Leistung 491091751
· Typ LOV · zuletzt geändert 27.03.2026
Voraussetzungen
1) Sie haben einen ständigen Wohnsitz in Niedersachsen oder sind bei einem niedersächsischen Arbeitgeber beschäftigt.
Die nötige Qualifikation können Sie auf unterschiedliche Weise nachweisen:
a) Sie haben erfolgreich eine Abschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz abgelegt oder Sie können eine Abschlussprüfung in einem nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf mit einer sich anschließenden mindestens zweijährigen einschlägigen Berufspraxis nachweisen.
b) Sie können eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung nachweisen in einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen. In beiden Fällen benötigen Sie eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis.
c) Sie können ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis nachweisen.
d) Sie können eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweisen.
2) In Bezug auf die erforderliche Berufspraxis müssen Sie sechs Monate in Aufgabenbereichen nachweisen, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderungen haben.
3) Sie können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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"id": "491091751",
"name": "Anerkennung als geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung beantragen",
"teaser": "<p><span><span><span>Wenn Sie als geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung tätig werden möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.</span></span></span></p>",
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"Geprüfte Fachkraft",
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"text": "<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Formulare vorhanden: Nein</span></span></span></span></p>\n\n<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Schriftform erforderlich: Ja</span></span></span></span></p>\n\n<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span><span>Formlose Antragsstellung möglich: Ja</span></span></span></span></p>\n\n<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Persönliches Erscheinen nötig: Nein</span></span></span></p>",
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"text": "<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Der Antrag auf Zulassung zu dieser Fortbildung kann elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Die Anträge werden in der Regel von der ausbildenden Stelle entgegengenommen und weitergereicht.</span></span></span></p>\n\n<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen.</span></span></span></p>\n\n<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle über die ausbildende Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.</span></span></span></p>\n\n<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Zulassungsbescheid. Zeitgleich erhält die ausbildende Stelle eine Mitteilung über die Zulassung und die Kosten. Der zuständige Prüfungsausschuss wird durch die ausbildende Stelle informiert, gegebenenfalls mit prüfungsrelevanten Unterlagen als Auftrag für die Abnahme der Prüfung.</span></span></span></p>",
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"name": "Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss \"Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung\" zuständig und hat aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 22.11.2021 eine entsprechende Prüfungsordnung erlassen. Die aktuellen Prüfungstermine und die vollständige Prüfungsordnung stehen hier als Download zur Verfügung."
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"name": "§ 54 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)"
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"text": "<p style=\"margin-left:.6pt;text-align:left;\"><span><span><span><span>Die Antragstellerin / der Antragsteller erhält einen rechtmittelfähigen Bescheid. Hiermit kann vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.</span></span></span></span></p>\n\n<p style=\"margin-left:.6pt;text-align:left;\"><span><span><span><span>Im Zweifel wird die zuständige Stelle den Fall dem zuständigen Prüfungsausschuss zur weiteren Entscheidung übergeben. Die Antragstellerin / der Antragsteller erhält hierüber eine Abgabeinformation.</span></span></span></span></p>",
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