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Anerkennung akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen von Spätaussiedlern beantragen

Leistung 509576099 · Typ LOVZ · zuletzt geändert 27.03.2026

LeiKa-Schlüssel
99002001016001
Synonyme
Bachelor Master Doktor Professor Hochschulabschluss Anerkennung Berufsanerkennung Abschluss Abschlussbezeichnungen Bakkalaureus Doktortitel Graduierung Lizenziat Magister akademische Titel
Kategorien
Berufszulassungen und Berechtigungen Studium Urkunden und Bescheinigungen

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersachsen

Inhalt (Textblöcke, 18)

Leistungsbeschreibung

Für Hochschulabschlüsse, die Sie an einer anerkannten Hochschule im Ausland erworben haben, gilt:

Sie dürfen den verliehenen Grad wie zum Beispiel „inzener-mechanik“ oder „ekonomist“ ohne Genehmigung in der Form führen, wie Sie ihn erhalten haben. Sie müssen aber bei Graden, die Sie außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, die Hochschule hinzufügen, an der Sie den Grad erworben haben.

Dabei können Sie den akademischen Grad in den folgenden Formen darstellen:

  • in lateinische Schrift übertragen
  • die im Herkunftsland zugelassene oder übliche Abkürzung führen
  • eine wörtliche deutsche Übersetzung in Klammern hinzufügen.

Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler anerkannt sind, können Sie eine Umwandlung in denjenigen deutschen Grad beantragen, der Ihrem ausländischen entspricht. Dies gilt auch für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin und Ihre Kinder.

Ist der ausländische Abschluss dem deutschen gleichwertig , erfolgt diese Umwandlung.

Teaser

Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler anerkannt sind, können Sie eine Umwandlung in denjenigen deutschen Grad beantragen, der Ihrem ausländischen entspricht. Dies gilt auch für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin und Ihre Kinder.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 27, Leibnizufer 9, 30169 Hannover

Voraussetzungen

  • Studienabschluss vor der Einreise an einer anerkannten Hochschule im Aussiedlungsgebiet
  • Gleichwertigkeit des Studienabschlusses mit einem deutschen Studienabschluss
  • Hauptwohnsitz in Niedersachsen

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind folgende Nachweise beizufügen: (bitte keine Originalurkunden übersenden!)

  • a) eine amtlich beglaubigte Kopie der Originalurkunde über die Verleihung des akademischen Grades;
  • b) eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung der o.g. Urkunde durch eine/einen an einem deutschen Gericht allgemein beeidigte/beeidigten Dolmetscherin/Dolmetscher; Angaben zur Hochschule/Universität und zum akademischen Grad sind zusätzlich bei kyrillischer Schrift in lateinische Schrift zu übertragen (lautschriftlich);
  • c) eine amtlich beglaubigte Kopie der Fächer- und Notenübersicht (Anlage zum Diplom);
  • d) eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des Dokuments zu c) durch eine/einen an einem deutschen Gericht allgemein beeidigte/beeidigten Dolmetscherin/Dolmetscher;
  • e) eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Hochschulreife bzw. des Schulabschlusszeugnisses, das zum Studium berechtigt hat;
  • f) eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des Dokuments zu e) durch eine/einen an einem deutschen Gericht allgemein beeidigte/beeidigten Dolmetscherin/Dolmetscher;
  • g) eine amtlich beglaubigte Kopie der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 bzw. 2 des Bundesvertriebenengesetzes;
  • h) eine amtlich beglaubigte Kopie der Erklärung über die Namensführung gemäß § 94 Bundesvertriebenengesetz bzw. der Bescheinigung des Standesamtes über die Namensänderung;
  • i) eine eigenhändig unterschriebene Erklärung darüber, ob zu einem früheren Zeitpunkt bereits ein Genehmigungsantrag in Niedersachsen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland gestellt worden ist;
  • j) ein tabellarischer Lebenslauf;
  • k) eine aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz im Land Niedersachsen. Keine Kopie der Anmeldebestätigung!

Amtliche Beglaubigungen sowie eine Meldebescheinigung erhalten Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Sie müssen einen formlosen Antrag stellen. Diesen müssen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen.

Anerkannten Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Ehegatten und Abkömmlingen, die eine Bescheinigung nach § 15 BVFG besitzen, kann auf Antrag die Führung eines vor der Aussiedlung verliehenen Grades in der Form des entsprechenden inländischen Hochschulgrades gestattet werden, sofern dieser gleichwertig ist. Dafür werden die eingereichten Unterlagen Gutachtern der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen mit der Bitte um fachliche Stellungnahme zugeleitet.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

nicht angegeben

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