MP-BUS Datenbrowser
‹ Alle Leistungen

Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen

Leistung 492372810 · Typ LOV · zuletzt geändert 21.05.2026

LeiKa-Schlüssel
99150092001000
Synonyme
Berufsabschluss Berufsqualifikation Anerkennungsverfahren ausländischer Abschluss Gleichwertigkeitsprüfung Berufsanerkennung Zulassung Zahnarzt ausländische Qualifikation Recognition procedure Recognise: Recognition Berufsausbildung Approbation Anerkennung in Deutschland Kammerberuf akademischer Heilberuf Anerkennen Anerkennungsbescheid Anpassungslehrgang ausländischer Beruf berufliche Anerkennung Berufszugang Drittstaat Gleichwertigkeit Gleichwertigkeitsbescheid Heilberuf Kenntnisprüfung Reglementiert Zeugnisbewertung Dentist Access to occupation Adaptation period Equivalence Foreign occupation Professional qualification Recognition in Germany Recognition of profession Vocational recognition Certificate of equivalence Foreign qualification Knowledge test Notice of equivalence Recognition notice Vocational qualification Zahnmedizin Zahnärztin
Kategorien
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Berufsausbildung

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) - Abteilung 2 (Landesprüfungsamt) Niedersachsen

Onlinedienste (1)

Inhalt (Textblöcke, 18)

Leistungsbeschreibung

Der Beruf Zahnärztin oder Zahnarzt ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt ohne Einschränkung arbeiten können, brauchen Sie die Approbation. Die Approbation ist die staatliche Zulassung zu dem Beruf. Das bedeutet, dass Sie ohne Approbation nicht selbständig als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten dürfen. Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören.

Um die Approbation zu erhalten, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Approbation.

Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie noch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Weitere Voraussetzungen sind z. B. ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.

Wenn Ihre Berufsqualifikation aus der EU, dem EWR oder Schweiz stammt, gelten andere Regelungen.
Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Teaser

Sie möchten in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (Abteilung 1)

Zuständige Stelle

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (Abteilung 1)

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Berufsqualifikation als Zahnärztin oder Zahnarzt aus einem Drittstaat.
  • Sie wollen in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten.
  • Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Zahnärztin oder Zahnarzt und haben keine Vorstrafen.
  • Gesundheitliche Eignung: Sie können psychisch und physisch als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten.
  • Sie haben Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Sprachniveau. Das sind in der Regel allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) und fachsprachliche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1.

Druckformulare / Merkblätter

  • Formulare: Formulare erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
  • Onlineverfahren möglich: Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, ob Sie den Antrag online einreichen können.
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die zuständige Stelle informiert Sie darüber, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Wichtige Unterlagen sind generell:

  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis)
  • Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)
  • Lebenslauf
  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation
    (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)
  • Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records)
  • Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung als Zahnärztin oder Zahnarzt (zum Beispiel Arbeitszeugnisse)
  • Auskunft, ob Sie in Deutschland bereits einen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben
  • Sie müssen nachweisen: Sie dürfen in Ihrem Ausbildungsland in dem Beruf arbeiten.
  • Sie wohnen oder arbeiten noch nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz? Dann müssen Sie nachweisen: Sie wollen in Deutschland in dem Beruf arbeiten. Nachweise können sein: Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Nachweis über Ihren Antrag auf ein Einreisevisum zur Erwerbstätigkeit oder persönliche Erklärung
     

Diese Dokumente geben Sie meistens später ab. Die zuständige Stelle informiert Sie, wann Sie die Dokumente abgeben sollen:

  • Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug oder Führungszeugnis aus Ihrem Herkunftsstaat. Der Nachweis darf bei Antragstellung maximal 3 Monate alt sein.
  • Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung. Der Nachweis darf bei Antragstellung maximal 3 Monate alt sein.
  • Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse: Sprachzertifikat.
    Voraussetzung für die Approbation sind allgemeine deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2. Sie können den erforderlichen Sprachnachweis auch während des Approbationsverfahrens nachreichen. Außerdem müssen Sie während des Approbationsverfahrens einen medizinischen Fachsprachtest auf dem Niveau C1 ablegen.


Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie als einfache Kopie, als beglaubigte Kopie oder im Original einreichen müssen.

Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.

Welche Gebühren fallen an?

Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.

Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Sie stellen einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt bei der zuständigen Stelle.
Sie können den Antrag mit den Dokumenten bei der zuständigen Stelle abgeben oder mit der Post schicken. Versenden Sie keine Originale. Manchmal können Sie den Antrag auch elektronisch senden. Die zuständige Stelle informiert Sie.
Die zuständige Stelle überprüft dann, ob Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung entspricht und ob alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Die Approbation kann nur erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung aus einem Drittstaat mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist.


Prüfung der Gleichwertigkeit

Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft, ob Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist. Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.
 

Mögliche Ergebnisse der Prüfung

Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist, wird Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkannt. Die Behörde kann Ihnen das Ergebnis schriftlich bestätigen. Sie müssen noch die weiteren Voraussetzungen erfüllen und Ihre Sprachkenntnisse nachweisen. Dann wird Ihnen die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt erteilt.

Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation? Vielleicht können Sie die Unterschiede durch Ihre Berufspraxis, andere Kenntnisse oder Fähigkeiten (lebenslanges Lernen) ausgleichen. Die Berufspraxis müssen Sie nachweisen. Kenntnisse und Fähigkeiten muss eine Behörde des Staates bescheinigen, in dem Sie die Kenntnisse oder Fähigkeiten erworben haben.

Es kann aber sein, dass die wesentlichen Unterschiede nicht durch diese Kenntnisse ausgeglichen werden können. Die zuständige Stelle nennt Ihnen die wesentlichen Unterschiede und warum Sie die wesentlichen Unterschiede nicht durch Ihre Berufspraxis ausgleichen können.
In dem Bescheid der zuständigen Stelle steht auch, welches Niveau Ihre Ausbildung hat und welches Niveau in Deutschland notwendig ist. Sie dürfen dann nicht als Zahnärztin oder Zahnarzt in Deutschland arbeiten.
 

Kenntnisprüfung

Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist und Sie die Unterschiede nicht ausgleichen können, können Sie eine Kenntnisprüfung ablegen. Die Kenntnisprüfung orientiert sich an der Abschlussprüfung als Zahnärztin oder Zahnarzt in Deutschland. Die Kenntnisprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Abschnitt.
Wenn Sie die Kenntnisprüfung bestehen und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen. Das Verfahren kann sich dadurch verlängern.

Was sollte ich noch wissen?

Vorübergehende Berufserlaubnis

Mit der sogenannten vorübergehenden Berufserlaubnis können Sie für einen begrenzten Zeitraum ohne Approbation arbeiten. Mit der vorübergehenden Berufserlaubnis dürfen Sie unter Aufsicht einer Person mit Approbation arbeiten. Vielleicht dürfen Sie dann nur Tätigkeiten in einem bestimmten Arbeitsbereich durchführen. Sie müssen für die vorübergehende Berufserlaubnis folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation
  • Gesundheitliche Eignung
  • Persönliche Eignung
  • Deutschkenntnisse: Sie müssen die Deutschkenntnisse nachweisen, die für die Ausübung des Berufs im Rahmen der vorübergehenden Berufserlaubnis erforderlich sind.

Sie können die Berufserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.


Gleichwertigkeitsbescheid

Im Approbationsverfahren kann auch die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung (Anerkennungsverfahren) erfolgen. Für das Ergebnis der Prüfung können Sie einen separaten Bescheid beantragen.
 

Verfahren für Spätaussiedler

Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie das Anerkennungsverfahren wahlweise nach den hier genannten Gesetzen oder nach dem Bundesvertriebenengesetz durchlaufen. Dies können Sie selbst entscheiden. Die zuständige Stelle berät Sie, welches Verfahren für Sie passt.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Sie sollten zuerst mit der zuständigen Stelle sprechen, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Bundesinstitut für Berufsbildung

