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Antrag auf Zulassung als privater Veranstalter eines bundesweit ausgerichteten Rundfunkprogramms

Leistung 491091794 · Typ A · zuletzt geändert 15.04.2026

LeiKa-Schlüssel
99109019007001
Synonyme
keine
Kategorien
Erlaubnisse und Genehmigungen Anmeldepflichten

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) Niedersachsen

Inhalt (Textblöcke, 18)

Leistungsbeschreibung

Als privater Rundfunkveranstalter eines bundesweit ausgerichteten Rundfunkprogramms benötigen Sie grundsätzlich eine Zulassung.

Die Zulassung ist nicht übertragbar und wird erteilt für:

  • die Art des Rundfunkprogramms (Hörfunk, Fernsehen)
  • die Programmkategorie (Vollprogramm oder Spartenprogramm)
  • das Programmschema
  • den Sendeumfang
  • die Übertragungstechniken
  • das Verbreitungsgebiet

Keiner Zulassung bedürfen Rundfunkprogramme.

1. die nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten, oder

2. die im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen oder in ihrer prognostizierten Entwicklung erreichen werden.

Teaser

Die Veranstaltung von Rundfunk als bundesweit ausgerichtetes Angebot bedarf einer Zulassung. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt ist unter anderem zuständig, wenn der Anbieter seinen Sitz in Niedersachsen hat.  

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)

Voraussetzungen

Eine Zulassung darf nur an eine natürliche oder juristische Person erteilt werden, die

  • unbeschränkt geschäftsfähig ist,
  • die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht durch Richterspruch verloren hat,
  • das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht nach Artikel 18 des Grundgesetzes verwirkt hat,
  • als Vereinigung nicht verboten ist,
  • ihren Wohnsitz oder Sitz in Deutschland, einem sonstigen Mitgliedstaat der Europäische Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat und gerichtlich verfolgt werden kann und
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der auf dieser Grundlage erlassenen Verwaltungsakte Rundfunk veranstaltet.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag mit insbesondere folgenden Angaben und Unterlagen:
  • Name und Anschrift des Antragsstellers,
  • Schriftliche Erklärung zum Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen nach § 53 MStV
  • Erklärung über die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) für die Personen, die den Antragsteller gesetzlich oder satzungsgemäß vertreten, oder, falls der Antragsteller eine natürliche Person ist, für diesen
  • Programminhalt
  • Programmkategorie (Voll- oder Spartenprogramm)
  • Programmdauer
  • Übertragungstechnik
  • geplantes Verbreitungsgebiet
  • Finanzplan
  • Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen
  • Ggf. Gesellschaftsvertrag
  • Vollständigkeitserklärung der Unterlagen
  • Sofern erforderlich hat die zuständige Landesmedienanstalt weitere Auskunft und die Vorlageweiterer Unterlagen zu verlangen.

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Die Zulassung muss schriftlich bei der Landesmedienanstalt Niedersachsen beantragt werden. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) entscheidet über die Erteilung der Zulassung. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt erteilt die Zulassung in Form eines Zulassungsbescheids.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist unter anderem abhängig von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen und dem Verfahren der ZAK.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Sie können gegen ablehnende Entscheidungen und Kostenentscheidungen Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsische Landesmedienanstalt

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

nicht angegeben

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