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Anerkennung ausländische Berufsqualifikation beantragen - Laufbahnbefähigung für Laufbahnen der Fachrichtungen Allgemeine Dienste, Feuerwehr, Polizei

Leistung 590719556 · Typ LOV · zuletzt geändert 21.05.2026

LeiKa-Schlüssel
99150112016000
Synonyme
Feuerwehr Berufsabschluss Berufsqualifikation Anerkennung Anerkennungsverfahren Ausländische Qualifikation ausländischer Abschluss Berufsanerkennung Polizei Beamter Berufsausbildung Berufserlaubnis Anerkennung in Deutschland Anerkennungsgesetz Berufsanerkennungsrichtlinie Anerkennen Anerkennungsbescheid Anpassungslehrgang ausländischer Beruf berufliche Anerkennung Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Berufszugang Eignungsprüfung Gleichwertigkeit Gleichwertigkeitsbescheid Gleichwertigkeitsfeststellung Access to occupation Adaptation period Aptitude test Equivalence Foreign occupation Foreign vocational qualification Recognise Recognition in Germany Recognition of profession Vocational recognition Certificate of equivalence Recognition Act Certificate of good standing Führen der Berufsbezeichnung Unbedenklichkeitsbescheinigung Beamtin Laufbahnbefähigung EU-EWR-Schweiz Professional Qualifications Assessment Act Vocational education training Allgemeine Dienst
Kategorien
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Berufsausbildung Einwanderung

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Niedersachsen

Onlinedienste (1)

Gebühren

BezeichnungTypBetragBemerkung
Abgabe VARIABEL – Die Kostentragungspflicht liegt beim Antragsteller. Zudem können Auslagen erhoben werden.

Inhalt (Textblöcke, 17)

Leistungsbeschreibung

Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben werden in Deutschland durch Personen vorgenommen, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis als Beamtin oder als Beamter beschäftigt sind.

Im Land Niedersachsen ist die Einstellung als Beamtin oder Beamter in Laufbahnen der Fachrichtungen Allgemeine Dienste, Feuerwehr oder Polizei an bestimmte Berufsqualifikationen gebunden. Sollten Sie im Ausland berufliche Qualifikationen erworben haben, die Sie befähigen, im dortigen öffentlichen Dienst zu arbeiten, müssen Sie diese Qualifikationen in Niedersachsen (als Laufbahnbefähigung) anerkennen lassen, um auch im Land Niedersachsen in einem Ihrem bisherigen Beruf entsprechenden Beamtenverhältnis eingestellt werden zu können. Dazu muss die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit einer Laufbahnbefähigung im Land Niedersachsen festgestellt werden.

Die Anerkennung wird nach Prüfung Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen von der zuständigen Behörde erteilt.

Teaser

Wenn Sie Beamter oder Beamtin in Niedersachsen werden möchten und im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben, können Sie diesen unter gewissen Voraussetzungen anerkennen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine EU/EWR/CH Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürgerschaft eines Staates, dem Deutschland und die Europäische Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikation verpflichtet sind.
  • Es dürfen gegen Sie keine schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen, Straftaten oder vergleichbar gewichtige Gründe vorliegen.
  • Ihre Berufsqualifikation darf keinen wesentlichen Unterschied (Defizit) zu den niedersächsischen Anforderungen aufweisen.
  • Falls ein Defizit vorliegt, muss dies durch einen Anpassungslehrgang und/oder einen Eignungstest ausgeglichen werden.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für Laufbahnen in den Fachrichtungen Allgemeine Dienste, Feuerwehr und Polizei sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Antrag auf Anerkennung
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
  • Lebenslauf
  • Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis (z.B. Ausbildungsnachweise, Zeugnisse, Abschlussurkunden)
  • Bescheinigung über Berechtigung zur Berufsausübung (Bescheinigung des Heimat- oder Qualifikationsstaats, aus dem hervorgeht, zu welcher Berufsausübung die Berufsqualifikationsnachweise dort berechtigen)
  • Nachweise zur persönlichen Eignung (Bescheinigung oder Urkunde des Heimat- oder Qualifikationsstaats darüber, dass keine Straftaten, schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen oder sonstige die Einigung infrage stellenden Umstände bekannt sind
  • Eine Erklärung, ob die Anerkennung bei einer anderen Behörde in der Bundesrepublik Deutschland beantragt wurde und wie darüber entschieden worden ist
  • Ggf. Nachweis über ausgeübte Tätigkeiten
  • Ggf. Nachweis über Kompetenzen, die durch lebenslanges Lernen erworben wurden

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen sind für den Bereich Feuerwehr einzureichen:
Nachweis, dass der Antragsteller die körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes erfüllt.
Nachweis über praktische feuerwehrtechnische Tätigkeit und deren Dauer.

  • Ggf. Nachweis rettungsdienstlicher Ausbildung und Tätigkeiten
  • Nachweis Fahrerlaubnis

Weitere Unterlagen auf Nachfrage der Behörde

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation in Laufbahnen der Fachrichtungen Allgemeine Dienste, Feuerwehr oder Polizei anerkennen lassen wollen, müssen Sie folgendes tun:

  • Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung im Landesdienst.
  • Die zuständige Behörde prüft, ob Ihre Staatsangehörigkeit eine Anerkennung ermöglicht und ob Ihre Qualifikation einer Laufbahn einer bestimmten Fachrichtung des Landes zugeordnet werden kann.
  • Bei Vorliegen eines Qualifikationsdefizits, das nicht ausgeglichen werden kann, muss eine Eignungsprüfung oder ein Anpassungslehrgang absolviert werden.
  • Die Entscheidung über den Antrag erfolgt in schriftlicher Form. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Anerkennungsverfahrens wird die Laufbahnbefähigung für das jeweilige Einstiegsamt der Laufbahngruppe erworben. Es besteht die Möglichkeit, dass die Laufbahnbefähigung lediglich für bestimmte Aufgaben einer Laufbahn anerkannt und die Übertragung bestimmter Beförderungsämter ausgeschlossen werden (partieller Zugang). Die Möglichkeit des partiellen Zugangs besteht nicht für Laufbahnen der Fachrichtung Polizei.
  • Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, erhalten Sie einen Bescheid mit einer Belehrung, mit welchem Rechtsbehelf Sie gegen den Bescheid vorgehen können.

Mit dem Anerkennungsbescheid können Sie sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Es wird innerhalb von zwei Wochen eine Eingangsbestätigung erteilt. Die Dauer bis zur abschließenden Bearbeitung des Antrags hängt im Einzelfall vom Prüfaufwand ab.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Sie können vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben.

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI)

Urheber

Herausgebende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI), Ref. 12, 25, 71

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