MP-BUS Datenbrowser
‹ Alle Leistungen

Hausschlachtung anmelden

Leistung 8664910 · Typ LOV · zuletzt geändert 27.03.2026

LeiKa-Schlüssel
99110035058000
Synonyme
Lebensmittelhygiene Hygiene Lebensmittel Lebensmittel tierischer Herkunft Schweine Rinder Schafe Ziegen Pferde Fleisch Fleischhygiene Schlachten Schlachttier
Kategorien
Klima, Natur und Arten Tier-, Pflanzen- und Naturschutz Erlaubnisse und Genehmigungen

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Heidekreis

Formulare (1)

FormularDownload
Datenschutzhinweis der Fachgruppe Fleischhygiene und Tierschutz lokal
FormularDokInfodienste (application/pdf)

Inhalt (Textblöcke, 19)

Leistungsbeschreibung

Hausschlachtung ist eine Schlachtung eines eigenen Tieres außerhalb von zugelassenen Schlachtstätten, wobei das Fleisch und die daraus hergestellten Produkte ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden dürfen.

Dies bedeutet auch, dass dieses Fleisch weder an Bekannte noch an Verwandte, die nicht im eigenen Haushalt leben, abgegeben werden darf. Hierbei ist es unerheblich, ob die Abgabe unentgeltlich oder gegen Entgelt erfolgt.

Sofern eine Abgabe an Dritte geplant ist, so muss die Schlachtung in einem EU-zugelassenen Schlachtbetrieb durchgeführt werden.

Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit Ihrer Arbeit.

Der amtlichen (Schlachttier- und) Fleischuntersuchung (ggf. inkl. Trichinenuntersuchung) bei Hausschlachtungen unterliegen

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Farmwild
  • Ziegen und andere Paarhufer,
  • Pferde und andere Einhufer,

sofern Ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist. 

Teaser

Hausschlachtung ist eine Schlachtung eines eigenen Tieres außerhalb von

zugelassenen Schlachtstätten, wobei das Fleisch und die daraus hergestellten

Produkte ausschließ

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Tierhaltereigenschaften sind erfüllt.
  • Die Verwendung aus dem aus der Hausschlachtung gewonnen Fleisch ist nur für den eigenen Haushalt des Tierbesitzers erlaubt.
  • Wer Tiere schlachtet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde Betäuben und Töten im Rahmen der Schlachtung) verfügen, um die Tiere vor jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden zu verschonen. Sie dürfen nur nach einer Betäubung, die Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit bis zum Tod garantiert, getötet werden (§ 12 TierSchlV). Wenn der Auftraggeber einen Dienstleister beansprucht, muss er sich über das Vorhandensein des Sachkundenachweises gemäß Tierschutzschlacht-Verordnung für die entsprechende Tierart vergewissern.
  • Es müssen gesetzesmäßige Betäubungsverfahren angewendet werden, alle Vorgaben zur Entblutung sowie Verbote in Zusammenhang mit der Schlachtung müssen eingehalten werden

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anmeldung zur Hausschlachtung muss schriftlich erfolgen und sollte nachfolgende Angaben enthalten:

  • Wann soll die Hausschlachtung erfolgen?
  • Wo soll die Hausschlachtung und anschließende Fleischuntersuchung stattfinden? Vollständiger Name und Adresse, Kontaktdaten inkl. Telefon
  • Welches Tier wird geschlachtet (Tierart, ggf. Ohrmarke)?
  • Wie viele Tiere werden geschlachtet?
  • Wer schlachtet die Tiere?

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr ergibt sich aus Nr. VI.3.3.2 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)