Bundesministerium für Gesundheit

Urheber

nicht angegeben

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
    "id": "492372810",
    "name": "Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen",
    "teaser": "<p>Sie möchten in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.</p>",
    "type": "LOV",
    "leika_keys": [
        "99150092001000"
    ],
    "synonyms": [
        "Berufsabschluss",
        "Berufsqualifikation",
        "Anerkennungsverfahren",
        "ausländischer Abschluss",
        "Gleichwertigkeitsprüfung",
        "Berufsanerkennung",
        "Zulassung",
        "Zahnarzt",
        "ausländische Qualifikation",
        "Recognition procedure",
        "Recognise: Recognition",
        "Berufsausbildung",
        "Approbation",
        "Anerkennung in Deutschland",
        "Kammerberuf",
        "akademischer Heilberuf",
        "Anerkennen",
        "Anerkennungsbescheid",
        "Anpassungslehrgang",
        "ausländischer Beruf",
        "berufliche Anerkennung",
        "Berufszugang",
        "Drittstaat",
        "Gleichwertigkeit",
        "Gleichwertigkeitsbescheid",
        "Heilberuf",
        "Kenntnisprüfung",
        "Reglementiert",
        "Zeugnisbewertung",
        "Dentist",
        "Access to occupation",
        "Adaptation period",
        "Equivalence",
        "Foreign occupation",
        "Professional qualification",
        "Recognition in Germany",
        "Recognition of profession",
        "Vocational recognition",
        "Certificate of equivalence",
        "Foreign qualification",
        "Knowledge test",
        "Notice of equivalence",
        "Recognition notice",
        "Vocational qualification",
        "Zahnmedizin",
        "Zahnärztin"
    ],
    "text_blocks": [
        {
            "text": "<p>Der Beruf Zahnärztin oder Zahnarzt ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt ohne Einschränkung arbeiten können, brauchen Sie die Approbation. Die Approbation ist die staatliche Zulassung zu dem Beruf. Das bedeutet, dass Sie ohne Approbation nicht selbständig als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten dürfen. Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören.</p>\n\n<p>Um die Approbation zu erhalten, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Approbation.</p>\n\n<p>Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie noch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Weitere Voraussetzungen sind z. B. ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.</p>\n\n<p>Wenn Ihre Berufsqualifikation aus der EU, dem EWR oder Schweiz stammt, gelten andere Regelungen.<br>\nDen Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.</p>",
            "type": {
                "id": "8669895",
                "key": "LLGBESCHREIBUNG",
                "name": "Leistungsbeschreibung",
                "description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Sie möchten in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Dafür müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.</p>",
            "type": {
                "id": "372138700",
                "key": "TEASER",
                "name": "Teaser"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span><span><span>Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (Abteilung 1)</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "8669896",
                "key": "WENWENDEN",
                "name": "An wen muss ich mich wenden?"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/beratung.php",
                    "name": "Es gibt viele Beratungsangebote. Diese finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland."
                },
                {
                    "url": "https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/beratungssuche.php",
                    "name": "Lassen Sie sich von einer IQ-Beratungsstelle persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos."
                },
                {
                    "url": "https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/hotline.php",
                    "name": "Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“.",
                    "note": "Telefonnummer: +49 30 1815-1111\nSprechzeiten: \nMontag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr (MEZ)"
                },
                {
                    "url": "https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/zentrale-servicestelle-berufsanerkennung.php",
                    "name": "Wenn Sie im Ausland sind: Über die Hotline erreichen Sie auch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Dies bietet Ihnen vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren und führt eine Standortberatung durch."
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span><span><span>Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (Abteilung 1)</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "307874608",
                "key": "ZUSTSTELLE",
