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Änderung eines Zuchtprogramms mitteilen

Leistung 592773639 · Typ LOV · zuletzt geändert 01.06.2026

LeiKa-Schlüssel
99110091011000
Synonyme
Tierschutz Tierzucht Tierhaltung Tiere Nutztiere Tierzuchtgesetz Zuchtbuch Zuchtprogramm Zuchttiere Zuchtunternehmen Zuchtverband Zuchtziele Mitteilung Zuchtprogramm Änderung Zuchtprogramm Anpassung Zuchtprogramm Tierschutz Tierzucht Tierhaltung Tiere Anpassung Nutztiere Tierzuchtgesetz Zuchtbuch Zuchtprogramm Zuchttiere Zuchtunternehmen Zuchtverband Zuchtziele Mitteilung Zuchtprogramm Änderung Zuchtprogramm Anpassung Zuchtprogramm
Kategorien
Erlaubnisse und Genehmigungen Anmeldepflichten

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Fachbereich 3.5 Sachgebiet Auftragsangelegenheiten Tierzucht Niedersachsen

Inhalt (Textblöcke, 19)

Leistungsbeschreibung

Angedachte Änderungen an Ihrem genehmigten Zuchtprogramm müssen Sie gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen. Nehmen Sie dabei Bezug auf die Ihnen erteilte Genehmigung des bisherigen Zuchtprogramms.

Stellen Sie deutlich heraus, an welchen Punkten des Zuchtprogramms sie Änderungen vornehmen möchten.

Ihre Änderungen können Sie schriftlich oder – falls möglich – online bei der zuständigen Behörde einreichen, die diese dann prüft. Erhebt die Behörde bis 90 Tage nach Ihrer Einreichung keine Einwände, gelten Ihre Änderungen als anerkannt.

Als Zuchtverband oder -unternehmen müssen Sie bei Änderungen an Zuchtprogrammen auch Sorge dafür tragen, die Betriebe, die an ihren Programmen teilnehmen, rechtzeitig und transparent über die Änderungen zu informieren, sobald diese genehmigt sind.

Teaser

Wenn Sie als anerkannter Zuchtverband oder anerkanntes  Zuchtunternehmen an einem bestehenden Zuchtprogramm Änderungen vornehmen wollen, müssen Sie diese der zuständigen Behörde mitteilen.

An wen muss ich mich wenden?

In Niedersachsen ist die zuständige Stelle die LWK Niedersachsen, Sachgebiet Auftragsangelegenheiten Tierzuchtrecht

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

Sie führen als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen ein genehmigtes Zuchtproramm durch.

- VO (EU) 2016/1012, Artikel 9

Volltext:

Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)

- TierZG, Abschnitt 2, §5

Volltext:

Tierzuchtgesetz vom 18. Januar 2019 (BGBl. I S. 18), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752) geändert worden ist

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Genehmigung des bestehenden Zuchtprogramms, an dem Änderungen vorgenommen werden sollen.

Die Einreichung der Dokumente hat schriftlich, entweder auf Papier oder in elektronischer Form zu erfolgen. Notwendige Unterlagen:

- Zuchtprogramm in Schriftformat (gerne als Word-Datei) mit farblich markierten Änderungen

- schriftlicher Antrag auf Änderung des Zuchtprogramms

- Protokollauszug des laut Satzung zuständigen Beschlussgremiums

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren fallen nach Landesrecht an und berechnen sich je nach Aufwand.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Antrags prüft die Behörde Ihre Unterlagen darauf, ob alle Anforderungen erfüllt sind. Gegebenenfalls werden zusätzliche Informationen oder Korrekturen seitens der Behörde angefordert.

Sind alle Anforderungen erfüllt und liegen keine Einwände vor, erteilt die Behörde Ihnen die Genehmigung für das Zuchtprogramm.

Sie werden über die Entscheidung informiert und können anschließend mit der Umsetzung des geänderten Zuchtprogramms beginnen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erhebt die Behörde bis 90 Tage nach Ihrer Einreichung keine Einwände, gelten Ihre Änderungen als anerkannt.

Bearbeitungsdauer

Variabel je nach Aufwand.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Die Klage ist zu richten gegen die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Mars-la-Tour-Straße 1 - 13, 26121 Oldenburg.“

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

Nicht angegeben

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