Verfahrensablauf

  1. Sie melden die Schlachtung der vorgesehenen Tiere/des vorgesehenen Tieres mit geplantem Schlachtdatum und Uhrzeit sowie Ort der Hausschlachtung zur Untersuchung an. Insofern das Tier/die Tiere keine Anzeichen von gestörtem Allgemeinbefinden zeigt/zeigen, kann geschlachtet werden. Achten Sie bitte darauf, dass das Tier gesund, fit und vital ist. Liegen Anzeichen für ein gestörtes Allgemeinbefinden vor, muss der amtliche Tierarzt vor der Schlachtung eine amtliche Schlachttieruntersuchung durchführen und das Tier zur Schlachtung freigeben.
  2. Im Anschluss dürfen Sie bei vorhandener Kenntnis und Fähigkeiten (Sachkunde Betäuben und Töten im Rahmen der Schlachtung) die Hausschlachtung durchführen oder durch einen Dienstleister (mit Sachkundenachweis gemäß Tierschutzschlacht-Verordnung) durchführen lassen. Vergewissern Sie sich in diesem Falle bitte, dass ein gültiger Sachkundenachweis für die entsprechende Tierart vorhanden ist
  3. Nach der Schlachtung des Tieres schaut sich der amtliche Tierarzt das gewonnene Fleisch und dessen Organe an.
  4. Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird das Fleisch zur Weiterverarbeitung frei gegeben.
  5. Bei Schweinen und Pferden erfolgt im Anschluss auch noch die Trichinenuntersuchen (Fadenwürmer). Erst wenn das Ergebnis dieser Untersuchung vorliegt, kann Fleisch dieser Tierarten zur Weiterverarbeitung freigegeben werden.
  6. Nebenprodukte der Schlachtung (Schlachtabfälle), insbesondere bei Rindern, Schafen und Ziegen das spezifische Risikomaterial, sind ordnungsgemäß über die entsprechenden zugelassenen Entsorgungsunternehmen zu entsorgen. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen, die ggf. einzuhalten sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