                "name": "Zuständige Stelle"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li>Sie haben eine Berufsqualifikation als Zahnärztin oder Zahnarzt aus einem Drittstaat.</li>\n\t<li>Sie wollen in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten.</li>\n\t<li>Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Zahnärztin oder Zahnarzt und haben keine Vorstrafen.</li>\n\t<li>Gesundheitliche Eignung: Sie können psychisch und physisch als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten.</li>\n\t<li>Sie haben Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Sprachniveau. Das sind in der Regel allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) und fachsprachliche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1.</li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "307874607",
                "key": "VORAUSSETZUNG",
                "name": "Voraussetzungen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li>Formulare: Formulare erhalten Sie von der zuständigen Stelle.</li>\n\t<li>Onlineverfahren möglich: Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, ob Sie den Antrag online einreichen können.</li>\n\t<li>Persönliches Erscheinen nötig: nein</li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "8669901",
                "key": "FORMULARE",
                "name": "Druckformulare / Merkblätter",
                "description": "Liste vorhandener zugehöriger Downloads"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Die zuständige Stelle informiert Sie darüber, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Wichtige Unterlagen sind generell:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Identitätsnachweis (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis)</li>\n\t<li>Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)</li>\n\t<li>Lebenslauf</li>\n\t<li>Nachweis Ihrer Berufsqualifikation<br>\n\t(zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)</li>\n\t<li>Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records)</li>\n\t<li>Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung als Zahnärztin oder Zahnarzt (zum Beispiel Arbeitszeugnisse)</li>\n\t<li>Auskunft, ob Sie in Deutschland bereits einen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben</li>\n\t<li>Sie müssen nachweisen: Sie dürfen in Ihrem Ausbildungsland in dem Beruf arbeiten.</li>\n\t<li>Sie wohnen oder arbeiten noch nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz? Dann müssen Sie nachweisen: Sie wollen in Deutschland in dem Beruf arbeiten. Nachweise können sein: Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Nachweis über Ihren Antrag auf ein Einreisevisum zur Erwerbstätigkeit oder persönliche Erklärung<br>\n\t&#xa0;</li>\n</ul>\n\n<p>Diese Dokumente geben Sie meistens später ab. Die zuständige Stelle informiert Sie, wann Sie die Dokumente abgeben sollen:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug oder Führungszeugnis aus Ihrem Herkunftsstaat. Der Nachweis darf bei Antragstellung maximal 3 Monate alt sein.</li>\n\t<li>Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung. Der Nachweis darf bei Antragstellung maximal 3 Monate alt sein.</li>\n\t<li>Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse: Sprachzertifikat.<br>\n\tVoraussetzung für die Approbation sind allgemeine deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2. Sie können den erforderlichen Sprachnachweis auch während des Approbationsverfahrens nachreichen. Außerdem müssen Sie während des Approbationsverfahrens einen medizinischen Fachsprachtest auf dem Niveau C1 ablegen.</li>\n</ul>\n\n<p><br>\nDie zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie als einfache Kopie, als beglaubigte Kopie oder im Original einreichen müssen.</p>\n\n<p>Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.</p>",
            "type": {
                "id": "8669897",
                "key": "WASMITBRINGEN",
                "name": "Welche Unterlagen werden benötigt?",
                "description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.</p>\n\n<p>Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.</p>",
            "type": {
                "id": "8669898",
                "key": "GEBUEHREN",
                "name": "Welche Gebühren fallen an?"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><strong>Antragstellung</strong></p>\n\n<p>Sie stellen einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt bei der zuständigen Stelle.<br>\nSie können den Antrag mit den Dokumenten bei der zuständigen Stelle abgeben oder mit der Post schicken. Versenden Sie keine Originale. Manchmal können Sie den Antrag auch elektronisch senden. Die zuständige Stelle informiert Sie.<br>\nDie zuständige Stelle überprüft dann, ob Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung entspricht und ob alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Die Approbation kann nur erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung aus einem Drittstaat mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist.</p>\n\n<p><br>\n<strong>Prüfung der Gleichwertigkeit</strong></p>\n\n<p>Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft, ob Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist. Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.<br>\n&#xa0;</p>\n\n<p><strong>Mögliche Ergebnisse der Prüfung</strong></p>\n\n<p>Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist, wird Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkannt. Die Behörde kann Ihnen das Ergebnis schriftlich bestätigen. Sie müssen noch die weiteren Voraussetzungen erfüllen und Ihre Sprachkenntnisse nachweisen. Dann wird Ihnen die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt erteilt.