Leistung 490304630
· Typ LOV · zuletzt geändert 27.03.2026
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"id": "490304630",
"name": "Planfeststellung für Maßnahmen im Bereich der Bundesfernstraßen beantragen",
"teaser": "<p>Wenn Sie Autobahnen beziehungsweise Bundesstraßen in Bundesverwaltung bauen oder verändern wollen, benötigen Sie die Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA). </p>",
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"99153003006000"
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"Ausbau",
"Bundesstraße",
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"Plangenehmigung",
"Plangenehmigungsverfahren",
"Planungsrecht",
"Entfallen Planfeststellung Plangenehmigung",
"Planfeststellungsverfahren",
"Infrastruktur",
"Fernstraße",
"Planfeststellung",
"Bundesfernstraßengesetz"
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"text": "<p>Autobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung sind Bundesfernstraßen. Diese unterliegen besonderen Regelungen. </p>\n\n<p>Sie dürfen Bundesfernstraßen nur dann bauen oder ändern, wenn Sie vorab eine Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamt (FBA) erhalten haben. Die Prüfung Ihres Vorhabens findet im Planrechtsverfahren statt. Dazu stellen Sie einen Antrag beim FBA. </p>\n\n<p>Zu den Bundesfernstraßen gehören insbesondere:</p>\n\n<ul>\n\t<li>die Fahrbahn </li>\n\t<li>der Straßenunterbau </li>\n\t<li>die Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen, Seitenstreifen und Trennflächen </li>\n\t<li>Verkehrs- und Schutzeinrichtungen</li>\n\t<li>die Bepflanzung</li>\n\t<li>Mauteinrichtungen </li>\n\t<li>Betriebsgehöfte </li>\n\t<li>Nebenbetriebe und Rastanlagen an den Bundesautobahnen</li>\n</ul>\n\n<p>Bauliche Änderungen können zum Beispiel sein:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Verbreiterung von Autobahnen um einen oder mehrere Fahrstreifen </li>\n\t<li>neue Ausfahrten, Autobahnkreuze</li>\n\t<li>Veränderungen der Streckenführung, beispielsweise Tunnel</li>\n</ul>\n\n<p>Bei der Planfeststellung werden die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange ab, darunter:</p>\n\n<ul>\n\t<li>die wirksame Verbesserung der Verkehrsverhältnisse</li>\n\t<li>der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Luftverschmutzung</li>\n\t<li>die Umweltverträglichkeit</li>\n\t<li>die Wirtschaftlichkeit</li>\n\t<li>die Vereinbarkeit mit der Regionalplanung</li>\n\t<li>die Rechte und Belange Dritter</li>\n</ul>\n\n<p>Zuständigkeit</p>\n\n<p>Das FBA ist die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Autobahnen, sofern sich das Bauvorhaben nicht in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Hamburg befindet. Zusätzlich ist das FBA zuständig für Bauvorhaben von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in den Bundesländern Berlin und Bremen.<br>\n </p>",
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"text": "<p>Wenn Sie Autobahnen beziehungsweise Bundesstraßen in Bundesverwaltung bauen oder verändern wollen, benötigen Sie die Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA). </p>",
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"text": "<p>Anträge können Sie als Vorhabenträgerin beziehungsweise Vorhabenträger im Bereich der Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung stellen. Dazu gehören die Autobahn GmbH des Bundes und DEGES im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes.</p>",
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"text": "<p>Ihre Antragsunterlagen bestehen aus 3 Teilen:  </p>\n\n<ul>\n\t<li>Hauptantrag</li>\n\t<li>Planunterlagen, zum Beispiel\n\t<ul>\n\t\t<li>Zeichnungen und textliche Erläuterungen zum Vorhaben </li>\n\t\t<li>Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)</li>\n\t\t<li>Lärmgutachten und Gutachten zu den Auswirkungen auf Gewässer und Boden </li>\n\t</ul>\n\t</li>\n\t<li>ergänzende Unterlagen und Gutachten <br>\n\t </li>\n</ul>",
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"description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
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"text": "<p>Es fallen keine Kosten an. </p>",
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"name": "Welche Gebühren fallen an?"
