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Zulassung von Recyclingverfahren für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt gem. Verordnung (EG) Nr. 282/2008 Erteilung

Leistung 618875498 · Typ LOV · zuletzt geändert 27.03.2026

LeiKa-Schlüssel
99118041001000
Synonyme
Zulassung Recycling Verpackung Lebensmittelsicherheit Kunststoff Lebensmittelverpackung European Food Safety Authority food contact material Lebensmittelkontaktmaterial FCM EFSA Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Verpackungsmaterial für Lebensmittel Lebensmittel-Kontaktmaterial E-Submission Food Chain Platform BVL Bevollmächtigung ESFC Bundesamt Verbraucherschutz Lebensmittelsicherheit Recyclingprodukt Kontaktmaterial Lebensmittelbedarfsgegenstand Plastikrecycling ESFC-Plattform
Kategorien
keine

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Dienststelle Berlin-Mitte/Mauerstraße Niedersachsen

Inhalt (Textblöcke, 19)

Leistungsbeschreibung

Materialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, unterliegen der europäischen Gesetzgebung. Sie dürfen bei guter Herstellungspraxis und unter normalen Bedingungen keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind,

  • die menschliche Gesundheit zu gefährden,
  • eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel oder
  • eine Beeinträchtigung der organoleptischen – also zum Beispiel den Geschmack oder Geruch betreffenden – Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen.

Wenn Sie bereits genutzte Kunststoffe recyceln, um die Materialien in Lebensmittelkontaktmaterialien wie Verpackungen wiederzuverwerten, könnten diese mit anderen Substanzen kontaminiert sein. Um dies zu verhindern, müssen Sie Ihr spezielles Recyclingverfahren vorab von der Europäischen Kommission prüfen und genehmigen lassen. 

Als Hersteller von Lebensmittel-Kontaktmaterialien sind Sie für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen verantwortlich. Sie müssen also die gesundheitliche Unbedenklichkeit solcher Kontaktmaterialien sicherstellen.

Den Antrag auf Zulassung eines Recyclingverfahrens für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt können Sie ausschließlich über das Online-Portal E-Submission Food Chain Platform (ESFC) einreichen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist der nationale Kontaktpunkt in Deutschland. Wenn Sie das BVL als Ansprechpartner auswählen, prüft das BVL den Antrag formal auf Vollständigkeit und Relevanz der Unterlagen. Anschließend leitet das BVL ihn an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weiter. 

Die EFSA erstellt zu jedem Antrag eine wissenschaftliche Stellungnahme, die als Grundlage für die Zulassungsentscheidung der Europäischen Kommission dient.

Entspricht Ihr Recyclingverfahren den rechtlichen und technischen Anforderungen, darf das Verfahren eingesetzt werden. Sollten mit der Zulassung Bedingungen oder Einschränkungen verbunden sein, müssen die Unternehmen diese erfüllen.

Wenn Sie neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse erlangen, die die Bewertung der Sicherheit des Stoffes in Bezug auf die menschliche Gesundheit berühren können, müssen Sie die Kommission sofort informieren.

Teaser

Sie wollen Kunststoffe recyceln und daraus Lebensmittelkontaktmaterialien herstellen wie etwa Verpackungen? Dann müssen Sie für das entsprechende Recyclingverfahren auf dem Online-Portal E-Submission Food Chain Platform der Europäischen Kommission eine Zulassung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Zuständige Stelle

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Voraussetzungen

  • Ihr Antrag und die dazugehörigen Unterlagen müssen inhaltlich und formal den Vorgaben der Leitlinien der EFSA entsprechen.

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die Antragsunterlagen müssen Sie entsprechend der Vorgaben des sogenannten Guideline Dokuments der EFSA einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Zulassung für ein Recyclingverfahren für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt können Sie ausschließlich online über das Portal E-Submission Food Chain Platform (ESFC) der Europäischen Kommission beantragen. Das Verfahren durchläuft verschiedene Phasen mit unterschiedlichen Beteiligten und Zuständigkeiten:

  • Laden Sie Ihren nach den Vorgaben der EFSA erstellte Antrag direkt in die Plattform hoch.
  • Orientieren Sie sich am Vorgehen, welches im sogenannten User-Guide der Plattform beschrieben ist.
  • Das BVL bekommt den Antrag zugeleitet, sofern Sie es als nationalen Kontaktpunkt ausgewählt haben.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der formalen Prüfung leitet das BVL den Antrag innerhalb der Plattform in die Zuständigkeit der EFSA weiter.
  • Die EFSA übernimmt die wissenschaftliche Prüfung und veröffentlicht Informationen zu eingegangenen Anträgen in wissenschaftlichen Stellungnahmen.
  • Über das Open EFSA Portal können Sie und andere Interessierte den Status der Anträge bis hin zur Veröffentlichung der wissenschaftlichen Stellungnahme verfolgen.
  • Über die eigentliche Zulassung entscheidet die Europäische Kommission.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist für die Einreichung.

Weiterführende Informationen

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen einen Bescheid reichen Sie direkt bei der zulassenden Stelle ein, also der Europäischen Kommission.

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Fachlich freigegeben am

20.07.2022

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

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Urheber

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