jahr, vorausgesetzt, sie haben vor dem Sterbefall nicht dauernd getrennt gelebt und der Ehegatte war unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

d) Steuerklasse IV bekommen:

Verheiratete, die von ihrem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt leben und die beide Arbeitslohn beziehen

e) Steuerklasse V bekommen:

Verheiratete, deren Ehegatte die Steuerklasse III bescheinigt wurde.

f) Steuerklasse VI bekommen:

alle Arbeitnehmer, die mehr als ein Arbeitsverhältnis haben, für die Einbehaltung der Lohnsteuer aus dem zweiten und jedem weiteren Arbeitsverhältnis.

Bescheinigung von Kindern (Achtung: nicht berücksichtigt werden Kinder, die im Ausland leben!)

Stichtag 01.01. bzw. Geburt oder Zuzug aus dem Ausland

a) von der Gemeinde bescheinigt werden (§ 39 Abs. 3 EStG):

  1. eheliche Kinder
  2. für ehelich erklärte Kinder
  3. angenommene Kinder
  4. nichteheliche Kinder
  5. Kinder des Ehegatten (§ 39 Abs. 3 B EStG),

die am 01.01. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht Pflegekinder eines anderen Steuerpflichtigen sind.

b) Vom Finanzamt bescheinigt werden:

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Finanzministerium

Urheber

nicht angegeben

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
    "id": "8665201",
    "name": "Adress- und Personendaten ändern lassen",
    "teaser": "<p>Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.</p>",
    "type": "LOVZ",
    "leika_keys": [
        "99102036011008"
    ],
    "synonyms": [
        "Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale",
        "ELStAM",
        "Elstam",
        "ELSTER",
        "Lohnsteuerabzug",
        "Elektronische Lohnsteuerkarte",
        "Einkommensteuer",
        "Adresskorrektur",
        "Meldedaten"
    ],
    "text_blocks": [
        {
            "text": "<p>Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.</p>\n\n<p>Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.</p>\n\n<p>Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.</p>",
            "type": {
                "id": "8669895",
                "key": "LLGBESCHREIBUNG",
                "name": "Leistungsbeschreibung",
                "description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.</p>",
            "type": {
                "id": "372138700",
                "key": "TEASER",
                "name": "Teaser"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.</p>",
            "type": {
                "id": "8669896",
                "key": "WENWENDEN",
                "name": "An wen muss ich mich wenden?"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": [
                {
                    "text": "<p>Örtlich zuständig ist (bei Lohnsteuerkartenausstellung)</p><ol><li><div>bei nicht verheirateten oder getrennt lebenden Arbeitnehmern die Gemeinde, die am 20.09. des Vorjahres Hauptwohnung war</div></li><li><div>bei Verheirateten, deren Ehegatte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, die Gemeinde, die am 20.09. des Vorjahres gemeinsame Hauptwohnung war oder bei unterschiedlichen Wohnungen Hauptwohnung des älteren Ehegatten war</div></li><li><div>bei Verheirateten, deren Ehegatte nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (z.B. im Ausland wohnt), die Gemeinde, die am 20.09. des Vorjahres Hauptwohnung war oder wenn der Arbeitnehmer nach dem 20.09. aus dem Ausland zugezogen ist, die erste Hauptwohnsitzgemeinde in der Bundesrepublik Deutschland.</div></li></ol> <p>Örtlich zuständig ist (bei Lohnsteuerkartenänderung)</p><ol><li><div>Nachweislich falsch ausgestellte Steuerkarten werden von der Gemeinde geändert, die sie ausgestellt hat.</div></li><li><div>Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse bis zum Beginn des Kalenderjahres (=Steuerjahr), für das die Lohnsteuerkarte gilt, so ist für die Änderung die Gemeinde zuständig, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer geheiratet hat oder die Voraussetzungen für die Bescheinigung eines Kindes eingetreten sind. In diesen Fällen richtet sich die Zuständigkeit der Gemeinde nach Pkt. 3.</div></li><li><div>Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse im laufenden Steuerjahr, ist die Gemeinde zuständig, in der der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Vorlage der Steuerkarte seinen Hauptwohnsitz hat. Bei Verheirateten und nicht dauernd getrennt lebenden Steuerpflichtigen ist die Gemeinde zuständig, in der der ältere Ehegatte zum Zeitpunkt der Vorlage der Steuerkarten seinen Hauptwohnsitz hat.</div></li></ol><p> </p>",
                    "legalNorms": [],
                    "externalLinks": [],
                    "restrictedArea": "Einheitsgemeinde Soltau"
                }
            ]
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "307874608",
                "key": "ZUSTSTELLE",
                "name": "Zuständige Stelle"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Es gab Änderungen von Adress- oder Personendaten (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes).</p>",
            "type": {
                "id": "307874607",
                "key": "VORAUSSETZUNG",
                "name": "Voraussetzungen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "8669901",
                "key": "FORMULARE",
                "name": "Druckformulare / Merkblätter",
                "description": "Liste vorhandener zugehöriger Downloads"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li>Personalausweis bzw. Reisepass</li>\n\t<li>entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)</li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "8669897",
                "key": "WASMITBRINGEN",
                "name": "Welche Unterlagen werden benötigt?",
                "description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.</p>",
            "type": {
                "id": "8669898",
                "key": "GEBUEHREN",
                "name": "Welche Gebühren fallen an?"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span class=\"T286Pc\">Persönliche Änderungen wie Umzug oder Heirat müssen Sie der zuständigen Gemeinde (Standesamt / Meldebehörde) mitteilen.</span></p>\n\n<p><span class=\"T286Pc\">Diese leitet die Daten automatisch an das</span> <span> Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) </span> <span class=\"T286Pc\">weiter.</span></p><p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "307874606",
                "key": "VERFAHRENSABLAUF",
                "name": "Verfahrensablauf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.</p>",
            "type": {
                "id": "8669899",
                "key": "FRISTEN",
                "name": "Welche Fristen muss ich beachten?",
                "description": "z.B. Vorlauffristen, Stichtermine, anschließende Dauer"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "307874600",
                "key": "BEARBEITUNGSDAUER",
                "name": "Bearbeitungsdauer"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.</p>",
            "type": {
                "id": "494542700",
                "key": "WEITEREINFO",
                "name": "Weiterführende Informationen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "type": {
                "id": "8669900",
                "key": "RECHTSGRUNDLAGE",
                "name": "Rechtsgrundlage"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39.html",
                    "name": "§ 39 Absatz 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz"
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "8669902",
                "key": "WASWISSEN",
                "name": "Was sollte ich noch wissen?",
                "description": "Hinweise, Links, angekündigte, aber noch nicht gültige Veränderungen etc."
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": [
                {
