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Betriebs- und Haushaltshilfe von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Gewährung

Leistung 452447489 · Typ LOV · zuletzt geändert 14.04.2026

LeiKa-Schlüssel
99134052080000
Synonyme
Haushaltshilfe Rehabilitation SVLFG Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau Ausfall der Landwirtin LKK Weiterbewirtschaftung des Unternehmens Ausfall des Landwirts Einkommenssicherung Betriebs- und Haushaltshilfe Landwirtschaftliche Krankenkasse Ersatzkraft für Landwirte Betriebshilfe
Kategorien
Pflege Krankheit

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), BHH Niedersachsen

Inhalt (Textblöcke, 19)

Leistungsbeschreibung

Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe der LKK können Sie erhalten, wenn Sie ausfallen wegen

  • einer Krankheit, die die Bewirtschaftung des Unternehmens gefährdet,
  • einer Krankenhausbehandlung,
  • einer ambulanten oder stationären Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme der LKK oder
  • Schwangerschaft und Mutterschutz.

Die LKK stellt sicher, dass Ihr Betrieb beziehungsweise Haushalt weitergeführt wird und damit Ihre Einkommensgrundlage erhalten bleibt. Die Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe betreffen insbesondere nicht aufschiebbare Arbeiten.

Dafür stellt die LKK entweder eine qualifizierte Fachkraft zur Verfügung, das nennt sich gestellte Kraft. Oder Sie bemühen sich selbst um eine Ersatzkraft.

Bei den gestellten Fachkräften kann es sich um Beschäftigte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) oder um eine Fachkraft anderer Stellen handeln, zum Beispiel eines Maschinenrings oder eines Betriebshilfsdienstes.

Sofern Sie sich selbst um eine Ersatzkraft bemühen, erstattet die LKK die Kosten hierfür in festgelegter Höhe. Dabei gelten Höchstbeträge. Zu beachten ist, dass für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad keine Einsatzkosten übernommen werden. Die Ersatzkraft muss außerdem betriebsfremd sein. Das heißt, sie darf sonst nicht in Ihrem Unternehmen oder in Ihrem Haushalt tätig sein oder wesentlich aushelfen.

Sollte eine Krankheit die Bewirtschaftung des Unternehmens gefährden, sind Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe längstens für 4 Wochen möglich. Bei stationärer Behandlung längstens für 13 Wochen. Eine Verlängerung ist nur aufgrund besonderer Umstände im Unternehmen oder Haushalt möglich. Das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit oder der Krankheit allein reicht nicht aus.

Teaser

Sie können von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe (BHH) erhalten, wenn Sie infolge einer Krankheit, Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationskur der LKK oder wegen Schwangerschaft und Mutterschutz ausfallen.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen erreicht die Mindestgröße.
  • Leistungen zur Betriebs und Haushaltshilfe sind zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Unternehmens beziehungsweise Haushalts erforderlich.
  • Sie sind versichert als landwirtschaftlicher Unternehmer, landwirtschaftliche Unternehmerin oder entsprechend als
    • Ehefrau oder Ehemann beziehungsweise
    • eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner.

Sie fallen aus aufgrund von

  • ärztlich bescheinigter Krankheit, die die Bewirtschaftung des Unternehmens gefährdet,
  • Krankenhausbehandlung,
  • einer ambulanten oder stationären Vorsorge oder Rehabilitationsleistung der LKK oder
  • Schwangerschaft und Mutterschutz.

Hinweise:

  • Für Tätigkeiten in Nebenunternehmen, also nichtlandwirtschaftlichen Unternehmensteilen kann keine Betriebs- und Haushaltshilfe beantragt werden.
  • Auch wenn Sie anderweitig bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert sind, können sie gegebenenfalls Leistungen der Haushaltshilfe erhalten. Zum Beispiel wenn
    • wegen eines Krankenhausaufenthaltes die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und
    • im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind lebt.
  • Haushaltshilfe wird auch erbracht, wenn wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
  • Sie müssen den Antrag vor Einsatzbeginn stellen.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Betriebs und Haushaltshilfe,
  • gegebenenfalls ärztliche Bescheinigung über Krankheit, die die Bewirtschaftung des Unternehmens gefährdet. Hierfür kann der Arzt oder die Ärztin in der Praxis vorhandene Vordrucke verwenden. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse stellt auch einen eigenen Vordruck zur Verfügung,
  • gegebenenfalls das Formular „Angaben zur selbst beschafften Ersatzkraft“, wenn Sie sich selbst um die Ersatzkraft bemüht haben;
  • SEPA-Lastschriftmandat;

Welche Gebühren fallen an?

Für die Antragstellung fallen keine Kosten an.

Sofern die Landwirtschaftliche Krankenkasse eine qualifizierte Ersatzkraft zur Verfügung stellt, übernimmt sie dafür die Kosten in voller Höhe.

Kann keine Ersatzkraft zur Verfügung gestellt werden, erstattet die LKK die Kosten für eine von Ihnen selbst organisierte betriebsfremde Ersatzkraft in festgelegter Höhe. Hierbei werden die tatsächlich entstandenen Geldleistungen berücksichtigt, insbesondere die Vergütung für die Tätigkeit und Fahrkosten. Naturalleistungen wie z.B. Sachleistungen werden dagegen nicht berücksichtigt. Für die Erstattung gelten Höchstbeträge.

Die nachgewiesenen Aufwendungen werden bis zu einem täglichen Höchstbetrag von 2,95 Prozent der jeweils geltenden monatlichen Bezugsgröße, auf- oder abgerundet auf den nächsten geraden Euro-Betrag.

In bestimmten Fällen müssen Sie für jeden Tag der Inanspruchnahme eine Zuzahlung entrichten. Wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten wird, können Sie von dieser Verpflichtung befreit werden.

Verfahrensablauf

Betriebs- und Haushaltshilfeleistungen müssen Sie bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) vor Einsatzbeginn per Post, online oder telefonisch beantragen.  

Schriftliche Antragstellung:

  • Laden Sie den entsprechenden Vordruck für den Antrag von der Internetseite der Landwirtschaftlichen Krankenkasse herunter oder fordern Sie diesen telefonisch oder per Post an und füllen Sie ihn aus.
  • Schicken Sie den Antrag zusammen mit gegebenenfalls weiteren erforderlichen Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax an die LKK.
  • Die Entscheidung der LKK erhalten Sie per Post.

Antragstellung per Online-Verfahren:

  • Gehen Sie auf das Online-Portal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und melden Sie sich dort an.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab. Sie erhalten den Antrag als PDF in Ihr Online-Postfach
  • Jetzt können Sie die notwendigen Unterlagen digital als PDF oder JPEG-Datei hochladen.
  • Die LKK prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG, sofern Sie nicht ausdrücklich den Postweg ausgewählt haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe sind frühestens ab dem Tag der Antragstellung möglich. Wenn der Antrag zunächst formlos erfolgt, sollten Sie das ausgefüllte Antragsformular und gegebenenfalls weitere notwendige Unterlagen innerhalb von 14 Tagen nachreichen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Sozialgericht nach erfolglosem Widerspruch

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Fachlich freigegeben am

06.10.2023

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

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