Die Gründung einer Berufsakademie bedarf einer staatlichen Anerkennung durch das Fachministerium. Auch die Einführung neuer Bachelor- Ausbildungsgänge und die wesentliche Änderung bestehender Ausbildungsgänge benötigt eine staatliche Anerkennung
Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie und der Bachelor-Ausbildungsgänge
Leistung 481606187 · Typ A · zuletzt geändert 15.04.2026
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur | Niedersachsen |
Gebühren
| Bezeichnung | Typ | Betrag | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Abgabe | VARIABEL | – | – |
Inhalt (Textblöcke, 17)
Leistungsbeschreibung
Teaser
In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit an Berufsakademien zu lernen. Nicht staatliche Akademien müssen sich aber vorab anerkennen lassen, um die Bezeichnung „Berufsakademie" zu führen.
An wen muss ich mich wenden?
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Voraussetzungen
Um als Berufsakademie anerkannt zu werden und Bachelor-Ausbildungsgänge anbieten zu können, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört unter anderem, dass ein Ausbildungsplan zwischen Berufsakademie und Betrieben besteht und eine ausreichende Anzahl pädagogisch geeigneter Lehrkräfte sowie die notwendige räumliche und sächliche Ausstattung vorhanden ist. Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass der Bestand der Berufsakademie nach einer Finanzierungsplanung ihres Trägers für die Dauer der Ausbildung der jeweils Studierenden finanziell gesichert ist.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vor der Anerkennung eines Bachelor-Ausbildungsgangs ist dieser durch eine vom Land und von der Berufsakademie unabhängige und wissenschaftsnahe Einrichtung, die das fachlich zuständige Ministerium bestimmt, in qualitativer Hinsicht zu bewerten (Akkreditierung). Hierfür ist mit dem Fachministerium im Vorfeld eine Akkreditierungsagentur abzustimmen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Akkreditierung kann der Antrag auf staatliche Anerkennung erfolgen.
Verfahrensablauf
Im ersten Schritt erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Fachministerium. Wesentliche Grundlage für die staatliche Anerkennung der Berufsakademie sind die geplanten Bachelor-Ausbildungsgänge. Daher folgt im nächsten Schritt die Akkreditierung der Programme. Hierfür ist im Vorfeld die Akkreditierungsagentur mit dem Fachministerium abzustimmen.
Nach dem Abschluss des Akkreditierungsverfahrens folgt der Antrag auf staatliche Anerkennung der Bildungseinrichtung sowie der Bachelor-Ausbildungsgänge. Wesentliche Voraussetzungen sind dabei insbesondere der Nachweis einer hinreichenden personellen Ausstattung sowie die finanzielle Sicherung der Einrichtung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen beim Fachministerium keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Dauer (bei fester Zeit): Alleine für die Akkreditierung ist mit einem Zeitraum von rund einem Jahr zu rechnen, inklusive der vorbereitenden Maßnahmen und des Genehmigungsverfahrens ist mit insgesamt rund 1,5-2 Jahren zu kalkulieren.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Bezeichnung: § 2 Niedersächsisches Berufsakademiegesetz (Nds. BAkadG)
Europarecht
https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=BAkadG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BAkadGNDpP2
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
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Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
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nicht angegeben
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