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Mietrückstände Übernahme bei Bezug nach SGB II

Leistung 543208707 · Typ LOVZ · zuletzt geändert 31.07.2026

LeiKa-Schlüssel
99107042068001
Synonyme
Schulden Notlage Wohnung Grundsicherung für Arbeitsuchende Kündigung SGB II Beendigung Bedarf für Unterkunft Energiekostenrückstände Räumungsklage Unvermögen durch Schulden Wohnungsnotfälle Zahlung Miete Wohnungsverlust Aufwendungen für Unterkunft Zwangsräumung Mietrückstände Bedarf für Heizung Bedarfsgemeinschaft Haushaltsgemeinschaft Miete Sicherung der Unterkunft Wohnungsbedarf Nichtzahlung der Miete Wohnungslosigkeit Räumung von Wohnraum Wohnraumräumung Mahnung Zahlungsunfähigkeit Mieter Zahlungsunfähigkeit Mieterin Mieterin Mietschulden Mieter Wohnungskündigung SGB 2
Kategorien
Existenzsicherung und staatliche Unterstützung

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder, Arbeitsagenturen, Jobcenter Niedersachsen

Inhalt (Textblöcke, 18)

Leistungsbeschreibung

Mietschulden können übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft erforderlich ist.

Wenn Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen und die Gefahr besteht, dass Sie wegen Mietschulden Ihre Wohnung verlieren, können das zuständige kommunale Jobcenter oder die zuständige gemeinsame Einrichtung in bestimmten Fällen auf Antrag Leistungen zur Tilgung Ihrer Schulden erbringen. Diese Unterstützung erhalten Sie in der Regel in Form eines Darlehens.

Diese Unterstützung können Sie erhalten, wenn Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand mit eigenen Mitteln oder durch Hilfe Dritter zu begleichen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der geprüft wird, ob alle Voraussetzungen für eine (darlehensweise) Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Zudem erfolgt eine Prüfung, warum es zu Mietschulden beziehungsweise Mietrückständen gekommen ist.

Wenn Ihr kommunales Jobcenter oder Ihre kommunale gemeinsame Einrichtung zu der Einschätzung kommt, dass Sie das Geld für etwas anderes als den Ausgleich Ihrer Mietschulden verwenden werden, erfolgt die Zahlung direkt an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn

  • Mietrückstände bestehen, die zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen,
  • Strom- oder Gasrechnungen nicht bezahlt wurden und dies dazu geführt hat, dass Ihnen der Strom oder das Gas abgestellt wurde,
  • Sie aufgrund von Krankheit oder Suchtproblemen nicht in der Lage sind, das Geld zum Ausgleich Ihrer Mietrückstände zu verwenden, oder
  • Anhaltspunkte auf Schulden bestehen.

Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.

Teaser

Wenn Sie Mietschulden haben und der Verlust Ihrer Unterkunft droht, können Sie beim Jobcenter finanzielle Hilfe beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

An das örtliche kommunale Jobcenter. Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

Zuständige Stelle

Jobcenter

Voraussetzungen

  • Die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft sind angemessen.
  • Ohne die Unterstützung droht Ihnen Wohnungslosigkeit
  • Durch die Begleichung der Mietschulden kann die Kündigung noch unwirksam gemacht und die Unterkunft gesichert werden.
  • Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat sich schriftlich mit der Fortführung des Mietverhältnisses einverstanden erklärt.
  • Es gibt keine Möglichkeit, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen, zum Beispiel durch Ersparnisse oder die Vereinbarung einer Ratenzahlung mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter .
  • Zukünftige Mietzahlungen sind gesichert, zum Beispiel durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Übernahme der Mietschulden
  • als Nachweis über den Mietrückstand: aktuelle Forderungsaufstellung oder Mietkontoauszug;
  • Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage
  • Mietvertrag oder Mietbescheinigung
  • Nebenkostenabrechnung
  • Einkommensnachweis aller im Haushalt lebender Personen der letzten 3 Monate, zum Beispiel Lohnabrechnungen
  • fortlaufende Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • gegebenenfalls Ablehnung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieterin oder des Vermieters, einer Bank
  • gegebenenfalls weitere für die Entscheidung erforderliche Unterlagen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Übernahme von Mietrückständen beim zuständigen Jobcenter.
  • Sie legen die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen vor.
  • Das Jobcenter prüft Ihren Antrag und die Voraussetzungen für eine Übernahme der Mietrückstände.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Sie sollten sich jedoch möglichst frühzeitig an das Jobcenter wenden, wenn Mietrückstände entstanden sind oder Wohnungslosigkeit droht.

Bearbeitungsdauer

Für einen Antrag auf Übernahme von Mietrückständen gibt es keine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist. Die Bearbeitungsdauer hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Urheber

nicht angegeben

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

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