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Informationen zu geplanten Auftragsvergaben für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte einsehen

Leistung 731767635 · Typ LOV · zuletzt geändert 21.07.2026

LeiKa-Schlüssel
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Synonyme
keine
Kategorien
keine

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) Niedersachsen

Onlinedienste (1)

Gebühren

BezeichnungTypBetragBemerkung
Gebühr KOSTENFREI – Für die Teilnahme am Vergabeverfahren sowie den Download der Vergabeunterlagen fallen keine Gebühren an. Kosten können Ihnen lediglich durch die Erstellung und Einreichung Ihres Angebots entstehen.

Inhalt (Textblöcke, 14)

Leistungsbeschreibung

Öffentliche Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb des geltenden EU-Schwellenwerts müssen grundsätzlich europaweit ausgeschrieben werden. Dadurch erhalten Unternehmen aus dem europäischen Binnenmarkt die Möglichkeit, sich an dem Vergabeverfahren zu beteiligen.

Eine Ausschreibung ist die öffentliche Aufforderung eines Auftraggebers an Unternehmen, Angebote für eine bestimmte Liefer- oder Dienstleistung abzugeben. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Vergabeverfahren nach den vergaberechtlichen Vorgaben transparent und wettbewerblich durchzuführen und die erforderlichen Bekanntmachungen zu veröffentlichen.

Als Unternehmen können Sie an diesen Vergabeverfahren teilnehmen und Angebote abgeben. Je nach Verfahrensart können Sie Ihr Angebot direkt einreichen oder zunächst an einem Teilnahmewettbewerb teilnehmen. Werden Sie im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs ausgewählt, erhalten Sie eine Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den erforderlichen Vergabeunterlagen.

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens informiert der öffentliche Auftraggeber die Bietenden bzw. die Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis und veröffentlicht die Vergabeergebnisse entsprechend den gesetzlichen Vorgaben elektronisch.

 

Teaser

Sie möchten sich an einer europaweiten Ausschreibung für Liefer- oder Dienstleistungen beteiligen? Hier erfahren Sie, wie das Vergabeverfahren ab den EU-Schwellenwerten abläuft.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Vergabestelle des öffentlichen Auftraggebers, der den Liefer- oder Dienstleistungsauftrag vergibt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Vergabestelle des öffentlichen Auftraggebers, der den Liefer- oder Dienstleistungsauftrag vergibt.

Voraussetzungen

Die Leistung können Sie in Anspruch nehmen, wenn

  • Sie ein öffentlicher Auftraggeber sind,
  • der Beschaffungsbedarf feststeht,
  • der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer ermittelt wurde und
  • der geschätzte Auftragswert den geltenden EU-Schwellenwert erreicht oder überschreitet.

 

Für Liefer- und Dienstleistungen gelten derzeit folgende EU-Schwellenwerte:

  • 140.000 Euro für oberste und obere Bundesbehörden,
  • 216.000 Euro für sonstige öffentliche Auftraggeber,
  • 432.000 Euro für Sektorenauftraggeber.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibungsbekanntmachung.
  • Die Vergabeunterlagen werden über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform bereitgestellt. Dort können Sie die Unterlagen für das jeweilige Vergabeverfahren herunterladen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie an einer europaweiten Ausschreibung für Liefer- oder Dienstleistungen teilnehmen möchten, läuft das Verfahren in der Regel wie folgt ab:

  1. Ausschreibung
    Der öffentliche Auftraggeber veröffentlicht die Ausschreibung europaweit. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in der Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download bereit.
  2. Angebotsabgabe
    Im offenen Verfahren können Sie Ihr Angebot direkt einreichen. Bei zweistufigen Verfahren nehmen Sie zunächst am Teilnahmewettbewerb teil. Werden Sie ausgewählt, erhalten Sie eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
  3. Prüfung der Angebote
    Der öffentliche Auftraggeber prüft und bewertet die eingegangenen Angebote.
  4. Information über die Vergabeentscheidung
    Nach Abschluss der Prüfung werden alle Bietenden bzw. Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis informiert. Wurde Ihr Angebot nicht berücksichtigt, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.
  5. Zuschlag und Abschluss des Vergabeverfahrens
    Nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist wird der Zuschlag erteilt. Anschließend veröffentlicht der öffentliche Auftraggeber die Ergebnisse des Vergabeverfahrens. Sie erhalten über die Vergabeplattform eine Benachrichtigung über den Abschluss des Verfahrens.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Im offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist grundsätzlich mindestens 35 Tage ab Absendung der Auftragsbekanntmachung.

Im nicht offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist grundsätzlich mindestens 30 Tage ab Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können die Fristen verkürzt werden.

Die Vergabeunterlagen stehen ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung elektronisch zur Verfügung.

Nicht berücksichtigte Bewerber und Bieter erhalten auf Antrag innerhalb von 15 Tagen Informationen über die Gründe der Nichtberücksichtigung.

Der Zuschlag darf erst nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist von 10 bzw. 15 Kalendertagen erteilt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer eines europaweiten Vergabeverfahrens beträgt in der Regel zwei bis vier Monate. Sie hängt insbesondere von der Verfahrensart, dem Umfang und der Komplexität der Beschaffung sowie von möglichen Rechtsbehelfen ab.

Was sollte ich noch wissen?

Diese Leistung gilt ausschließlich für europaweite Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der geltenden EU-Schwellenwerte.

Für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere vergaberechtliche Vorschriften.

Die Vergabeunterlagen stehen über die in der Ausschreibungsbekanntmachung genannte Vergabeplattform zur Verfügung.

Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden über die Vergabeplattform bekannt gegeben.

Prüfen Sie diese daher regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Bei Verstößen gegen vergaberechtliche Vorschriften können Sie ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Niedersachsen beantragen

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

Fachlich freigegeben am

17.07.2026
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