03.12.2024

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

nicht angegeben

Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
    "id": "8664910",
    "name": "Hausschlachtung anmelden",
    "teaser": "<p>Hausschlachtung ist eine Schlachtung eines eigenen Tieres außerhalb von </p><p>zugelassenen Schlachtstätten, wobei das Fleisch und die daraus hergestellten </p><p>Produkte ausschließ</p>",
    "type": "LOV",
    "leika_keys": [
        "99110035058000"
    ],
    "synonyms": [
        "Lebensmittelhygiene",
        "Hygiene",
        "Lebensmittel",
        "Lebensmittel tierischer Herkunft",
        "Schweine",
        "Rinder",
        "Schafe",
        "Ziegen",
        "Pferde",
        "Fleisch",
        "Fleischhygiene",
        "Schlachten",
        "Schlachttier"
    ],
    "text_blocks": [
        {
            "text": "<p style=\"margin-left:0cm;text-align:left;\"><span><span><span>Hausschlachtung ist eine Schlachtung eines eigenen Tieres außerhalb von zugelassenen Schlachtstätten, wobei das Fleisch und die daraus hergestellten Produkte ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden dürfen. </span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:0cm;text-align:left;\"><span><span><span>Dies bedeutet auch, dass dieses Fleisch weder an Bekannte noch an Verwandte, die nicht im eigenen Haushalt leben, abgegeben werden darf. Hierbei ist es unerheblich, ob die Abgabe unentgeltlich oder gegen Entgelt erfolgt. </span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:0cm;text-align:left;\"><span><span><span>Sofern eine Abgabe an Dritte geplant ist, so <strong>muss</strong> die Schlachtung in einem EU-zugelassenen Schlachtbetrieb durchgeführt werden.</span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:0cm;text-align:left;\"><span><span><span>Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit Ihrer Arbeit.</span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:0cm;text-align:left;\"><span><span><span>Der amtlichen (Schlachttier- und) Fleischuntersuchung (ggf. inkl. Trichinenuntersuchung) bei Hausschlachtungen unterliegen</span></span></span></p>\n\n<ul>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Rinder</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Schweine</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Schafe</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Farmwild</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Ziegen und andere Paarhufer,</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Pferde und andere Einhufer, </span></span></span></span></li>\n</ul>\n\n<p style=\"margin-left:0cm;text-align:left;\"><span><span><span>sofern Ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.&#xa0;</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "8669895",
                "key": "LLGBESCHREIBUNG",
                "name": "Leistungsbeschreibung",
                "description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Hausschlachtung ist eine Schlachtung eines eigenen Tieres außerhalb von </p><p>zugelassenen Schlachtstätten, wobei das Fleisch und die daraus hergestellten </p><p>Produkte ausschließ</p>",
            "type": {
                "id": "372138700",
                "key": "TEASER",
                "name": "Teaser"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.</p>",
            "type": {
                "id": "8669896",
                "key": "WENWENDEN",
                "name": "An wen muss ich mich wenden?"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "307874608",
                "key": "ZUSTSTELLE",
                "name": "Zuständige Stelle"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span><span><span><span>Tierhaltereigenschaften sind erfüllt.</span></span></span></span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span><span><span>Die Verwendung aus dem aus der Hausschlachtung gewonnen Fleisch ist nur für den eigenen Haushalt des Tierbesitzers erlaubt.</span></span></span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Wer Tiere schlachtet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde Betäuben und Töten im Rahmen der Schlachtung) verfügen, um die Tiere vor jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden zu verschonen. Sie dürfen nur nach einer Betäubung, die Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit bis zum Tod garantiert, getötet werden (§ 12 TierSchlV). Wenn der Auftraggeber einen Dienstleister beansprucht, muss er sich über das Vorhandensein des Sachkundenachweises gemäß Tierschutzschlacht-Verordnung für die entsprechende Tierart vergewissern.</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Es müssen gesetzesmäßige Betäubungsverfahren angewendet werden, alle Vorgaben zur Entblutung sowie Verbote in Zusammenhang mit der Schlachtung müssen eingehalten werden</span></span></span></li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "307874607",
                "key": "VORAUSSETZUNG",
                "name": "Voraussetzungen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "8669901",
                "key": "FORMULARE",
                "name": "Druckformulare / Merkblätter",
                "description": "Liste vorhandener zugehöriger Downloads"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Die Anmeldung zur Hausschlachtung muss schriftlich erfolgen und sollte nachfolgende Angaben enthalten:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Wann soll die Hausschlachtung erfolgen?</li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Wo soll die Hausschlachtung und anschließende Fleischuntersuchung stattfinden? Vollständiger Name und Adresse, Kontaktdaten inkl. Telefon</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span><span><span>Welches Tier wird geschlachtet (Tierart, ggf. Ohrmarke)?</span></span></span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span><span><span>Wie viele Tiere werden geschlachtet?</span></span></span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Wer schlachtet die Tiere?</span></span></span></span></li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "8669897",
                "key": "WASMITBRINGEN",
                "name": "Welche Unterlagen werden benötigt?",
                "description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Die Gebühr ergibt sich aus Nr. VI.3.3.2 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)</p>",
            "type": {
                "id": "8669898",
                "key": "GEBUEHREN",
                "name": "Welche Gebühren fallen an?"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ol>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Sie melden die Schlachtung der vorgesehenen Tiere/des vorgesehenen Tieres mit geplantem Schlachtdatum und Uhrzeit sowie Ort der Hausschlachtung zur Untersuchung an. Insofern das Tier/die Tiere keine Anzeichen von gestörtem Allgemeinbefinden zeigt/zeigen, kann geschlachtet werden. Achten Sie bitte darauf, dass das Tier gesund, fit und vital ist. Liegen Anzeichen für ein gestörtes Allgemeinbefinden vor, muss der amtliche Tierarzt vor der Schlachtung eine amtliche Schlachttieruntersuchung durchführen und das Tier zur Schlachtung freigeben.</span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span><span><span><span>Im Anschluss dürfen Sie bei vorhandener Kenntnis und Fähigkeiten (Sachkunde Betäuben und Töten im Rahmen der Schlachtung) die Hausschlachtung durchführen oder durch einen Dienstleister (mit Sachkundenachweis gemäß Tierschutzschlacht-Verordnung) durchführen lassen. Vergewissern Sie sich in diesem Falle bitte, dass ein gültiger Sachkundenachweis für die entsprechende Tierart vorhanden ist</span></span></span></span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span><span><span>Nach der Schlachtung des Tieres schaut sich der amtliche Tierarzt das gewonnene Fleisch und dessen Organe an.</span></span></span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span><span><span>Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird das Fleisch zur Weiterverarbeitung frei gegeben.</span></span></span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span><span><span>Bei Schweinen und Pferden erfolgt im Anschluss auch noch die Trichinenuntersuchen (Fadenwürmer). Erst wenn das Ergebnis dieser Untersuchung vorliegt, kann Fleisch dieser Tierarten zur Weiterverarbeitung freigegeben werden.</span></span></span></span></span></span></li>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Nebenprodukte der Schlachtung (Schlachtabfälle), insbesondere bei Rindern, Schafen und Ziegen das spezifische Risikomaterial, sind ordnungsgemäß über die entsprechenden zugelassenen Entsorgungsunternehmen zu entsorgen.&#xa0;</span></span></span></span></li>\n</ol>",