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"text": "<p>Nutzen Sie für die Antragstellung den Online-Dienst: </p>\n\n<ul>\n\t<li>Rufen Sie den Online-Dienst des Bundes „Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben“ auf. </li>\n\t<li>Falls Sie sich zum ersten Mal dort anmelden: Registrieren Sie sich als Vorhabenträgerin beziehungsweise als Vorhabenträger. </li>\n\t<li>Loggen Sie sich anschließend mit dem ELSTER-Unternehmenskonto mit Ihrem ELSTER-Zertifikat ein.</li>\n\t<li>Das Formularmanagementsystem (FMS) führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.</li>\n\t<li>Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei hoch und senden den Antrag ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.</li>\n\t<li>Das FBA prüft Ihre Unterlagen und kommt gegebenenfalls auf Sie zu, sofern Sie Unterlagen nachreichen müssen.</li>\n\t<li>Das FBA schickt Ihnen einen Bescheid, in dem es Ihnen die Entscheidung über die planungsrechtliche Zulassungsentscheidung mitteilt.</li>\n</ul>\n\n<p>Die Antragsstellung ist ein Teil des Planfeststellungsverfahrens. Das Verfahren hat folgenden allgemeinen Ablauf:</p>\n\n<p>Vorabstimmung:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Als Vorhabenträgerin oder Vorhabenträger finden zwischen Ihnen und dem FBA  Antragsberatungen statt.</li>\n</ul>\n\n<p>Antragstellung:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Stellen Sie einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens über den Online-Dienst des Bundes und reichen dort alle erforderlichen Unterlagen ein.   </li>\n</ul>\n\n<p>Anhörungsverfahren:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird das Anhörungsverfahren eingeleitet. Dies bedeutet, dass Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert werden. Die Öffentlichkeit kann nun mögliche Bedenken oder Änderungsvorschläge einbringen.</li>\n</ul>\n\n<p>Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Plans:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Das FBA veranlasst, dass der Plan öffentlich bekannt gemacht wird. Dies geschieht nicht nur im „Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben“, sondern zusätzlich in örtlichen Tageszeitungen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird. </li>\n</ul>\n\n<p>Veröffentlichung des Plans:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Der Plan wird im „Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben“ veröffentlicht, damit Beteiligte diesen einsehen können. </li>\n</ul>\n\n<p>Abgabe von Einwendungen und Stellungnahmen:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben. Zur beteiligten Öffentlichkeit gehören die vom Vorhaben Betroffenen sowie anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen.</li>\n</ul>\n\n<p>Erwiderung der Vorhabenträgerin beziehungsweise. des Vorhabenträgers:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Kommt es zu einem Anhörungsverfahren, müssen Sie die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen beantworten.</li>\n</ul>\n\n<p>Erörterungstermin: </p>\n\n<ul>\n\t<li>Das FBA entscheidet anhand der Einwendungen und Stellungnahmen, ob ein Erörterungstermin notwendig ist. </li>\n\t<li>Wird ein Erörterungstermin durchgeführt, werden die rechtzeitig eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen zusammen mit der Vorhabenträgerin beziehungsweise dem Vorhabenträger, den Träger öffentlicher Belange, den Betroffenen und den anerkannten Vereinigungen erörtert. </li>\n</ul>\n\n<p>Planänderungen des Planfeststellungsverfahrens:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Als Ergebnis kann es zu Planänderungen kommen. Alle von den Änderungen betroffenen Personen werden darüber informiert. </li>\n\t<li>Bei umfangreichen Planänderungen muss das Anhörungsverfahren erneut durchgeführt werden. </li>\n</ul>\n\n<p>Planfeststellungsbeschluss:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Die Planfeststellungsbehörde wägt alle Belange ab und berücksichtigt sie im Planfeststellungsbeschluss. </li>\n\t<li>Als Vorhabenträgerin oder Vorhabenträger erhalten Sie Auflagen. </li>\n</ul>\n\n<p>Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Der Planfeststellungsbeschluss wird den Verfahrensbeteiligten bekannt gegeben. </li>\n</ul>\n\n<p>Klage: </p>\n\n<ul>\n\t<li>Es kann Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss eingereicht werden. </li>\n\t<li>Bestandskräftiger Plan: </li>\n\t<li>Erhebt niemand eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, werden Ihre Pläne verbindlich und Sie können die Bauausführung beginnen. </li>\n</ul>\n\n<p>Bestandskräftiger Plan: </p>\n\n<ul>\n\t<li>Erhebt niemand eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, werden Ihre Pläne verbindlich und Sie können die Bauausführung beginnen. </li>\n</ul>",
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"text": "<p>Für Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger gelten keine Fristen bei der Antragstellung. Bei Nachreichungen können behördenseitig individuelle Fristen auferlegt werden.</p>",
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"name": "Welche Fristen muss ich beachten?",
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"text": "<p>Die Art des durchgeführten Verfahrens kann im laufenden Prozess behördenseitig geändert werden. Für die Antragstellung wird ein Antragsleitfaden bereitgestellt.</p>",
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"name": "Was sollte ich noch wissen?",
"description": "Hinweise, Links, angekündigte, aber noch nicht gültige Veränderungen etc."
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"name": "Weiterführende Informationen"
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"name": "Informationen zur Planfeststellung auf der Internetseite des Fernstraßen-Bundesamtes"
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"name": "Übersicht der einzelnen Phasen des Planfeststellungsverfahrens auf der Internetseite des Fernstraßen-Bundesamtes"
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"name": "Häufige Fragen (FAQ) zum Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben"
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"name": "Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturprojekten auf Bundesebene auf dem Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben"
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"name": "§§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)"
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"name": "§ 16 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)"
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"name": "Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?"
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"opening_hours": "<p>Montag: 08:00 – 16:00 Uhr<br>\nDienstag: 08:00 – 16:00 Uhr<br>\nMittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr<br>\nDonnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr<br>\nFreitag: 08:00 – 13:00 Uhr</p>",
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