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Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

Leistung 8664193 · Typ LOV · zuletzt geändert 13.08.2026

LeiKa-Schlüssel
99036040069000
Synonyme
Fahrzeugschein Kfz Auto Fahrzeug Ausfuhr Kraftfahrzeug Kfz-Zulassungsstelle Kennzeichen Kraftfahrt-Bundesamt Kennzeichenschild Überführung ins Ausland Auto-Export Kennzeichenpflicht Internationaler Zulassungsschein Kfz-Zulassungsbehörde
Kategorien
Fahrzeugbesitz An- und Abmelden von Fahrzeugen

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Landkreis Heidekreis - Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Verkehrsteuerung, Zulassung, Fahrerlaubnis Heidekreis

Formulare (2)

FormularDownload
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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Vollmacht für Regelungen bei der Kfz-Zulassungsbehörde
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Gebühren

BezeichnungTypBetragBemerkung
Gebühr FIX 31,40 € Die Gebühr für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens beträgt 31,40 Euro. Zusätzlich können Kosten für die Herstellung der Kennzeichenschilder und weitere Auslagen entstehen.

Inhalt (Textblöcke, 15)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie manchmal ein Ausfuhrkennzeichen. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Ihr Fahrzeug ist
    • zulassungspflichtig, wurde aber außer Betrieb gesetzt
    • zulassungsfrei und kennzeichenpflichtig, aber noch ohne Kennzeichen

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug

  • aus eigener Triebkraft oder
  • als Anhänger ins Ausland überführen möchten.   

Mit dem Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie Fahrzeugdokumente und auf Wunsch einen internationalen Zulassungsschein. Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt und das Fahrzeug benötigt in diesem Zeitraum eine gültige Hauptuntersuchung. Beides ist zeitlich begrenzt für die Überführung des Fahrzeugs gültig.

Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Teaser

Möchten Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen, das zulassungs- oder kennzeichenpflichtig, aber ohne Kennzeichen ist? Dann benötigen Sie unter Umständen dafür ein Ausfuhrkennzeichen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Voraussetzungen

  • Sie möchten Ihr Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen.
  • Ihr Fahrzeug ist
    • zulassungspflichtig, aber außer Betrieb gesetzt oder
    • zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig und hat kein zugeteiltes Kennzeichen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug, die Versicherung ist auf ein Jahr befristet
  • Nachweis, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist:
    •  gültige Prüfplakette durch absolvierte Hauptuntersuchung (HU)
    •  gegebenenfalls Abgasuntersuchung (AU)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt
  • gegebenenfalls einen Internationalen Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug

Was sollte ich noch wissen?

Sie benötigen in folgenden Fällen kein Ausfuhrkennzeichen:

  • Ihr Fahrzeug besitzt eine gültige Zulassung
  • es handelt sich um ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt wurde    

Falls Sie Ihr Fahrzeug in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) überführen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen internationalen Fahrzeugschein, den Sie separat beantragen können.

Weiterführende Informationen

Verfahrensablauf

Sie beantragen das Ausfuhrkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde.

  • Sie legen die erforderlichen Unterlagen vor und weisen den erforderlichen Versicherungsschutz nach.
  • Die Zulassungsbehörde prüft die Voraussetzungen, insbesondere die Gültigkeit der Hauptuntersuchung.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Ausfuhrkennzeichen für den beantragten Zeitraum, höchstens jedoch für ein Jahr, zugeteilt.
  • Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens.
  • Auf Wunsch kann ein Internationaler Zulassungsschein ausgestellt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Regionalisierung: Landkreis Heidekreis

Bei den dieser Leistung zugeordneten Formularen finden Sie eine Übersicht über die im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallenden Gebühren. Die dort aufgeführten Beträge stellen keine verbindliche Auskunft dar, da sich die Gebührenhöhe im Einzelfall durch zusätzlich erforderliche Maßnahmen erhöhen kann.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel direkt bei der Antragstellung, sofern alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorliegen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Urheber

nicht angegeben

Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
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