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Meldung des Tierbestandes oder Änderung der Meldung bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse abgeben

Leistung 434871962 · Typ LOV · zuletzt geändert 14.04.2026

LeiKa-Schlüssel
keine
Synonyme
Schweine Rinder Schafe Ziegen Beiträge Beitrag Tierseuchenkasse Stichtagsmeldung Pferde Entschädigungsanspruch Beihilfen
Kategorien
Tier-, Pflanzen- und Naturschutz

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Niedersächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Niedersachsen

Inhalt (Textblöcke, 16)

Leistungsbeschreibung

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Entschädigungen für Tiere zu leisten, die auf tierseuchenrechtliche Anordnung getötet wurden. Zudem übernimmt sie 60 % der Kosten für die Tierkörperbeseitigung, 40 % der Kosten für Ohrmarken sowie Beihilfen für Entnahme und Untersuchung von Proben zur Untersuchung auf staatlich bekämpfte Tierseuchen. Die finanziellen Mittel werden aus den Beiträgen der Tierhalterinnen und Tierhalter sowie zum Teil aus Mitteln der Länder Niedersachsen und Bremen und ggf. der Europäischen Union aufgebracht.

Teaser

Wenn Sie Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen oder Geflügel halten müssen Sie Ihre Tiere jährlich zum 17. Januar bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse melden.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Voraussetzungen

Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres bzw. spätestens 14 Tage nach Zugang in den Bestand nachgemeldet und die daraus ermittelten Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Wenn Sie Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen oder Geflügel halten, sind Sie verpflichtet, sich bei der Tierseuchenkasse zu melden. Sie erhalten dann per Post eine Meldekarte oder auf Wunsch einen Zugang für die Online-Meldung auf der Homepage der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Nachdem Sie Art und Anzahl der gehaltenen Tiere gemeldet haben, bekommen Sie von der Tierseuchenkasse einen Bescheid über die für das laufende Jahr zu zahlenden Beiträge. Diese sind innerhalb der im Beitragsbescheid angegebenen Frist zu entrichten. Mit der fristgerechten Zahlung der Beiträge erhalten Sie einen Anspruch auf die Leistungen der Tierseuchenkasse.

Die Meldung ist jährlich bis zum 17.1. neu durchzuführen. Der Beitrag ist jeweils bis zum 15.3. des Jahres zu entrichten.

Die Meldung zur Tierseuchenkasse ist eine Pflicht, keine Option.

Was sollte ich noch wissen?

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsische Tierseuchenkasse

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

nicht angegeben

Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
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