</p>\n\n<p>Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation? Vielleicht können Sie die Unterschiede durch Ihre Berufspraxis, andere Kenntnisse oder Fähigkeiten (lebenslanges Lernen) ausgleichen. Die Berufspraxis müssen Sie nachweisen. Kenntnisse und Fähigkeiten muss eine Behörde des Staates bescheinigen, in dem Sie die Kenntnisse oder Fähigkeiten erworben haben.</p>\n\n<p>Es kann aber sein, dass die wesentlichen Unterschiede nicht durch diese Kenntnisse ausgeglichen werden können. Die zuständige Stelle nennt Ihnen die wesentlichen Unterschiede und warum Sie die wesentlichen Unterschiede nicht durch Ihre Berufspraxis ausgleichen können.<br>\nIn dem Bescheid der zuständigen Stelle steht auch, welches Niveau Ihre Ausbildung hat und welches Niveau in Deutschland notwendig ist. Sie dürfen dann nicht als Zahnärztin oder Zahnarzt in Deutschland arbeiten.<br>\n&#xa0;</p>\n\n<p><strong>Kenntnisprüfung</strong></p>\n\n<p>Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist und Sie die Unterschiede nicht ausgleichen können, können Sie eine Kenntnisprüfung ablegen. Die Kenntnisprüfung orientiert sich an der Abschlussprüfung als Zahnärztin oder Zahnarzt in Deutschland. Die Kenntnisprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Abschnitt.<br>\nWenn Sie die Kenntnisprüfung bestehen und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt.</p>",
            "type": {
                "id": "307874606",
                "key": "VERFAHRENSABLAUF",
                "name": "Verfahrensablauf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Es gibt keine Frist.</p>\n\n<p>Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen. Das Verfahren kann sich dadurch verlängern.</p>",
            "type": {
                "id": "8669899",
                "key": "FRISTEN",
                "name": "Welche Fristen muss ich beachten?",
                "description": "z.B. Vorlauffristen, Stichtermine, anschließende Dauer"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><strong>Vorübergehende Berufserlaubnis</strong></p>\n\n<p>Mit der sogenannten vorübergehenden Berufserlaubnis können Sie für einen begrenzten Zeitraum ohne Approbation arbeiten. Mit der vorübergehenden Berufserlaubnis dürfen Sie unter Aufsicht einer Person mit Approbation arbeiten. Vielleicht dürfen Sie dann nur Tätigkeiten in einem bestimmten Arbeitsbereich durchführen. Sie müssen für die vorübergehende Berufserlaubnis folgende Voraussetzungen erfüllen:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Nachweis Ihrer Berufsqualifikation</li>\n\t<li>Gesundheitliche Eignung</li>\n\t<li>Persönliche Eignung</li>\n\t<li>Deutschkenntnisse: Sie müssen die Deutschkenntnisse nachweisen, die für die Ausübung des Berufs im Rahmen der vorübergehenden Berufserlaubnis erforderlich sind.</li>\n</ul>\n\n<p>Sie können die Berufserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.</p>\n\n<p><br>\n<strong>Gleichwertigkeitsbescheid</strong></p>\n\n<p>Im Approbationsverfahren kann auch die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung (Anerkennungsverfahren) erfolgen. Für das Ergebnis der Prüfung können Sie einen separaten Bescheid beantragen.<br>\n&#xa0;</p>\n\n<p><strong>Verfahren für Spätaussiedler</strong></p>\n\n<p>Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie das Anerkennungsverfahren wahlweise nach den hier genannten Gesetzen oder nach dem Bundesvertriebenengesetz durchlaufen. Dies können Sie selbst entscheiden. Die zuständige Stelle berät Sie, welches Verfahren für Sie passt.</p>",
            "type": {
                "id": "8669902",
                "key": "WASWISSEN",
                "name": "Was sollte ich noch wissen?",
                "description": "Hinweise, Links, angekündigte, aber noch nicht gültige Veränderungen etc."
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "type": {
                "id": "494542700",
                "key": "WEITEREINFO",
                "name": "Weiterführende Informationen"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.anerkennung-in-deutschland.de",
                    "name": "Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf dem Portal Anerkennung in Deutschland"
                },
                {
                    "url": "https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/finanzielle-foerderung.php",
                    "name": "Finanzielle Hilfen für das Anerkennungsverfahren"
                },
                {
                    "url": "https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/",
                    "name": "Öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland"
                },
                {
                    "url": "https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/",
                    "name": "Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)"
                },
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__10.html",
                    "name": "Verfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz"
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "type": {
                "id": "8669900",
