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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Drittstaaten) als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut

Leistung 682706458 · Typ LOV · zuletzt geändert 04.06.2026

LeiKa-Schlüssel
99150106001000
Synonyme
Weiterbildung Erlaubnis Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung in Deutschland Anerkennen Drittstaat Psychotherapie Berufsausübung Recognise Recognition in Germany Psychotherapeutenkammer Gestattung Neuropsychologische Psychotherapie Gebietsweiterbildung Kinder und Jugendliche Fachpsychotherapeutin Fachpsychotherapeut Erwachsene
Kategorien
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Psychotherapeutenkammer Niedersachsen: pkn Niedersachsen

Onlinedienste (1)

Gebühren

BezeichnungTypBetragBemerkung
Gebühr VARIABEL – Für die Antragsprüfung fallen Kosten in Höhe von 240,00 Euro ein. Sollte eine Eignungsprüfung erforderlich sein, fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 690,00 Euro für die Ladung und Durchführung an. Diese Kosten sind auch bei einer Wiederholungsprüfung zu erbringen. Für die Ausstellung der Urkunde zur Anerkennung einer Bezeichnung fallen Kosten in Höhe von 20,00 Euro an.

Inhalt (Textblöcke, 17)

Leistungsbeschreibung

Der Beruf Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie in Niedersachsen die Bezeichnung „Fachpsychotherapeutin“ oder „Fachpsychotherapeut“ für Ihre Spezialisierung führen möchten.

Mit der Ausbildung als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut haben Sie eine zusätzliche Spezialisierung zu Ihrer Qualifikation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut im Ausland erworben. Für die Arbeit als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Deutschland benötigen Sie zunächst eine in Deutschland gültige Approbation oder eine Berufserlaubnis. Um als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut in Deutschland arbeiten zu können, müssen Sie zudem die Anerkennung Ihrer Fachpsychotherapeutenweiterbildung beantragen. Mit der Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation dürfen Sie die Weiterbildungsbezeichnung für Ihre Spezialisierung als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut führen.

Teaser

Sie haben eine Weiterbildung für Fachpsychotherapie im Ausland erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Psychotherapeutenkammer Niedersachsen

Zuständige Stelle

Psychotherapeutenkammer Niedersachsen

Voraussetzungen

  • Approbation
    Sie müssen bereits eine in Deutschland gültige staatliche Berufszulassung (Approbation) als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder eine Berufserlaubnis haben.
  • Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation: Wenn Ihr Abschluss nicht automatisch anerkannt wird, müssen Sie die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut nachweisen.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Anerkennung
    Sie stellen einen Antrag online oder formlos schriftlich per Post.
  • Lebenslauf
    tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu absolvierten Weiterbildungen und Berufspraxis
  • Identitätsnachweis
    Personalausweis oder Reisepass
  • Approbation oder Berufserlaubnis
    Nachweis der deutschen Approbation oder Berufserlaubnis und Nachweis über den gleichwertigen Ausbildungsstand
  • Qualifikationsnachweise
    Weiterbildungsnachweise und Bescheinigungen über die Berufspraxis
  • Erklärung über bisherige Berufsanerkennungsverfahren
    Erklärung, ob Sie bereits bei einer anderen Psychotherapeutenkammer einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben
  • Deutsche Übersetzung
    Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.

Verfahrensablauf

1. Sie reichen Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen ein. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzureichen.

2. Oft gilt das Verfahren der automatischen Anerkennung. Das bedeutet: Ihre Berufsqualifikation wird ohne eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt.
Die zuständige Stelle entscheidet über die Anerkennung der Gebietsbezeichnung auf Grund einer Überprüfung des Weiterbildungserfolges mittels kollegialem Fachgespräch.
Die Überprüfung wird von einem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle vorgenommen.

3. Liegen die Voraussetzungen der gegenseitigen Anerkennung oder Gleichstellung nicht vor, überprüft die zuständige Stelle, ob Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist.

3.1. Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.
Wird Ihre Fachpsychotherapeutenqualifikation anerkannt, können Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten. Sie erhalten einen Bescheid.

3.2. Wenn wesentliche Unterschiede festgestellt werden, wird Ihnen die Gleichwertigkeit Ihrer Fachpsychotherapeutenqualifikation nicht bescheinigt: Sie erhalten eine Begründung. Sie können eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang absolvieren, um damit die Unterschiede auszugleichen.

Eignungsprüfung:
Die Prüfung dient der Feststellung, ob Sie die Voraussetzungen für die Anerkennung vorgeschriebenen besonderen oder zusätzlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben.

  • Sie werden dabei vor einem Prüfungsausschuss in der Regel für 30 Minuten mündlich geprüft.
  • Sie erhalten im Anschluss einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung. Die Prüfung darf maximal zweimal wiederholt werden.

Anpassungslehrgang:
Der Anpassungslehrgang ist eine praktische Nachqualifizierung und dient der Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten beim Diagnostizieren und Behandeln psychischer und psychosomatischer Störungen mit Krankheitswert bei Menschen mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren.

  • Über Inhalt, Dauer und Durchführung entscheidet die zuständige Stelle.
  • Mit Abschluss des Lehrgangs wird Ihnen ein Zeugnis ausgestellt.

Wenn Sie den Anpassungslehrgang erfolgreich absolvieren oder die Eignungsprüfung bestehen, erhalten Sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Fachpsychotherapeutin“ oder „Fachpsychotherapeut“ für Ihre Spezialisierung.

4. Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (z. B. Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Sie dürfen die Bezeichnung für Ihre Spezialisierung nur führen, wenn es eine entsprechende Weiterbildungsbezeichnung auch in Deutschland gibt. Die Erlaubnis wird bei Antragsstellung in Niedersachsen von der zuständigen Psychotherapeutenkammer Niedersachsen nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Voraussetzungen erteilt.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (z. B. Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

17.12.2025

Urheber

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

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