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Feststellungserklärung Abgabe

Leistung 443905529 · Typ LOV · zuletzt geändert 14.04.2026

LeiKa-Schlüssel
keine
Synonyme
Freistellungserklärung
Kategorien
keine

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Finanzamt Soltau Osterheide, Gfr. Bezirk Heidekreis

Gebühren

BezeichnungTypBetragBemerkung
Gebühr KOSTENFREI – –

Inhalt (Textblöcke, 17)

Leistungsbeschreibung

Durch die gesonderte Feststellung sowie die gesonderte und einheitliche Feststellung werden u. a. Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung festgestellt.
 

1. Gesonderte Feststellung

Wenn Ihr land- und forstwirtschaftlicher oder gewerblicher Betrieb an einem Ort liegt, der nicht Ihr Wohnort ist, und gleichzeitig der Ort des Betriebs und der Wohnort in zwei verschiedenen Finanzamtsbezirken liegen, sind die Einkünfte aus dem Betrieb gesondert festzustellen. Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit nicht von Ihrem Wohnort aus ausüben und der Tätigkeitsort und der Wohnort in zwei verschiedenen Finanzamtsbezirken liegen.

Damit das Finanzamt die gesonderte Feststellung Ihrer land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Einkünfte bzw. Ihrer Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit durchführen kann, ist die Abgabe einer Erklärung zur gesonderten Feststellung an das Betriebs- bzw. Tätigkeitsfinanzamt erforderlich.

Das Ergebnis der gesonderten Feststellung wird Ihnen durch den Feststellungsbescheid mitgeteilt, automatisch in Ihren Einkommensteuerbescheid übernommen und dort auch versteuert.
 

2. Gesonderte und einheitliche Feststellung

Wenn Einkünfte von mehreren Personen gemeinsam erzielt werden, z. B. mehrere Personen vermieten gemeinsam ein Haus, sind die Einkünfte gesondert und einheitlich festzustellen.

Damit das Finanzamt die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte durchführen kann, ist die Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung erforderlich.

Im Feststellungsverfahren werden die Einkünfte insgesamt festgestellt und auf die einzelnen beteiligten Personen aufgeteilt.

Über dieses Ergebnis wird durch das Finanzamt ein Feststellungsbescheid erlassen. Die auf die einzelnen beteiligten Personen entfallenden Einkünfte werden automatisch bei deren jeweiliger Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt und dort versteuert.
 

3. Abgabe der Feststellungserklärung

Die Erklärung zur gesonderten und die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln.

Die elektronische Feststellungserklärung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellt.

Im Fall unbilliger Härten kann das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung verzichten.

Durch die gesonderte Feststellung sowie die gesonderte und einheitliche Feststellung werden u. a. Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung festgestellt.
 

Teaser

Eine gesonderte Feststellung geben Sie ab, wenn Ihr Unternehmen und Ihr Wohnsitz in unterschiedlichen Bezirken liegen. Eine gesonderte und einheitliche Feststellung ist abzugeben, wenn Einkünfte durch mehrere Personen erzielt werden.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

Das für Sie zuständige Finanzamt.

Voraussetzungen

Das Betriebs- oder Tätigkeitsfinanzamt und das Wohnsitzfinanzamt weichen voneinander ab

oder

Einkünfte werden von mehreren Personen gemeinsam erzielt.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die gesonderte Feststellung:

Zunächst keine. Falls weitere Unterlagen oder Auskünfte benötigt werden, wird das Finanzamt auf Sie zukommen.

Für die gesonderte und einheitliche Feststellung:

Ggf. Kopien der Gesellschaftsverträge, je nach Einkunftsart Unterlagen bei Grundstückserwerben. Auch hier kann das Finanzamt noch weitere Unterlagen anfordern.

Verfahrensablauf

Die Feststellungserklärung ist elektronisch zu übermitteln:

Melden Sie sich hierfür auf der Internetseite „ELSTER– Ihr Online-Finanzamt“ der deutschen Steuerverwaltung mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an.

Hinweis: Verfügen Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto, müssen Sie dieses zunächst anlegen. Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Option „Alle Formulare“ aus. Klicken Sie dann auf Feststellung und wählen Sie dort die für Sie relevante Erklärung aus:

  • Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B),
  • Gesonderte Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D) oder
  • Gesonderte Feststellung des Gewinns aus der fiktiven Veräußerung von Alt-Anteilen zum 31.12.2017 gemäß § 56 Absatz 5 InvStG (InvSt VG)

Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus, laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie die Erklärung ab.

Das Finanzamt prüft die Angaben Ihrer Feststellungerklärung und wird, falls weitere Unterlagen oder Auskünfte benötigt werden, auf Sie zukommen. Anschließend wird ein Feststellungsbescheid mit der Feststellung der Einkünfte erlassen. Die festgestellten Einkünfte werden als Besteuerungsgrundlagen automatisch bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.

Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihnen eine elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung aufgrund unbilliger Härten nicht zumutbar ist, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abgabefrist ist der 31. Juli des Folgejahres.

Wird die Feststellungserklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, ist Abgabefrist der 28./29. Februar des übernächsten Jahres.

Bei Einkünften aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb können andere Fristen gelten.

Für die Jahre 2020 bis 2024 wurden die o. g. Abgabefristen verlängert (s. Artikel des Landesamtes für Steuern Niedersachsen bzw. BMF-Schreiben vom 23. Juni 2022).

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen einen Feststellungsbescheid können Sie Einspruch einlegen.

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Steuern Niedersachsen

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

nicht angegeben

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