Leistung 501174058
· Typ LOV · zuletzt geändert 15.05.2026
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"id": "501174058",
"name": "Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für eine Ausbildung oder Weiterbildung im Bereich der Landwirtschaft beantragen",
"teaser": "<p>Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation im Bereich der Landwirtschaft. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland dauerhalt arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.</p>",
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"Fachkraft",
"Berufsabschluss",
"Berufsqualifikation",
"Anerkennungsverfahren",
"ausländischer Abschluss",
"Gleichwertigkeitsprüfung",
"Berufsanerkennung",
"Qualifizierte Berufsausbildung",
"Imkerei",
"Garten- und Landschaftsbau",
"Ausbildungsabschluss",
"ausländische Qualifikation",
"Anerkennung in Deutschland",
"Anerkennen",
"ausländischer Beruf",
"Gleichwertigkeit",
"Gleichwertigkeitsfeststellung",
"Qualifikationsanalyse",
"ZSBA",
"Equivalence",
"Recognition in Germany",
"Fachagrarwirtin Baumpflege",
"Grüne Berufe",
"Kleine Hochsee- und Küstenfischerei",
"Baumsanierung",
"Landwirtschaftlicher Brennmeister",
"Fachkraft Agrarservice",
"Revierjägerin",
"Milchtechnologin",
"Forstwirtschaftsmeisterin",
"Forstmaschinenführerin",
"Winzerin",
"Fischwirtin",
"Forstwirtin",
"Landwirtschaftsmeisterin",
"Agrarservicemeisterin",
"Fischhaltung und Fischzucht",
"Molkereimeisterin",
"Zierpflanzenbau",
"Klauenpflegerin",
"Pflanzentechnologin",
"Milchwirtschaftlicher Labormeister",
"Tierwirtin",
"Friedhofsgärtnerei",
"Baumschulen",
"Schweinehaltung",
"Pflanzentechnologe",
"Milchwirtschaftlicher Laborant",
"Pflanzentechnologiemeisterin",
"Rinderhaltung",
"Landwirtschaftliche Brennmeisterin",
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"Staudengärtnerei",
"Pferdewirtin",
"Geflügelhaltung",
"Natur- und Landschaftspflegerin",
"Gärtnermeisterin",
"Pferdewirtschaftsmeisterin",
"Obstbau",
"Hauswirtschafterin",
"Milchwirtschaftliche Labormeisterin",
"Tierwirtschaftsmeisterin",
"Landwirtschaftskammer",
"Revierjagdmeisterin",
"Kundenberaterin - Gartenbau",
"Schäferei",
"Milchtechnologe",
"Fachagrarwirtin Klauenpflege",
"Gärtnerin",
"Gemüsebau",
"Winzermeisterin",
"Milchwirtschaftliche Laborantin",
"Seen- und Flussfischerei",
"Fischwirtschaftsmeisterin",
"Fortbildungsabschluss",
"Meisterin"
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{
"text": "<p>Sie können einen Ausbildungsabschluss oder Weiterbildungsabschluss aus dem Ausland in Deutschland offiziell anerkennen lassen. Das Verfahren zur Anerkennung heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.<br>\nBitte beachten Sie: Ihr Abschluss muss im Staat Ihrer Ausbildung staatlich anerkannt sein. Informelle oder non-formale Qualifikationen können in Deutschland nicht offiziell anerkannt werden.</p>\n\n<p>Es gibt über 30 verschiedene Ausbildungsabschlüsse und Fortbildungsabschlüsse im Bereich der Landwirtschaft in Deutschland.<br>\nDie Anerkennung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Im Bereich der Landwirtschaft sind normalerweise die Landwirtschaftskammern zuständig.</p>\n\n<p>Für den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung müssen Sie einen deutschen Ausbildungsabschluss oder Weiterbildungsabschluss identifizieren. Das ist der sogenannte Referenzberuf. Er muss zu Ihrer ausländischen Berufsqualifikation passen. Deshalb sollten Sie sich vor der Antragstellung beraten lassen. Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung vergleicht die zuständige Stelle Ihren Abschluss mit einem bestimmten deutschen Abschluss. Wichtige Kriterien bei dem Vergleich sind Inhalt und Dauer der Ausbildung.</p>\n\n<p>Über das Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid nennt vorhandene und eventuell noch fehlende berufliche Qualifikationen. Durch den Bescheid können Arbeitgeber Ihre berufliche Qualifikation besser einschätzen.</p>\n\n<p>Sie können den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung auch aus dem Ausland stellen.</p>",
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"description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
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"text": "<p>Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation im Bereich der Landwirtschaft. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland dauerhalt arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.</p>",
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"text": "<ul>\n\t<li>Ausführliche Beratung: Portal Anerkennung in Deutschland</li>\n\t<li>Zuständig für die Gleichwertigkeitsfeststellung: Landwirtschaftskammer Niedersachsen</li>\n</ul>",
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"name": "Es gibt viele Beratungsangebote. Diese finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland."
