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Einkommensteuer Festsetzung

Leistung 406510931 · Typ LOV · zuletzt geändert 12.08.2026

LeiKa-Schlüssel
99102008002000 99146015029000
Synonyme
Finanzamt Einkommensteuertabelle Elster elektronische Steuererklärung Steuerbescheid Einkommensteuererklärung Einkommensteuerausgleich Einkommensteuer
Kategorien
Steuererklärung Einkommensteuer und Kirchensteuer

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Finanzamt Soltau Osterheide, Gfr. Bezirk Heidekreis

Onlinedienste (1)

Gebühren

BezeichnungTypBetragBemerkung
Gebühr KOSTENFREI – –

Inhalt (Textblöcke, 17)

Leistungsbeschreibung

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz.

Teaser

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.

An wen muss ich mich wenden?

Ihr Wohnsitzfinanzamt

Zuständige Stelle

Ihr Wohnsitzfinanzamt

Voraussetzungen

Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewerbebetrieb,
  • selbstständiger Arbeit,
  • nichtselbstständiger Arbeit,
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung sowie
  • sonstigen Einkünfte wie z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Druckformulare / Merkblätter

Die Einkommensteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden, wenn Sie Einkünfte als Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler erzielen. In anderen Fällen ist eine freiwillige elektronische Übermittlung möglich. Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Einkommensteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung erstellt und übermittelt werden.

Ansonsten erhalten Sie die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare in allen Finanzämtern, bei vielen Städten und Gemeinden (z. B. Bürgerbüros).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage von Belegen. Diese müssen aufbewahrt werden. Im Bedarfsfall fordert das Finanzamt die erforderlichen Unterlagen nach.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Verfahrensablauf

Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt. Aufwendungen für die Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Bei Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer 2024: 31. Juli 2025
  • Bei Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer 2025: 31. Juli 2026

Sie können bei der zuständigen Stelle formlos beantragen, dass diese Fristen verlängert werden.

Wird Ihre Einkommensteuererklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt, gilt ab 2018 eine allgemein verlängerte Abgabefrist bis zum 28./29. Februar des Zweitfolgejahres.
Angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation wird die Abgabefrist für das Jahr 2023 bei beratenen Steuerpflichtigen bis zum 02. Juni 2025 verlängert. Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 wird bis zum 30. April 2026 verlängert.

  • Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2021: 31. Dezember 2025
  • Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2022: 31. Dezember 2026
  • Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2023: 31. Dezember 2027
  • Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2024: 31. Dezember 2028

Diese Fristen kann das Finanzamt nicht verlängern.

Achtung: Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch, aber nicht authentifiziert übermitteln, geht sie beim Finanzamt erst mit Abgabe der von Ihnen unterschriebenen sogenannten komprimierten Steuererklärung ein. Nur die elektronische Übermittlung allein reicht in diesem Fall nicht aus.

Beachten Sie das vor allem bei der Antragsveranlagung. Reichen Sie die komprimierte Steuererklärung erst nach Ablauf der vierjährigen Frist ein, ist das zu spät.

Bearbeitungsdauer

Die für die Bearbeitung der Einkommensteuer notwendigen Informationen (wie z.B. die Lohnbescheinigung, Entgeltersatzbescheinigungen) liegen der Finanzverwaltung regelmäßig ab Mitte März des Folgejahres vor. Demnach können die Finanzämter ab diesem Zeitpunkt mit der Bearbeitung der Steuererklärungen starten. Die Steuererklärungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Was sollte ich noch wissen?

Damit Steuererklärungen einfacher bearbeitet werden können, haben die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten an die Finanzämter entwickelt. Bürgerinnen und Bürger, die für das Ausfüllen ihrer Steuererklärungen keine weitere Hilfe benötigen, können das von der Verwaltung kostenlos bereitgestellte digitale Elster Formular nutzen.

Die Elektronische Steuererklärung, die Elster-Software, wird auch kommerziellen Anbietern zur Einbindung in Steuer-, Finanz- und Lohnbuchhaltungssoftware kostenlos zur Verfügung gestellt.

Einkommensteuererklärung und mehr mit ELSTER

Die Abgabe einer Steuererklärung ist auch elektronisch (ohne Papier) über „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“ möglich. Persönliche Daten liegen bereits elektronisch vor und können per Mausklick in die Erklärung übernommen werden. Vorteile sind zudem die voraussichtliche Steuerberechnung zur Steuererklärung und die elektronische Übermittlung des Steuerbescheides in das persönliche ELSTER-Konto. ELSTER Online 

Bürger mit Renten- und/oder Pensionseinkünften können für ihre Steuererklärung einfachELSTER nutzen. Dafür wird zuerst eine Zugangsnummer beantragt. Diese wird per Post zugesandt. Wer die Zugangsnummer bekommen hat, kann mit einfachELSTER starten und die Einkommensteuererklärung online ausfüllen und abgeben. Eine voraussichtliche Steuerberechnung zur Steuererklärung ist hier nicht möglich.

Rechtsgrundlage

Unterstützende Institutionen

Nicht angegben

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Rheinland Pfalz

Rechtsbehelf

Der Einkommensteuerbescheid kann mit einem Rechtsbehelf (sog. Einspruch) angefochten werden und ist dann vom Finanzamt nochmals zu überprüfen.

Urheber

Nicht angegeben

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