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Ersatzpflege in der sozialen Pflegeversicherung beantragen

Leistung 407037919 · Typ LOV · zuletzt geändert 30.09.2026

LeiKa-Schlüssel
99106003147000
Synonyme
Kurzzeitpflege Verhinderungspflege häusliche Pflege Hauspflege GKV Ersatzpflege Pflegekraft Häusliche Pflege Pflegegrad Pflegevertretung Pflegeperson Gesetzliche Krankenversicherung Pflegekasse Pflegeversicherung Bezugsperson Pflegebedürftige
Kategorien
Pflege Krankheit

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
GKV-Spitzenverband Niedersachsen

Inhalt (Textblöcke, 19)

Leistungsbeschreibung

Ist Ihre private Pflegeperson erkrankt, im Urlaub oder kann Sie aus sonstigen Gründen zeitweise nicht pflegen, zahlt Ihnen Ihre Pflegekasse auf Antrag die Kosten für eine Ersatzpflege. Diese Vertretung kann beispielsweise ein Familienmitglied oder ein ambulanter Pflegedienst übernehmen. Die Ersatzpflege wird manchmal auch Verhinderungspflege genannt.

Um Anspruch auf die Ersatzpflege zu haben, müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • in Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 eingestuft sein und
  • die Ersatzpflege muss durch die Ersatzpflegekraft im Umfang des jeweiligen Pflegegrades sichergestellt werden können.

Sie können die Ersatzpflege für insgesamt bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr beantragen. Möglich ist eine Ersatzpflege sowohl

  • stundenweise, wenn Ihre Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert ist, als auch
  • tageweise.

Bis zu welcher Höhe Ihre Pflegekasse die Kosten erstattet, richtet sich danach, wer die Ersatzpflege übernimmt.

  • Leistet ein Familienmitglied bis zum zweiten Grad oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person nicht erwerbsmäßig die Ersatzpflege, können nachgewiesene Kosten bis zum 2-fachen des Pflegegeldes erstattet werden, das sind:
    • für Pflegegrad 2: 694 EUR
    • für Pflegegrad 3: 1.198 EUR
    • für Pflegegrad 4: 1.600 EUR
    • für Pflegegrad 5: 1.980 EUR
  • Für alle übrigen Personen oder einen Pflegedienst steht für die Verhinderungspflege – gemeinsam mit der Kurzzeitpflege – ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Er beträgt im Jahr 2026 insgesamt bis zu 3.539 EUR im Kalenderjahr.
  • Alternativ kann die Ersatzpflege in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim stattfinden. Auch hier zahlt die Pflegekasse maximal 3.539 EUR der Kosten.

Entstehen dem nahen Familienmitglied oder der in Ihrem Haushalt lebenden Person durch die Ersatzpflege Aufwendungen wie Fahrgeld oder Verdienstausfall, kann die Pflegekasse den Erstattungsbetrag ebenfalls auf bis zu 3.539 EUR erhöhen.

Für die Zeit der Ersatzpflege wird die Hälfte Ihres bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt.

Teaser

Kann Ihre private Pflegeperson Sie aufgrund von Urlaub oder Krankheit nicht pflegen, zahlt Ihre Pflegekasse in bestimmten Fällen die Kosten für eine Vertretung.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

  • Sie werden von einer privaten Pflegeperson häuslich gepflegt.
  • Sie sind mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft.
  • Die Ersatzpflege muss durch die Ersatzpflegekraft im Umfang des jeweiligen Pflegegrades sichergestellt werden. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag auf Ersatzpflege müssen Sie keine Unterlagen einreichen.

Die Kosten der Ersatzpflege weisen Sie gegenüber der Pflegekasse mit originalen Rechnungen, durch  Quittungen oder anderen Zahlungsbelegen wie beispielsweise Kontoauszügen nach. 

Welche Gebühren fallen an?

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ersatzpflege können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 

  • Sie reichen den Antrag auf Ersatzpflege bei Ihrer Pflegekasse ein.
  • Während der Ersatzpflege lassen Sie sich von der Pflegeperson oder dem Pflegedienst Quittungen oder Rechnungen ausstellen.
  • Nach der Ersatzpflege reichen Sie die Quittungen oder Rechnungen bei der Pflegekasse ein.
  • Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und überweist Ihnen den Erstattungsbetrag.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Antrag auf Ersatzpflege sowohl vor Inanspruchnahme der Ersatzpflege als auch nachträglich stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 bis 3 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Pflegekasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Pflegekasse entscheidet über Anträge zeitnah. 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Pflegekassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Pflegekasse versandt werden.
 

Weiterführende Informationen

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht
     

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

04.09.2026

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

nicht angegeben

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