Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war.
Geburt eines Kindes auf einem deutschen Seeschiff anzeigen
Leistung 640693411 · Typ LOVZ · zuletzt geändert 27.03.2026
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Stadt Berlin - Standesamt I | Niedersachsen |
Inhalt (Textblöcke, 19)
Leistungsbeschreibung
Teaser
Wenn ein Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet sie an das Standesamt I in Berlin weiter.
An wen muss ich mich wenden?
Die Anzeige erfolgt beim Schiffsführer oder der Schiffsführerin, der / die diese an das Standesamt I in Berlin weiterleitet.
zuständig: Standesamt I in Berlin
Zuständige Stelle
Die Anzeige erfolgt beim Schiffsführer oder der Schiffsführerin, der / die diese an das Standesamt I in Berlin weiterleitet.
zuständig: Standesamt I in Berlin
Voraussetzungen
Ein Kind wurde auf einem Seeschiff unter deutscher Flagge geboren.
Anzeigeverpflichtete (gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes) sind:
der sorgeberechtigte Elternteil und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, wenn die Eltern verhindert sind.
Die Anzeige erfolgt beim Schiffsführer oder der Schiffsführerin, der / die diese an das Standesamt I in Berlin weiterleitet.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei miteinander verheirateten Eltern:
- Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
- Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- gegebenenfalls die Sorgeerklärung
Alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille,
Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern,
eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Die Beurkundung im Geburtenregister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.
Verfahrensablauf
- Der sorgeberechtigte Elternteil oder, im Verhinderungsfall, eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer.
- Der Schiffsführer oder der die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet die Geburtsanzeige an das Standesamt I in Berlin weiter.
- Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden.
- Beim Standesamt I in Berlin erfolgt die Registrierung im Geburtenregister.
- Bestellte (Geburts-) Urkunden können zugesandt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht vorhanden
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Fachlich freigegeben am
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
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