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"name": "Lassen Sie sich persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos."
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"name": "Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“.",
"note": "Telefonnummer: +49 30 1815-1111"
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"name": "Wenn Sie im Ausland sind: Über die Hotline erreichen Sie auch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Dies bietet Ihnen vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren und führt eine Standortberatung durch."
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"text": "<p>Landwirtschaftskammer Niedersachsen</p>",
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"text": "<ul>\n\t<li>Sie haben eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation aus dem Ausland.</li>\n\t<li>Ihr Abschluss muss zu einem deutschen Ausbildungsabschluss oder Weiterbildungsabschluss im Bereich Landwirtschaft passen.</li>\n\t<li>Sie wollen in Deutschland arbeiten.</li>\n</ul>",
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"name": "Druckformulare / Merkblätter",
"description": "Liste vorhandener zugehöriger Downloads"
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{
"text": "<p>Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Wichtige Unterlagen sind generell:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)</li>\n\t<li>Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)</li>\n\t<li>Lebenslauf</li>\n\t<li>Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)</li>\n\t<li>Ausbildungsnachweise</li>\n\t<li>Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung</li>\n\t<li>Nachweise über weitere relevante Kenntnisse für die Arbeit</li>\n\t<li>Haben Sie schon einmal einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt? Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.</li>\n\t<li>Vielleicht: Sie kommen aus einem Drittstaat und wohnen oder arbeiten noch nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz? Dann müssen Sie nachweisen: Sie wollen in Deutschland in dem Beruf arbeiten. Nachweise sind zum Beispiel Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder ein Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).</li>\n</ul>\n\n<p>Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie als einfache Kopie, als beglaubigte Kopie oder im Original einreichen müssen.<br>\nWenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.</p>\n\n<p>Vielleicht müssen Sie im Laufe des Anerkennungsverfahrens weitere Dokumente einreichen. Die zuständige Stelle informiert Sie.</p>",
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"description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
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"text": "<p>Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.<br>\nZusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.</p>",
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"name": "Welche Gebühren fallen an?"
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"text": "<p><strong>Antragstellung</strong></p>\n\n<p>Sie stellen einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung bei der zuständigen Stelle.<br>\n Sie können den Antrag mit den Dokumenten bei der zuständigen Stelle abgeben, mit der Post schicken oder elektronisch hochladen. Versenden Sie keine Originale.</p>\n\n<p><strong>Prüfung der Gleichwertigkeit</strong></p>\n\n<p>Die zuständige Stelle prüft dann: Ist Ihre Berufsqualifikation gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation? Dabei vergleicht die zuständige Stelle die Qualifikationen mit Hilfe bestimmter Kriterien. Wichtige Kriterien sind die Inhalte und die Dauer der Ausbildung. Die zuständige Stelle berücksichtigt bei der Gleichwertigkeitsprüfung auch Ihre Berufserfahrung, Ihre weiteren Befähigungsnachweise und Qualifikationen.<br>\n </p>\n\n<p><strong>Mögliche Ergebnisse der Prüfung</strong></p>\n\n<p>Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis des Verfahrens. Sie bekommen die Anerkennung, wenn Ihre Berufsqualifikation und die deutsche Berufsqualifikation gleichwertig sind.</p>\n\n<p>Manchmal gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den Berufsqualifikationen. Die Unterschiede sind in Ihrem Bescheid aufgelistet. Mit diesem Bescheid können Sie sich gezielt weiter qualifizieren und später einen neuen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.</p>\n\n<p>Wenn Ihre Berufsqualifikation gar nicht gleichwertig ist, erhalten Sie keine Anerkennung.</p>",
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"text": "<p>Es gibt keine Frist.</p>\n\n<p>Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen.</p>",
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"name": "Welche Fristen muss ich beachten?",
"description": "z.B. Vorlauffristen, Stichtermine, anschließende Dauer"
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"text": "<p><strong>Verfahren für Spätaussiedler</strong></p>\n\n<p>Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie das Anerkennungsverfahren wahlweise nach den hier genannten Gesetzen oder nach dem Bundesvertriebenengesetz durchlaufen. Dies können Sie selbst entscheiden. Die zuständige Stelle berät Sie, welches Verfahren für Sie passt.<br>\n </p>\n\n<p><strong>Qualifikationsanalyse</strong></p>\n\n<p>Sie haben nicht mehr alle notwendigen Dokumente für den Antrag? Dann ist eine Anerkennung trotzdem möglich. Sie können Ihre Berufsqualifikation mit einer Qualifikationsanalyse nachweisen, zum Beispiel durch ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe.</p>",
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"name": "Was sollte ich noch wissen?",
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"name": "Weiterführende Informationen"
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"name": "Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf dem Portal Anerkennung in Deutschland"
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{
"text": "<p>Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Sie sollten zuerst mit der zuständigen Stelle sprechen, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.</p>",
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