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Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen

Leistung 419684537 · Typ LOV · zuletzt geändert 31.07.2026

LeiKa-Schlüssel
99028012058000
Synonyme
Straßenverkehr Eisenbahnverkehr Gefahrgutbeauftragte Seeschiffsverkehr Verkehrsträger Binnenschiffsverkehr Grundprüfung Schulungsnachweis Verlängerungsprüfung Teilnahmebescheinigung Ergänzungsprüfung Schulungsveranstalter
Kategorien
Aus-, Weiterbildung und Sachkunde Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit Befähigungs- und Sachkundenachweise

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Lüneburg Celle Lüneburg Lüchow-Dannenberg Harburg Heidekreis Uelzen Wolfsburg

Inhalt (Textblöcke, 15)

Leistungsbeschreibung

Sobald ein Unternehmen gefährliche Güter transportiert oder daran beteiligt ist, muss es mindestens eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Für diese Position müssen Sie einen Schulungsnachweis vorlegen, der dem Verkehrsträger entspricht, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.

Es gibt Schulungen und Prüfungen für:

  • Straßenverkehr
  • Eisenbahnverkehr
  • Binnenschiffverkehr
  • Seeverkehr

Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Während die Wiederholungsprüfung der Verlängerung des Schulungsnachweises dient, können Sie mit der Ergänzungsprüfung weitere Verkehrsträger ergänzen.

Teaser

Um als Gefahrgutbeauftragte oder als Gefahrgutbeauftragter tätig zu sein, müssen Sie an einer Schulung teilnehmen und eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK)

Voraussetzungen

Zulassung zur Grundprüfung:

  • Sie haben eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden bei einem anerkannten Schulungsveranstalter für den jeweiligen Verkehrsträger absolviert.

Zulassung zur Verlängerungsprüfung:

  • Sie verfügen bereits über einen gültigen Schulungsnachweis.
  • Ihr Schulungsnachweis für jeweiligen Verkehrsträger ist noch nicht abgelaufen.

Zulassung zur Ergänzungsprüfung:

  • Sie verfügen bereits über einen gültigen Schulungsnachweis.
  • Sie haben einen Ergänzungslehrgang von mindestens 7,5 Stunden Dauer für den zu prüfenden Verkehrsträger absolviert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:

  • bei Antrag: Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters
  • bei der Prüfung: Original der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters

Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:

  • bei Antrag: Kopie des gültigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte
  • bei der Prüfung: Original des gültigen Schulungsnachweises

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen an der Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem anerkannten Schulungsveranstalter teil.
  • Sie melden sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) an.
  • Die IHK prüft Ihre Unterlagen und bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung.
  • Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder Industrie- und Handelskammer (IHK) im Bundesgebiet ablegen.
    • Die Prüfungsdauer bei der Grundprüfung ist abhängig von der Anzahl zu prüfender Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 Minuten für einen Verkehrsträger und 250 Minuten für alle 4 Verkehrsträger.
    • Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung ist abhängig von der Anzahl zu prüfender Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 50 Minuten für einen Verkehrsträger und 150 Minuten für insgesamt 3 Verkehrsträger.
    • Die Prüfung erfolgt schriftlich. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie mindestens die Hälfte der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreichen.
  • Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung erhalten Sie den Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragte oder als Gefahrgutbeauftragter.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Fachlich freigegeben am

16.12.2020

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

nicht angegeben

Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
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