            "type": {
                "id": "307874606",
                "key": "VERFAHRENSABLAUF",
                "name": "Verfahrensablauf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span><span><span>Fristen, die ggf. einzuhalten sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.</span></span></span></p>\n\n",
            "type": {
                "id": "8669899",
                "key": "FRISTEN",
                "name": "Welche Fristen muss ich beachten?",
                "description": "z.B. Vorlauffristen, Stichtermine, anschließende Dauer"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "307874600",
                "key": "BEARBEITUNGSDAUER",
                "name": "Bearbeitungsdauer"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "8669902",
                "key": "WASWISSEN",
                "name": "Was sollte ich noch wissen?",
                "description": "Hinweise, Links, angekündigte, aber noch nicht gültige Veränderungen etc."
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "type": {
                "id": "8669900",
                "key": "RECHTSGRUNDLAGE",
                "name": "Rechtsgrundlage"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tier-lmhv/",
                    "name": "Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-LMHV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 2018 (BGBl. I S. 480, 619, 1844), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 129)"
                },
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tierschlv_2013/",
                    "name": "Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates"
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "9235478",
                "key": "RECHTSBEHELF",
                "name": "Rechtsbehelf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "9235479",
                "key": "INSTITUTION",
                "name": "Unterstützende Institutionen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz</p>",
            "type": {
                "id": "307874601",
                "key": "FREIGABE",
                "name": "Fachlich freigegeben durch"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "03.12.2024",
            "type": {
                "id": "307874602",
                "key": "FREIGABEDATUM",
                "name": "Fachlich freigegeben am"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "299805000",
                "key": "RESULTIERENDEDOKUMENTE",
                "name": "Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "307874605",
                "key": "URHEBER",
                "name": "Urheber"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        }
    ],
    "charges": [],
    "periods": [],
    "online_services": [],
    "categories": [
        {
            "id": "454395119",
            "name": "Klima, Natur und Arten",
            "parentId": "454395118"
        },
        {
            "id": "454395190",
            "name": "Tier-, Pflanzen- und Naturschutz",
            "parentId": "454395188"
        },
        {
            "id": "454395133",
            "name": "Erlaubnisse und Genehmigungen",
            "parentId": "454395129"
        }
    ],
    "source_last_updated": "2026-03-27T14:16:10.000000Z",
    "synced_at": "2026-10-30T14:00:04.000000Z",
    "created_at": "2026-10-30T12:51:47.000000Z",
    "updated_at": "2026-10-30T14:09:47.000000Z",
    "documents": [],
    "service_periods": [],
    "organisational_units": [
        {
            "id": "9226384",
            "name": "Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz",
            "parent_id": "8726964",
            "short_description": "",
            "description": "",
            "addresses": [
                {
                    "area": {
                        "id": "28719",
                        "name": "Bad Fallingbostel"
                    },
                    "type": {
                        "id": "183672",
                        "key": "POSTADRESSE",
                        "name": "Adresse"
                    },
                    "street": "Quintusstraße",
                    "mailbox": "",
                    "zipcode": "29683",
                    "houseNumber": "1         ",
                    "parkingLots": [],
                    "descriptionLink": {
                        "link": "",
                        "linkTitle": ""
                    },
                    "transportationStops": []
                }
            ],
            "communications": [
                {
                    "type": {
                        "id": "183674",
                        "key": "WWW",
                        "name": "WWW"
                    },
                    "title": "",
                    "value": "https://www.heidekreis.de"
                }
            ],
            "opening_hours": "Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr\nDienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr",
            "synonyms": [],
            "position": 10,
            "source_last_updated": "2022-12-08T08:46:14.000000Z",
            "synced_at": "2026-10-30T14:00:04.000000Z",
            "created_at": "2026-10-30T12:44:18.000000Z",
            "updated_at": "2026-10-30T14:00:06.000000Z",
            "images": [],
            "pivot": {
                "service_id": "8664910",
                "organisational_unit_id": "9226384",
                "areas": "[{\"id\": \"28718\", \"name\": \"Heidekreis\"}]"
            }
        }
    ],
    "forms": [
        {
            "id": "480826059",
            "name": "Datenschutzhinweis der Fachgruppe Fleischhygiene und Tierschutz",
            "description": null,
            "local_form": true,
            "links": [
                {
                    "url": "https://include-ni.zfinder.de/IWFileLoader?tsaid_fileId=480826059&",
                    "size": 214140,
                    "type": {
                        "key": "FormularDokInfodienste",
                        "name": "FormularDokInfodienste"
                    },
                    "mimeType": "application/pdf"
                }
            ],
            "source_last_updated": "2022-12-08T08:46:14.000000Z",
            "synced_at": "2026-10-30T14:00:04.000000Z",
            "created_at": "2026-10-30T12:51:51.000000Z",
            "updated_at": "2026-10-30T14:09:51.000000Z",
            "pivot": {
                "service_id": "8664910",
                "form_id": "480826059"
            }
        }
    ]
}