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Witwen- und Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen oder -partner von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten

Leistung 444933337 · Typ LOVZ · zuletzt geändert 01.06.2026

LeiKa-Schlüssel
99157032017002
Synonyme
Witwer Witwe Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Leistungen bei Tod Leistungen nach dem Tod Geldleistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung SVLFG landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hinterbliebenenleistung frühere Lebenspartner frühere Ehefrauen Leistungen frühere Ehegatten frühere Lebenspartnerinnen frühere Ehemänner Hinterbliebenenrente Rente Witwerrente an frühere Ehegatten Leistungen frühere eingetragene Lebenspartner Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau Leistungen frühere Lebenspartnerinnen Witwenrente an frühere Ehegatten
Kategorien
Todesfall Rente

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Niedersachsen

Inhalt (Textblöcke, 19)

Leistungsbeschreibung

Die „Witwen- und Witwerrente für frühere Ehegatten“ ist eine besondere Variante der Witwen- und Witwerrente. Wenn Ihre frühere Ehepartnerin oder Ihr früherer Ehepartner infolge eines Versicherungsfalles verstorben ist, können Sie diese Rente erhalten. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Beispiel: Sie sind geschieden und bekommen Unterhalt. Die unterhaltspflichtige Person stirbt bei einem Arbeitsunfall. Die Rente ersetzt dann in gewissem Rahmen den Unterhalt.

Die Rente beträgt in der Regel bis zu 30 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person. In bestimmten Fällen erhalten Sie die Rente in Höhe von bis zu 40 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person. Das gilt, wenn Sie:

  • ein Kind erziehen,
  • älter als 47 Jahre alt sind oder
  • erwerbsgemindert, berufs- oder erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Es kann sein, dass neben Ihnen weitere Personen Anspruch auf die Rente haben, zum Beispiel wenn die verstorbene Person mehrmals verheiratet und geschieden war. In einem solchen Fall teilt sich die Rente je nach der Dauer der Ehe oder Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person auf.

Wenn Sie ein Einkommen haben, verringert sich die Rente.

Teaser

Nach dem Tod Ihres früheren Lebens- oder Ehepartners beziehungsweise Ihrer früheren Lebens- oder Ehepartnerin können Sie von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung eine Rente erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

Sie erhalten die Witwen- oder Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie frühere Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, wenn

  • der Tod Folge eines Versicherungsfalles war,
    • dazu gehören Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten
  • Ihre frühere Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt wurde und
  • die verstorbene Person Ihnen während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet hatte oder
  • Sie Anspruch auf Unterhalt hatten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Witwen-/Witwerrente
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde (Stammbuch) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde
  • beglaubigte Scheidung, Auflösung oder Nichtigkeitserklärung der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Einkommensnachweise

Zur Prüfung des Leistungsanspruches müssen Sie einen Antrag bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft stellen. Hier erfahren Sie auch, ob und gegebenenfalls welche weiteren Unterlagen benötigt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Verfahrensablauf

So erhalten Sie die Rente der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für frühere Ehe- oder Lebenspartnerinnen beziehungsweise frühere Ehe- oder Lebenspartner:

  • Beantragen Sie die Rente bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft formlos.
    • zum Beispiel per E-Mail, Telefon oder Post
  • Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft setzt sich mit Ihnen in Verbindung, erläutert das weitere Vorgehen und fordert die notwendigen Unterlagen an.
  • Alternativ können Sie die Rente online über das Portal „meine SVLFG“ beantragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die monatliche Auszahlung beginnt 3 Monate nach dem Tod.
  • Sie erhalten die Rente höchstens 21 Monate lang.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 3 Monate.

Weiterführende Informationen

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

28.04.2026

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

nicht angegeben

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