Die Niedersächsische Tierseuchenkasse leistet Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Beihilfe für Tierverluste durch Tierseuchen, wenn Ihre Tiere oder ein Teil Ihrer Tiere aufgrund einer staatlich bekämpften Tierseuche aus dem Bestand entfernt wurde oder verendet ist. Voraussetzung ist, dass zum einen kein Anspruch auf eine Entschädigung besteht und die Beihilfegewährung zum anderen in der Beihilfesatzung vorgesehen ist. Dies ist zum Beispiel bei der Paratuberkulose der Rinder der Fall.
Beihilfen für Tierverluste aufgrund von Tierseuchen beantragen
Leistung 434871969 · Typ LOV · zuletzt geändert 14.04.2026
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz | Heidekreis |
Gebühren
| Bezeichnung | Typ | Betrag | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Gebühr | KOSTENFREI | – | – |
Inhalt (Textblöcke, 16)
Leistungsbeschreibung
Teaser
Wenn Sie Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Geflügel halten und Sie Tiere aufgrund einer Seuche verloren haben, zahlt Ihnen die Niedersächsische Tierseuchenkasse unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe.
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover.
Voraussetzungen
Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres gemeldet und die daraus ermittelten Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben. Außerdem müssen alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten haben, damit der volle Anspruch auf die Leistungen besteht.
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Untersuchungsbefunde
- Einkaufsbelege
- Stallkarten
- Schlachterlöse
- Sonstige Nachweise über besondere Werte der Tiere
- Eventuell Sektionsprotokolle oder bakteriologische Befunde
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf die Gewährung einer Beihilfe für Tierverluste können Sie nur über die für den Ort Ihrer Tierhaltung zuständige kommunale Veterinärbehörde stellen.
- Dort erhalten Sie das entsprechende Formular und es wird anhand der von Ihnen vorzulegenden Unterlagen und Nachweise und des von der Tierseuchenkasse zur Verfügung gestellten EDV-Programms der Wert der getöteten Tiere ermittelt.
- Die kommunale Veterinärbehörde nimmt zudem darüber Stellung, ob Sie die tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten haben, und sendet den vollständigen Antrag an die Niedersächsische Tierseuchenkasse.
- Bei der Tierseuchenkasse wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, ob ein Anspruch auf die Leistungen besteht und wenn ja, wie hoch die Leistung ist.
- Das Geld für die Beihilfe wird danach auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsische Tierseuchenkasse
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Urheber
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