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Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich melden

Leistung 460842259 · Typ LOV · zuletzt geändert 27.03.2026

LeiKa-Schlüssel
99142053261000
Synonyme
Meldung Verstöße Finanzdienstleistungen Whistleblowing Verstoß Finanzen Whistleblower
Kategorien
Beschwerden und Petitionen

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Hinweisgeberstelle Niedersachsen

Inhalt (Textblöcke, 19)

Leistungsbeschreibung

Die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nimmt Hinweise zu tatsächlichen oder möglichen Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften entgegen.

Wenn Sie Hinweise zu Verstößen haben, können Sie sich vertraulich an die Hinweisgeberstelle der BaFin wenden oder diese anonym über das elektronische Hinweisgebersystem melden. Dies wird auch als "Whistleblowing" bezeichnet.

Dabei geht es um Verstöße zu den Gebieten, die die BaFin beaufsichtigt. Die BaFin beaufsichtigt neben Banken, Finanzdienstleistern, Zahlungs- und E-Geldinstituten auch private Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds. Zudem ist sie für die Aufsicht über Kapitalverwaltungsgesellschaften und den Wertpapierhandel zuständig. Die BaFin sorgt für die Einhaltung der geltenden Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen.

Die BaFin bittet um Verständnis, dass die Rückmeldung und die Ergebnismitteilung nur solche Informationen enthalten können, die mit den Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungspflichten der BaFin vereinbar sind. Auch kann die BaFin Sie nicht bei der Durchsetzung etwaiger individueller Ansprüche unterstützen. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.

Über eventuelle Ansprüche zwischen Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber und Ihnen zum Ausgleich von Schäden, die aufgrund der Meldung bei der BaFin entstanden sind, entscheiden ebenfalls die Zivilgerichte. Wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei Ihrer Wahl oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Stelle, wenn Sie Rechtsschutz wegen Benachteiligung suchen.

Teaser

Wenn Sie Hinweise auf Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich haben, können Sie sich anonym an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.

An wen muss ich mich wenden?

  • Hinweise auf Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich können anonym bei der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgegeben werden
  • Hinweise sind per elektronischem Hinweisgebersystem, Post, Onlineformular, Telefon oder persönlich möglich

Zuständige Stelle

Hinweise auf Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich können anonym bei der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgegeben werden

Hinweise sind per elektronischem Hinweisgebersystem, Post, Onlineformular, Telefon oder persönlich möglich

Voraussetzungen

Sie möchten Hinweise zu Verstößen im Finanzdienstleistungsbereich melden und als Whistleblower geschützt werden.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Wenn Sie Unterlagen haben, die Hinweise belegen, können Sie diese einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Konkrete Hinweise können Sie der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die folgenden Kommunikationswege melden:

  • Elektronisches Hinweisgebersystem  
  • Post
  • Onlineformular
  • telefonisch 
  • persönlich.

Die Hinweisgeberstelle der BaFin bearbeitet Ihren Fall in jedem Fall vertraulich. 


Elektronisches Hinweisgebersystem:

  • Öffnen Sie das Hinweisgebersystem der BaFin. 
  • Klicken Sie auf “Meldung abgeben“ beziehungsweise loggen Sie sich mit Klick auf "Login" ein, wenn Sie bereits einen elektronischen Postkasten eingerichtet haben.
  • Folgen Sie den Schritten im angezeigten Meldeformular. Falls Sie anonym bleiben möchten:
    • Geben Sie keine persönlichen Daten an, zum Beispiel Ihren Namen. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
    • Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
    • Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf den Server, indem Sie von der Einführungsseite aus ein Lesezeichen beziehungsweise Bookmark setzen und dieses nutzen.
    • Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät, zum Beispiel Rechner, Laptop oder Mobiltelefon, das Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.
  • Schicken Sie das Formular online ab.
  • Die BaFin prüft Ihre Meldung.

Per Post:

  • Beschreiben Sie die Verstöße in einem formlosen Anschreiben.
  • Senden Sie das Schreiben an die Hinweisgeberstelle der BaFin.
  • Die BaFin prüft Ihre Meldung.

Per Onlineformular:

  • Folgen Sie den Schritten im Onlineformular. Falls Sie anonym bleiben möchten:
    • Geben Sie keine persönlichen Daten an, zum Beispiel Ihren Namen. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
    • Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
    • Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf den Server, indem Sie von der Einführungsseite aus ein Lesezeichen beziehungsweise Bookmark setzen und dieses nutzen.
    • Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät, zum Beispiel Rechner, Laptop oder Mobiltelefon, das Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.
  • Schicken Sie das Formular online ab.
  • Die BaFin prüft Ihre Meldung.

Per Telefon:

  • Wählen Sie die Nummer der Hinweisgeberstelle der BaFin. 
  • Beschreiben Sie Ihr Anliegen.
  • Die BaFin prüft Ihre Meldung.

Persönlich:

  • Vereinbaren Sie telefonisch einen Gesprächstermin.
  • Suchen Sie die Hinweisgeberstelle der BaFin in Bonn auf und schildern Sie die Verstöße persönlich.
  • Die BaFin prüft Ihre Meldung.
     

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

11.12.2024

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

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