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Vorübergehende Flugerlaubnisse beantragen

Leistung 592176776 · Typ LOV · zuletzt geändert 27.03.2026

LeiKa-Schlüssel
99080057001000
Synonyme
Ausnahmegenehmigung Genehmigung Luftfahrt Kennzeichnung Luftfahrzeug Bevollmächtigung Flight Conditions VVZ Vorübergehende Flugerlaubnisse Beantragung Flugzulassungen Vorführungszwecke Technische Zwecke Ausbildungszwecke Permit to fly Überführungszwecke Vorläufige Verkehrszulassung Antrag Genehmigung der Flugbedingungen Flugbedingungen PTF Fluggenehmigung
Kategorien
Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse Erlaubnisse und Genehmigungen Befähigungs- und Sachkundenachweise

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Luftfahrt-Bundesamt Niedersachsen

Inhalt (Textblöcke, 16)

Leistungsbeschreibung

Mit einer vorläufigen Verkehrszulassung oder einer Fluggenehmigung (Permit to fly) kann das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Ihnen den vorgesehenen Flug, beziehungsweise die vorgesehenen Flüge mit dem angegebenen Luftfahrzeug genehmigen beziehungsweise die Flugbedingungen genehmigen.

Sie können Folgendes beantragen:

  • die vorläufige Verkehrszulassung für Anhang I Luftfahrzeuge,
  • die Fluggenehmigung (Permit to fly) für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt oder
  • die Genehmigung der Flugbedingungen (Flight Conditions) durch das Luftfahrt-Bundesamt.
  • Sie können eine Fluggenehmigung (Permit to fly) beantragen, wenn
    • die Genehmigung der Flugbedingungen in Zusammenhang mit der Sicherheit der Konstruktion steht oder
    • die Genehmigung der Flugbedingungen nicht in Zusammenhang mit der Sicherheit der Konstruktion steht.

Wenn Sie eine vorläufige Verkehrszulassung oder eine Erteilung der Fluggenehmigung (Permit to fly) beantragen, machen Sie Angaben zum Luftfahrzeug.

Mit der Erteilung einer vorläufigen Verkehrszulassung oder einer Fluggenehmigung (Permit to fly) ist die Inbetriebnahme des Luftfahrzeugs für den beantragten Flug oder die beantragten Flüge durch das Luftfahrt-Bundesamt genehmigt.

Mit den genehmigten Flugbedingungen kann Ihnen eine Fluggenehmigung (Permit to fly) durch eine andere autorisierte Stelle erteilt werden.

Teaser

Wenn Sie die Erteilung einer vorläufigen Verkehrszulassung, eine vorübergehende Fluggenehmigung (Permit to fly) oder die Genehmigung von Flugbedingungen für ein Luftfahrzeug benötigen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Eine vorläufige Verkehrszulassung, die Erteilung einer Fluggenehmigung (Permit to fly) und die Genehmigung der Flugbedingungen können Sie stellen als
    • natürliche oder juristische Person
    • Vertretung  
  • Ausnahmen:
    • Die Fluggenehmigung (Permit to fly) nach Nummer 21.A.701 VO (EU) Nr. 748/2012 Buchstabe a Ziffer 15, können Sie nur als Eigentümerin oder Eigentümer beantragen (21.A.703 VO (EU) Nr. 748/2012).
    • Die Fluggenehmigung (Permit to fly) nach Nummer 21.A.701 VO (EU) Nr. 748/2012 Buchstabe a Ziffer 1 bis 5 können Sie nur als Entwicklungs- beziehungsweise Herstellerbetrieb beantragen. Das Gleiche gilt für die Fluggenehmigung zum Zweck der "Marktuntersuchung" nach Nummer 21.A.791 VO (EU) Nr. 748/2012 Buchstabe a Ziffer 9.
  • Sie müssen eine ausreichende Haftpflichtdeckung nachweisen.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen, die erforderlich sind:

  • Löschungs bzw. Nichteintragungsbescheinigung, sofern das Luftfahrzeug nicht in der Luftfahrzeugrolle eingetragen ist
  • Versicherungsbestätigung nach § 106 Absatz 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LVZO), die von der Versicherung des Halters oder der Halterin oder dem Versicherungsbroker an das Luftfahrt-Bundesamt weitergeleitet werden muss

für eine vorläufige Verkehrszulassung:

  • Unbedenklichkeitserklärung

für eine Fluggenehmigung (Permit to fly):

  • EASA-genehmigte Form 18b und Form 37, falls die Sicherheit der Konstruktion betroffen ist oder Zweck 21A.701 Nr.12, 13, 14 oder 15 vorliegt
  • Flugbedingungen EASA Form 18b und Erklärung zu den Flugbedingungen; entweder bereits selbst genehmigt oder zur Genehmigung durch das Luftfahrt-Bundesamt

für einen alleinstehenden Antrag auf Genehmigung der Flugbedingungen (Flight Conditions) durch das Luftfahrt-Bundesamt:

  • EASA Form 21, 18b und die Erklärung zu den Flugbedingungen

für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen, Einzelunternehmer oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

  • Zustellungs und Empfangsbevollmächtigung

für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Unternehmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Verfahrensablauf

Um die Erteilung einer vorläufigen Verkehrszulassung, einer Fluggenehmigung (Permit to fly) oder die Genehmigung der Flugbedingungen zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen. Alternativ können Sie Ihre Anzeige sowie die Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post an das LBA übersenden.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag sowie die eingereichten Unterlagen.
  • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid und Gebührenbescheid. Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

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