Leistung 580492095
· Typ LOV · zuletzt geändert 01.07.2026
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"id": "580492095",
"name": "Erlaubnis beantragen zum Züchten oder Halten von Wirbeltieren oder Kopffüßern, die für Tierversuche oder andere wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind",
"teaser": "<p>Erteilung einer Erlaubnis für das Züchten, Halten und / oder Verwenden von Wirbeltieren, Kopffüßern oder deren Organe / Gewebe für Versuchszwecke oder für wissenschaftliche Zwecke; auch zum Zwecke der Abgabe an Dritte.</p>",
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"Tierzucht",
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"Tierversuche für wissenschaftliche Zwecke",
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"Tierversuche",
"Versuchstierhaltung",
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"§11-Erlaubnis",
"Tierversuchseinrichtung",
"wissenschaftlicher Zweck",
"Forschung"
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"text": "<p>Sie möchten Wirbeltiere oder Kopffüßer, die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden, züchten, halten oder verwenden? Dazu benötigen Sie vorab die Erlaubnis der zuständigen Behörde.</p>\n\n<p>Dies gilt auch, wenn Sie diese Tiere zum Zwecke der Abgabe an Dritte, halten oder züchten möchten.</p>",
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"text": "<p>Erteilung einer Erlaubnis für das Züchten, Halten und / oder Verwenden von Wirbeltieren, Kopffüßern oder deren Organe / Gewebe für Versuchszwecke oder für wissenschaftliche Zwecke; auch zum Zwecke der Abgabe an Dritte.</p>",
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"text": "<p>Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)</p>",
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"text": "<p>Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Diese sind auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde nachzuweisen.</p>\n\n<p>Darüber hinaus muss die für die Tätigkeit verantwortliche Person über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.</p>\n\n<p>In den der Tätigkeit dienenden Einrichtungen und Betrieben müssen geeignete Räumlichkeiten und Anlagen vorhanden sein und es muss ausreichend sachkundiges Personal zur Verfügung stehen, sodass tierschutzgerechte Haltung der Tiere entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes ermöglicht wird.</p>\n\n<p>Es muss sichergestellt sein, dass die mit der Pflege und/oder dem Töten betrauten Personen jederzeit den Nachweis erbringen können, dass sie über die in der Tierschutz-Versuchstierverordnung genannten Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.</p>\n\n<p>Es muss erwartet werden können, dass der Antragsteller seinen Organisationspflichten (§ 4 Tierschutz-Versuchstierverordnung – TierSchVersV) nachkommt, einen Tierschutzbeauftragten bestellt (§ 5 TierSchVersV), einen Tierschutzausschuss einrichtet (§ 6 TierSchVersV), seinen Aufzeichnungsverpflichtungen (§ 7 und 8 TierSchVersV) nachkommt und die Anforderungen an die Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten (§ 9 TierSchVersV) erfüllt.</p>\n\n<p>Im Fall der Züchtung von Primaten muss der Züchter über ein Konzept verfügen, mit dessen Hilfe er den Anteil derjenigen Tiere erhöhen kann, die Nachkommen von in Gefangenschaft gezüchteten Primaten sind.</p>",
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"text": "<p>Schriftlicher Antrag mittels eines Antragsformulars, welches auf der Homepage des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung steht</p>",
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"name": "Welche Unterlagen werden benötigt?",
"description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
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"text": "<p>Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren nach Zeitaufwand auf Grundlage von GebOöV 2.1.9 berechnet.</p>",
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"name": "Welche Gebühren fallen an?"
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"text": "<p>Kostenart: variabel</p>\n\n<p>Kostenhöhe (fix): ______ Euro</p>\n\n<p>Kostenhöhe (variabel): von 25 bis zu 1.000 Euro</p>\n\n<p>Vorkasse: Nein</p>\n\n<p>Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr</p>\n\n<p>Zahlungsweise: Rechnung</p>\n\n<p>Gegebenenfalls zusätzlich: Wählen Sie ein Element aus.</p>\n\n<p>Gegebenenfalls zusätzlich: Wählen Sie ein Element aus.</p>\n\n<p>URL zur Gebührenbildung: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/service/antrage_formulare_info_und_merkblatter/antraege-formulare-info-und-merkblaetter-177737.html</p>\n\n<p>Kassenzeichen:</p>\n\n<p>Bemerkung: für jeden Antrag wird ein neues Kassenzeichen vergeben</p>\n\n<p>Sie erhalten die Erlaubnis wenn Sie die o. g. Voraussetzungen erfüllen.</p>\n\n<p>Zur Beantragung der Erlaubnis laden Sie sich das Antragsformular auf der Homepage des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) herunter, füllen es aus und senden das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit den darin aufgeführten Unterlagen an das LAVES.</p>\n\n<p>Das LAVES entscheidet schriftlich oder elektronisch über den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags. Die Frist kann vom LAVES um bis zu zwei Monate verlängert werden, soweit der Umfang und die Schwierigkeit der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Erlaubnis dies rechtfertigen.</p>\n\n<p>Bei der Berechnung der Frist bleiben die Zeiten unberücksichtigt, während derer der Antragsteller trotz schriftlicher oder elektronischer Aufforderung des LAVES den in der Tierschutz-Versuchstierverordnung geregelten Anforderungen an eine Erlaubniserteilung nicht nachgekommen ist.</p>\n\n<p>Mit der Ausübung der Tätigkeit (Züchten, Halten, Verwenden von Wirbeltieren oder Kopffüßern) darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden.</p>\n\n<p>.</p>",
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"text": "<p>Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie mit der Haltung, dem Züchten oder der Verwendung der Versuchstiere beginnen.</p>\n\n<p>Das LAVES trifft seine Entscheidung innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags. Die Frist kann vom LAVES um bis zu zwei Monate verlängert werden, soweit der Umfang und die Schwierigkeit der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Erlaubnis dies rechtfertigen.</p>\n\n<p>Bei der Berechnung der Frist bleiben die Zeiten unberücksichtigt, während derer der Antragsteller trotz schriftlicher oder elektronischer Aufforderung des LAVES den in der Tierschutz-Versuchstierverordnung geregelten Anforderungen an eine Erlaubniserteilung nicht nachgekommen ist.</p>",
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"name": "Welche Fristen muss ich beachten?",
"description": "z.B. Vorlauffristen, Stichtermine, anschließende Dauer"
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"text": "<p>Das LAVES trifft seine Entscheidung innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags. Die Frist kann vom LAVES um bis zu zwei Monate verlängert werden, soweit der Umfang und die Schwierigkeit der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Erlaubnis dies rechtfertigen.</p>\n\n<p>Bei der Berechnung der Frist bleiben die Zeiten unberücksichtigt, während derer der Antragsteller trotz Aufforderung des LAVES den in der Tierschutz-Versuchstierverordnung geregelten Anforderungen an eine Erlaubniserteilung nicht nachgekommen ist.</p>",
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"name": "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) in Verbindung mit § 12 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)"
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"text": "<p>Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides<br>\n </p>",
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