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Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit erklären

Leistung 434026704 · Typ LOV · zuletzt geändert 28.04.2026

LeiKa-Schlüssel
99099010006000 99099010006001
Synonyme
Staatsbürgerschaft Staatsangehörigkeit Verlust BVA Staatsangehörigkeitsbehörde Mehrstaatigkeit aufgeben Verzicht Verzichtsurkunde Deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben Auslandsvertretung Bundesverwaltungsamt Deutsche Staatsangehörigkeit
Kategorien
Einbürgerung Ausweise

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Bundesverwaltungsamt Niedersachsen

Inhalt (Textblöcke, 19)

Leistungsbeschreibung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Sie ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.

Wenn Sie im Ausland leben, mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben möchten, können Sie eine Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben. Sofern der Verzicht genehmigt werden kann, wird Ihnen eine Verzichtsurkunde ausgehändigt.

Die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn Sie unter anderem zu folgenden Berufsgruppen gehören:

  • aktive Beamte,
  • Richter,
  • Soldaten,

es sei denn Sie leben dauerhaft seit mindestens 10 Jahren im Ausland.

Wenn Sie minderjährig sind stehen, können Sie nur mit Genehmigung des für Sie zuständigen deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht) auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Die Genehmigung des Familiengerichts ist nicht erforderlich, wenn die sorgeberechtigten Eltern beziehungsweise der allein sorgeberechtigte Elternteil den Verzicht für sich und zugleich für das minderjährige Kind erklären beziehungsweise erklärt.

Für Ihre Erklärung können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht vorlegen.

Weitere Informationen erhalten Sie per Telefon, E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch von der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder beim Bundesverwaltungsamt (BVA).

Hinweise:
Von dem Verzicht zu unterscheiden ist die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit. Eine Entlassung kommt dann in Betracht, wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben möchten und hierzu zuvor die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.

Den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie schriftlich bei der zuständigen deutschen Auslandvertretung, online oder schriftlich direkt beim Bundesverwaltungsamt (BVA) erklären.

Teaser

Wenn Sie im Ausland leben und mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verzichtserklärung auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stelle

Die örtliche Ausländerbehörde

Voraussetzungen

Erklärungen auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit können stellen:

  • Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen 

Weitere Voraussetzungen:

  • bei Minderjährigen:
    • Genehmigung des deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht), wenn die sorgeberechtigten Eltern bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil für sich nicht gleichzeitig den _Verzicht erklären bzw. erklärt.

Hinweis:
Wenn Sie in Deutschland wehrpflichtig sind, benötigen Sie die Zustimmung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr. Diese wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) eingeholt.

Druckformulare / Merkblätter

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (zur Aushändigung der Verzichtsurkunde)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Verzichtserklärung müssen Sie einreichen:

  • mögliche Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit:
    • deutscher Personalausweis
    • deutscher Reisepass
    • (letzter) Staatsangehörigkeitsausweis.
  • mögliche Nachweise zum Besitz der anderen Staatsangehörigkeit und des dauerhaften Aufenthaltes:
    • ausländischer Personalausweis
    • ausländischer Reisepass
    • (ausländischer) Staatsangehörigkeitsausweis
    • ausländische Meldebestätigung
  • bei Minderjährigen:
    • Genehmigung des deutschen Familiengerichts

Hinweise:
Bitte die Unterlagen und Nachweise, soweit nicht anders angegeben, als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen. Für den Online-Antrag benötigen Sie zunächst einfache elektronische Kopien. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen und Nachweise in beglaubigter Kopie im Online-Verfahren erst nach Antragsstellung ein.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Hinweis:
Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen eventuell weitere Kosten entstehen können.

Verfahrensablauf

Den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, direkt schriftlich oder online beim Bundesveraltungsamt (BVA) erklären.

Schriftliche Erklärung:

  • Sie können das Formular vor Ort bei Ihrer örtlichen deutschen Auslandsvertretung erhalten oder online auf der Internetseite des BVAs herunterladen.
  • Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie die für Sie passenden Antragsvordrucke.
  • Auf Wunsch unterstützt Sie die örtliche Auslandsvertretung beim Ausfüllen des Formulars.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
  • Reichen Sie die unterschriebene Erklärung per Post oder persönlich zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei Ihrer örtlichen deutschen Auslandsvertretung ein.
  • Der Kontakt zur Auslandsvertretung ist jedoch keine Pflicht. Sie können die Erklärung auch direkt per Post an das BVA schicken.
  • Das BVA prüft Ihre Erklärung und informiert Sie, wenn für die Bearbeitung der Erklärung weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind.

Online-Antragstellung

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit elektronisch aus. Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer.
  • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Datei hinzu.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls erforderliche Unterlagen in beglaubigter Kopie nach.

Abschluss des Verfahrens (schriftlich und online):

  • Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, wird das BVA Ihre Verzichtsurkunde an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung übersenden. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Urkunde.
  • Mit der Aushändigung der Verzichtsurkunde verlieren Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre deutschen Ausweisdokumente werden damit ungültig. Sie werden durch die Auslandsvertretung eingezogen.
  • Sollte das BVA Ihren Antrag ablehnen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 3 Monate

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

31.05.2021

Urheber

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