Leistung 592773635
· Typ LOV · zuletzt geändert 01.07.2026
Leistungsbeschreibung
Um ein Zuchtprogramm für Rinder, Büffel, Schweine, Schafe, Ziegen, Hauspferde oder Hausesel genehmigen zu lassen, gilt es einige Dinge zu beachten.
Wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie eine Anerkennung als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen besitzen.
Ihr Zuchtprogramm muss zudem bestimmten Zielen folgen, z. B. der Verbesserung einer bestehenden Rasse, dem Erhalt einer Rasse, die Schaffung einer neuen Rasse oder der Wiederherstellung einer Rasse
. Bei Hybridschweinen muss das Ziel des Zuchtprogramms der Verbesserung einer Linie oder Kreuzung dienen, bzw. der Schaffung einer neuen Rasse, Linie oder Kreuzung.
In Ihrem Antrag muss Ihr Zuchtprogramm detailliert die Selektions- oder Zuchtziele beschreiben und die Anforderungen an bestimmte tierzuchtrechtliche Kriterien erfüllen.
Darüber hinaus müssen Sie u. a. Angaben zu Namen, Anschriften Ihres Unternehmens und über den Tierbestand der potentiellen Zuchtpopulation machen.
Bei Zuchtunternehmen sind zusätzlich zu den vorstehenden Angaben auch Informationen über die am Zuchtprogramm Beteiligten, deren Namen und Anschriften, Angaben über deren Tierbestand und deren Aufgaben innerhalb des Zuchtprogramms zu erteilen.
Beschreiben Sie außerdem die Aufgaben des Zuchtprogramms und das geografische Gebiet, in dem Sie Ihr Zuchtprogramm durchführen wollen.
Sollte das geografische Gebiet des Zuchtprogramms mehrere Bundesländer umfassen, wird die zuständige Behörde die entsprechenden Behörden der anderen Länder informieren und deren Bemerkungen einholen.
Sollte das Zuchtprogramm darüber hinaus in anderen EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt werden, sind vor dem Tätigwerden die dort ansässigen Behörden zu befragen. Dies erfolgt ausschließlich über die in Ihrem Bundesland zuständige Behörde. Für Zuchtverbände und Zuchtunternehmen gelten diesbezüglich die gleichen Vorgehensweisen.
Erst mit Erteilung der Genehmigung dürfen Sie beginnen, das Zuchtprogramm durchzuführen.
Sollte in dem Zuchtprogramm eine Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung gefordert werden, müssen die Zuchtverbände und Zuchtunternehmen diese selbst durchführen oder die dritten Stellen benennen, die mit der Durchführung beauftragt werden.
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"text": "<p>Um ein Zuchtprogramm für Rinder, Büffel, Schweine, Schafe, Ziegen, Hauspferde oder Hausesel genehmigen zu lassen, gilt es einige Dinge zu beachten.</p>\n\n<p>Wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie eine Anerkennung als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen besitzen.</p>\n\n<p>Ihr Zuchtprogramm muss zudem bestimmten Zielen folgen, z. B. der Verbesserung einer bestehenden Rasse, dem Erhalt einer Rasse, die Schaffung einer neuen Rasse oder der Wiederherstellung einer Rasse</p>\n\n<p>. Bei Hybridschweinen muss das Ziel des Zuchtprogramms der Verbesserung einer Linie oder Kreuzung dienen, bzw. der Schaffung einer neuen Rasse, Linie oder Kreuzung.</p>\n\n<p>In Ihrem Antrag muss Ihr Zuchtprogramm detailliert die Selektions- oder Zuchtziele beschreiben und die Anforderungen an bestimmte tierzuchtrechtliche Kriterien erfüllen.</p>\n\n<p>Darüber hinaus müssen Sie u. a. Angaben zu Namen, Anschriften Ihres Unternehmens und über den Tierbestand der potentiellen Zuchtpopulation machen.<br>\nBei Zuchtunternehmen sind zusätzlich zu den vorstehenden Angaben auch Informationen über die am Zuchtprogramm Beteiligten, deren Namen und Anschriften, Angaben über deren Tierbestand und deren Aufgaben innerhalb des Zuchtprogramms zu erteilen.</p>\n\n<p>Beschreiben Sie außerdem die Aufgaben des Zuchtprogramms und das geografische Gebiet, in dem Sie Ihr Zuchtprogramm durchführen wollen.</p>\n\n<p>Sollte das geografische Gebiet des Zuchtprogramms mehrere Bundesländer umfassen, wird die zuständige Behörde die entsprechenden Behörden der anderen Länder informieren und deren Bemerkungen einholen.</p>\n\n<p>Sollte das Zuchtprogramm darüber hinaus in anderen EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt werden, sind vor dem Tätigwerden die dort ansässigen Behörden zu befragen. Dies erfolgt ausschließlich über die in Ihrem Bundesland zuständige Behörde. Für Zuchtverbände und Zuchtunternehmen gelten diesbezüglich die gleichen Vorgehensweisen.</p>\n\n<p>Erst mit Erteilung der Genehmigung dürfen Sie beginnen, das Zuchtprogramm durchzuführen.</p>\n\n<p>Sollte in dem Zuchtprogramm eine Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung gefordert werden, müssen die Zuchtverbände und Zuchtunternehmen diese selbst durchführen oder die dritten Stellen benennen, die mit der Durchführung beauftragt werden.</p>",
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