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Beihilfen für Probenahmen und Untersuchungen bei Rindern, Pferden, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel beantragen

Leistung 434871974 · Typ LOV · zuletzt geändert 14.04.2026

LeiKa-Schlüssel
keine
Synonyme
Kostenübernahme Schweine Rinder Schafe Ziegen Tierseuchen Beiträge Tierzahlmeldung Pferde Untersuchungsprogramm Monitoring Geflügel
Kategorien
Tier-, Pflanzen- und Naturschutz

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Niedersächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Niedersachsen

Gebühren

BezeichnungTypBetragBemerkung
Gebühr KOSTENFREI – –

Inhalt (Textblöcke, 16)

Leistungsbeschreibung

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt Kosten für bestimmte Entnahmen und Untersuchungen von Proben bei Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel zur Untersuchung auf staatlich bekämpfte Tierseuchen.

Teaser

Wenn Sie Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen oder Geflügel halten müssen bei diesen Tieren bestimmte rechtlich vorgegebene Untersuchungsprogramme durchgeführt werden, für die die Niedersächsischen Tierseuchenkasse bestimmte Kosten übernimmt.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Voraussetzungen

Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres gemeldet und die daraus ermittelten Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben. Außerdem muss es sich um eine Untersuchung auf eine staatlich bekämpfte und somit anzeigepflichtige Tierseuche oder meldepflichtige Tierkrankheit handeln. Zudem muss in manchen Fällen ein Vorstandsbeschluss für die Übernahme der Kosten vorliegen.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Untersuchungsantrag aus HiTier

Verfahrensablauf

Den Antrag auf die Beihilfe für Probenahme und Untersuchung stellen Sie auf dem Untersuchungsantrag, den Sie oder die probenehmende Tierarztpraxis über die HiTier-Datenbank generiert.

  • Auf diesem Untersuchungsantrag können Sie die Leistung der Tierseuchenkasse beantragen.
  • Dabei treten Sie die Ansprüche auf die Leistung an den Tierarzt bzw. die Tierärztin für die Probenahme und an das jeweilige Untersuchungslabor für die Untersuchung ab.
  • Der Untersuchungsantrag wird mit den Angaben im Labor in der EDV erfasst und die Daten über die durchgeführten Leistungen nach Abschluss der Untersuchung der Tierseuchenkasse elektronisch zugeleitet.
  • Bei der Tierseuchenkasse wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, ob ein Anspruch auf die Leistungen besteht und wenn ja, wie hoch die Leistung ist.
  • Anschließend wird das Geld für die Probenahme an die Tierarztpraxis und für die Untersuchung an das entsprechende Labor ausgezahlt
  • Sie erhalten darüber einen Bescheid.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

NIedersächsische Tierseuchenkasse

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

nicht angegeben

Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
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