                    "text": "<p>Bestimmung der Steuerklasse (Stichtag 01.01.)</p><p>a) Steuerklasse I bekommen: </p><ol><li><div>Ledige </div></li><li><div>getrennt lebende Ehegatten </div></li><li><div>Geschiedene </div></li><li><div>Verwitwete ab dem 2. Steuerjahr nach dem Sterbefall </div></li><li><div>Verheiratete, deren Ehegatte nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, d.h. der Ehegatte lebt im Ausland u.a. (s. Merkblatt für die Gemeinden Abschnitt 6) </div><p>die keinen Anspruch auf den Haushaltsfreibetrag für mindestens ein Kind haben. </p></li></ol><p>b) Steuerklasse II bekommen: </p><p>Die unter a) genannten Personen, wenn sie Anspruch auf den Haushaltsfreibetrag für mindestens ein Kind haben. </p><ol><li><div>Das Kind darf am 01.01. das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben </div></li><li><div>Das Kind muß am 01.01. oder einem anderen maßgeblichen Stichtag (Geburt oder Zuzug aus dem Ausland) seine Wohnung in der des Steuerpflichtigen haben. </div></li></ol><p>c) Steuerklasse III bekommen: </p><ol><li><div>Verheiratete, die von ihrem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt leben und dieser entweder keinen Arbeitslohn bezieht oder auf Antrag beider Steuerpflichtiger in die Klasse V eingereiht wird. </div></li><li><div>Verwitwete Arbeitnehmer im Sterbejahr ab dem nächsten Ersten des Sterbedatums und im darauffolgenden Jahr, vorausgesetzt, sie haben vor dem Sterbefall nicht dauernd getrennt gelebt und der Ehegatte war unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. </div></li></ol><p>d) Steuerklasse IV bekommen: </p><p>Verheiratete, die von ihrem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt leben und die beide Arbeitslohn beziehen </p><p>e) Steuerklasse V bekommen: </p><p>Verheiratete, deren Ehegatte die Steuerklasse III bescheinigt wurde. </p><p>f) Steuerklasse VI bekommen: </p><p>alle Arbeitnehmer, die mehr als ein Arbeitsverhältnis haben, für die Einbehaltung der Lohnsteuer aus dem zweiten und jedem weiteren Arbeitsverhältnis. </p>Bescheinigung von Kindern (Achtung: nicht berücksichtigt werden Kinder, die im Ausland leben!)<p>Stichtag 01.01. bzw. Geburt oder Zuzug aus dem Ausland </p><p>a) von der Gemeinde bescheinigt werden (§ 39 Abs. 3 EStG): </p><ol><li><div>eheliche Kinder </div></li><li><div>für ehelich erklärte Kinder </div></li><li><div>angenommene Kinder </div></li><li><div>nichteheliche Kinder </div></li><li><div>Kinder des Ehegatten (§ 39 Abs. 3 B EStG), </div></li></ol><p>die am 01.01. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht Pflegekinder eines anderen Steuerpflichtigen sind. </p><p>b) Vom Finanzamt bescheinigt werden: </p>",
                    "legalNorms": [],
                    "externalLinks": [],
                    "restrictedArea": "Einheitsgemeinde Soltau"
                }
            ]
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "9235478",
                "key": "RECHTSBEHELF",
                "name": "Rechtsbehelf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "9235479",
                "key": "INSTITUTION",
                "name": "Unterstützende Institutionen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Niedersächsisches Finanzministerium</p>",
            "type": {
                "id": "307874601",
                "key": "FREIGABE",
                "name": "Fachlich freigegeben durch"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "307874605",
                "key": "URHEBER",
                "name": "Urheber"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "299805000",
                "key": "RESULTIERENDEDOKUMENTE",
                "name": "Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        }
    ],
    "charges": [],
    "periods": [],
    "online_services": [
        {
            "id": "692433564",
            "link": "https://www.elster.de/elsterweb/start",
            "name": "ELSTER",
            "image": null,
            "gdprText": null,
            "linkTitle": "ELSTER",
            "trustLevel": "NIEDRIG",
            "supportedLanguages": [
                "de"
            ],
            "identificationTypes": []
        }
    ],
    "categories": [
        {
            "id": "454393273",
            "name": "Steuererklärung",
            "parentId": "454393272"
        },
        {
            "id": "454393274",
            "name": "Einkommensteuer und Kirchensteuer",
            "parentId": "454393272"
        },
        {
            "id": "454395149",
            "name": "Steuern und Abgaben für Mitarbeiter",
            "parentId": "454395148"
        }
    ],
    "source_last_updated": "2026-04-14T10:28:28.000000Z",
    "synced_at": "2026-10-30T14:00:04.000000Z",
    "created_at": "2026-10-30T12:51:48.000000Z",
    "updated_at": "2026-10-30T14:09:48.000000Z",
    "documents": [],
    "service_periods": [],
    "organisational_units": [
        {
            "id": "417118203",
            "name": "Bürgerbüro",
            "parent_id": "417115886",
            "short_description": null,
            "description": null,
            "addresses": [
                {
                    "area": {
                        "id": "28843",
                        "name": "Soltau"
                    },
                    "type": {
                        "id": "183672",
                        "key": "POSTADRESSE",
                        "name": "Adresse"
                    },
                    "street": "Poststr.",
                    "mailbox": "",
                    "zipcode": "29614",
                    "elevator": true,
                    "houseNumber": "12",
                    "parkingLots": [],
                    "descriptionLink": {
                        "link": "",
                        "linkTitle": ""
                    },
                    "transportationStops": [],
                    "wheelchairAccessible": true
                },
                {
                    "area": {
                        "id": "28843",
                        "name": "Soltau"
                    },
                    "type": {
                        "id": "390109701",
                        "key": "POSTANSCHRIFT",
                        "name": "Postanschrift",
                        "description": ""
                    },
                    "street": "",
                    "mailbox": "14 44",
                    "zipcode": "29614",
                    "elevator": true,
                    "houseNumber": "",
                    "parkingLots": [],
                    "descriptionLink": {
                        "link": "",
                        "linkTitle": ""
                    },
                    "transportationStops": [],
                    "wheelchairAccessible": true
                }
            ],
            "communications": [
                {
                    "note": "",
                    "type": {
                        "id": "183669",
                        "key": "TELEFON",
                        "name": "Telefon"
                    },
                    "value": "05191 82-350"
                },
                {
                    "note": "",
                    "type": {
                        "id": "183670",
                        "key": "FAX",
                        "name": "Fax"
                    },
                    "value": "05191 82-399"
                },
                {
                    "type": {
                        "id": "183675",
                        "key": "EMAIL",
                        "name": "E-Mail"
                    },
                    "title": "",
                    "value": "buerger@stadt-soltau.de"
                }
            ],
            "opening_hours": "<p>Montag, Mittwoch, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr<br>\nDienstag und Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr<br>\n<br>\nEine Terminvereinbarung ist erforderlich: www.soltau.de/termine</p>",
            "synonyms": [],
            "position": null,
            "source_last_updated": "2026-08-17T22:24:50.000000Z",
            "synced_at": "2026-10-30T14:00:04.000000Z",
            "created_at": "2026-10-30T12:44:18.000000Z",
            "updated_at": "2026-10-30T14:00:06.000000Z",
            "images": [],
            "pivot": {
                "service_id": "8665201",
                "organisational_unit_id": "417118203",
                "areas": "[{\"id\": \"28843\", \"name\": \"Soltau\"}]"
            }
        }
    ],
    "forms": []
}