Leistung 614180626
· Typ A · zuletzt geändert 15.04.2026
Leistungsbeschreibung
Für Veranstaltungen mit Vieh gelten besondere Pflichten.
Unter Vieh zählen alle in der Landwirtschaft gehaltenen Nutztiere, wie zum Beispiel Rinder, Schweine, Geflügel, Pferde, Schafe, Ziegen.
Als Veranstalterin oder Veranstalter einer Viehausstellung, eines Viehmarktes, einer Viehschau, eines Wettbewerbes mit Vieh oder einer Veranstaltung ähnlicher Art müssen Sie die Durchführung bei der zuständigen Behörde anzeigen.
In der Anzeige müssen Sie die Art der Veranstaltung angegeben.
Die zuständige Behörde kann die Veranstaltungen beschränken oder verbieten, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. Über die Einschränkungen oder Verbote wird Sie die zuständige Behörde informieren.
Die Veranstaltungen werden durch die zuständige Behörde überwacht. Jahr- und Wochenmärkte, auf denen Vieh nur in geringem Umfang gehandelt wird, können von der zuständigen Behörde von der Überwachung befreit werden.
Für das gewerbsmäßige zur Schau stellen von Tieren ist zusätzlich eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich, die ebenfalls bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss.
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"teaser": "<p>Wenn Sie eine Veranstaltung mit Vieh veranstalten möchten, müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen.</p>",
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"text": "<p>Die Veranstaltungen sind bei der zuständigen Behörde anzuzeigen; bei regionalen Veranstaltungen (Tiere stammen aus dem Landkreis/der kreisfreien Stadt, in dem die Veranstaltung stattfindet) ist dies das örtliche Veterinäramt des Landkreises/der kreisfreien Stadt, bei überregionalen Veranstaltungen (Tiere stammen aus ganz Niedersachsen, und/oder aus anderen Bundesländern, und/oder aus anderen Mitgliedsstaaten) ist das LAVES die zuständige Behörde.</p>",
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"text": "<p>Die Anzeige kann formlos in schriftlicher oder elektronischer Form, anhand eines Formulars zur Anzeige einer Veranstaltung   gestellt werden.</p>\n\n<p>Über ein Formular müssen bei der Anzeige folgende Angaben zur Veranstaltung gemacht werden:</p>\n\n<p>•           Name und Kontaktdaten des Veranstalters</p>\n\n<p>•           Veranstaltungsort</p>\n\n<p>•           Datum der Anlieferung der Tiere und der Veranstaltung</p>\n\n<p>•           Art der Veranstaltung</p>\n\n<p>•           Tierart und Anzahl der Tiere</p>\n\n<p>•           Herkunft der Teilnehmer bzw. Tiere</p>\n\n<p>Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten, beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen:</p>\n\n<p>Übersenden Sie die Anzeige per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.</p>\n\n<p>Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen und bearbeitet.</p>\n\n<p>Bei Rückfragen oder erforderlichen Nachbesserungen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.</p>\n\n<p>Eine gesonderte Genehmigung ist nicht erforderlich. Die zuständige Behörde wird Ihnen ein Schreiben, ggf. mit Auflagen und Nebenbestimmungen im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots zustellen.</p>",
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