                "key": "RECHTSGRUNDLAGE",
                "name": "Rechtsgrundlage"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zhg/__1.html",
                    "name": "§ 1 Abs. 1, § 2 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde"
                },
                {
                    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zappro/__83.html",
                    "name": "§§ 83 ff. Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen"
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p style=\"margin-left:0cm;\"><span><span><span>Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Sie sollten zuerst mit der zuständigen Stelle sprechen, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "9235478",
                "key": "RECHTSBEHELF",
                "name": "Rechtsbehelf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "9235479",
                "key": "INSTITUTION",
                "name": "Unterstützende Institutionen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Bundesinstitut für Berufsbildung</p>\n\n<p>Bundesministerium für Gesundheit</p>",
            "type": {
                "id": "307874601",
                "key": "FREIGABE",
                "name": "Fachlich freigegeben durch"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "307874605",
                "key": "URHEBER",
                "name": "Urheber"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "299805000",
                "key": "RESULTIERENDEDOKUMENTE",
                "name": "Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        }
    ],
    "charges": [],
    "periods": [],
    "online_services": [
        {
            "id": "686152489",
            "link": "https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession",
            "name": "Anerkennungs-Finder",
            "image": null,
            "gdprText": null,
            "linkTitle": "Anerkennungs-Finder",
            "trustLevel": "NIEDRIG",
            "supportedLanguages": [
                "de",
                "en"
            ],
            "identificationTypes": []
        }
    ],
    "categories": [
        {
            "id": "454393268",
            "name": "Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen",
            "parentId": "454393264"
        },
        {
            "id": "454393262",
            "name": "Berufsausbildung",
            "parentId": "454393260"
        }
    ],
    "source_last_updated": "2026-05-21T10:33:21.000000Z",
    "synced_at": "2026-10-30T15:00:05.000000Z",
    "created_at": "2026-10-30T12:51:47.000000Z",
    "updated_at": "2026-10-30T15:07:37.000000Z",
    "documents": [],
    "service_periods": [
        {
            "name": "Bearbeitungsdauer",
            "note": "Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach maximal einem Monat, dass Ihr Antrag und Ihre Unterlagen angekommen sind. Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wenn Unterlagen fehlen. \nWenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maximal 4 Monate.",
            "type": "STANDARD",
            "timeSpan": 4,
            "periodUnit": "MONAT"
        }
    ],
    "organisational_units": [
        {
            "id": "324616798",
            "name": "Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) - Abteilung 2 (Landesprüfungsamt)",
            "parent_id": "10972840",
            "short_description": null,
            "description": null,
            "addresses": [
                {
                    "area": {
                        "id": "27062",
                        "name": "Hannover"
                    },
                    "type": {
                        "id": "183672",
                        "key": "POSTADRESSE",
                        "name": "Adresse"
                    },
                    "street": "Berliner Allee",
                    "zipcode": "30175",
                    "houseNumber": "20        ",
                    "parkingLots": [],
                    "transportationStops": []
                }
            ],
            "communications": [
                {
                    "type": {
                        "id": "183669",
                        "key": "TELEFON",
                        "name": "Telefon"
                    },
                    "value": "0511 380-02"
                },
                {
                    "type": {
                        "id": "183674",
                        "key": "WWW",
                        "name": "WWW"
                    },
                    "value": "https://www.nizza.niedersachsen.de/startseite/"
                }
            ],
            "opening_hours": null,
            "synonyms": [],
            "position": null,
            "source_last_updated": "2026-05-20T09:16:39.000000Z",
            "synced_at": "2026-10-30T15:00:05.000000Z",
            "created_at": "2026-10-30T12:44:18.000000Z",
            "updated_at": "2026-10-30T15:00:07.000000Z",
            "images": [],
            "pivot": {
                "service_id": "492372810",
                "organisational_unit_id": "324616798",
                "areas": "[{\"id\": \"27015\", \"name\": \"Niedersachsen\"}]"
            }
        }
    ],
    "forms": []
}