MP-BUS Datenbrowser
‹ Alle Leistungen

Anerkennung der Bauvorlageberechtigung beantragen

Leistung 405834187 · Typ LOV · zuletzt geändert 27.03.2026

LeiKa-Schlüssel
99012090016000
Synonyme
Ingenieure Ingenieurinnen Entwurfsverfasser Objektplanung von Gebäuden Ingenieurkammer
Kategorien
Bauplanung Erlaubnisse und Genehmigungen

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Ingenieurkammer Niedersachsen Niedersachsen

Onlinedienste (1)

Inhalt (Textblöcke, 18)

Leistungsbeschreibung

Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser ist nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) dafür verantwortlich, dass der Entwurf für die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. Zum Entwurf gehören nach § 53 Abs. 1 S. 2 NBauO die Bauvorlagen, bei Baumaßnahmen nach §§ 62, 63 NBauO einschließlich der Unterlagen, die nicht eingereicht werden müssen. Das bestimmt sich nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO). Zur Erlangung der Bauvorlageberechtigung ist eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser erforderlich, es sei denn, eine Eintragung in einem entsprechenden Verzeichnis eines anderen Bundeslandes liegt bereits vor.

Wenn Sie in Niedersachsen einen Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung haben oder Ihren Beruf ganz oder teilweise, aber nicht nur vorübergehend oder gelegentlich, in Niedersachsen ausüben und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ aufgrund eines Studiums des Bauingenieurwesens zu führen, und mindestens zwei Jahre lang in der Objektplanung von Gebäuden tätig gewesen sind, können Sie sich in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser eintragen lassen.

Die gem. § 1 NIngG geschützte Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ dürfen Sie führen, wenn die in § 6 NIngG näher festgelegten Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Personen, die über eine Qualifikation aus EU-Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat oder dem sonstigen Ausland verfügen, benötigen Sie zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ eine Genehmigung der Ingenieurkammer Niedersachsen nach den §§ 7 bis 9 NIngG oder müssen nach dem Recht eines anderen Bundeslandes zum Führen der Berufsbezeichnung berechtigt sein.

Teaser

Die Bauvorlageberechtigung ist bei der Ingenieurkammer oder der Architektenkammer zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Ingenieurkammer Niedersachsen

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Niedersachsen

Voraussetzungen

  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ aufgrund Studium Bauingenieurwesen
  • Die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ wird ggf. in gesonderten Verfahren durch die Ingenieurkammer Niedersachsen durchgeführt
  • mindestens zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden
  • die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit
  • Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 21 NIngG (siehe unter Rechtsgrundlage).

Druckformulare / Merkblätter

  • Anträge können jederzeit schriftlich oder Online bei der Ingenieurkammer Niedersachsen eingereicht werden.

  • Formulare zum Download (Antrag Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser)

  • OnlineVerfahren:
    Link zum OnlineAntrag
  • Persönliches Erscheinen evtl. erforderlich, z.B. falls Fachgespräch notwendig wird

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis Studium Bauingenieurwesen
  • Nachweis der Berufserfahrung in der Objektplanung von Gebäuden durch Vorlage von angefertigten Bauvorlagen im Sinne der BauVorlVO für Gebäude über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren
  • Bestätigung der verantwortlichen Entwurfsverfasserin / des verantwortlichen Entwurfsverfassers, dass die vorgelegten Bauvorlagen durch den Antragsteller angefertigt worden sind
  • Erklärung zur Zuverlässigkeit

Halten Sie bitte für die elektronische Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen bereit. Ohne die vollständigen Unterlagen können Sie das elektronische Antragsverfahren nicht abschließen und Ihren Antrag nicht absenden.

Welche Gebühren fallen an?

  • 350 € einmalige Eintragungsgebühr

Folgende Bezahlverfahren sind online möglich:

  • Kreditkarte
  • paydirekt
  • giropay
  • SEPA-Lastschrift (ohne Sperrlistenprüfung)
  • PayPal 

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter „erforderliche Unterlagen“ genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Sofern die erforderlichen Unterlagen einschl. eines Nachweises der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung vollständig vorliegen, maximal drei Monate.

Sofern die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung geprüft werden muss, in der Regel drei bis maximal vier Monate nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen für das vorhergehende Genehmigungsverfahren.

Was sollte ich noch wissen?

Die in der Liste der Entwurfsverfasser eingetragenen Personen haben sich auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts beruflich fortzubilden.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage.

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Ingenieurkammer Niedersachsen.

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

nicht angegeben

Rohdaten (JSON) anzeigen — alle synchronisierten Felder dieser Leistung
{
    "id": "405834187",
    "name": "Anerkennung der Bauvorlageberechtigung beantragen",
    "teaser": "<p>Die Bauvorlageberechtigung ist bei der Ingenieurkammer oder der Architektenkammer zu beantragen.</p>",
    "type": "LOV",
    "leika_keys": [
        "99012090016000"
    ],
    "synonyms": [
        "Ingenieure",
        "Ingenieurinnen",
        "Entwurfsverfasser",
        "Objektplanung von Gebäuden",
        "Ingenieurkammer"
    ],
    "text_blocks": [
        {
            "text": "<p>Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser ist nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) dafür verantwortlich, dass der Entwurf für die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. Zum Entwurf gehören nach §&#xa0;53 Abs.&#xa0;1 S.&#xa0;2 NBauO die Bauvorlagen, bei Baumaßnahmen nach §§&#xa0;62,&#xa0;63&#xa0;NBauO einschließlich der Unterlagen, die nicht eingereicht werden müssen. Das bestimmt sich nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO). Zur Erlangung der Bauvorlageberechtigung ist eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser erforderlich, es sei denn, eine Eintragung in einem entsprechenden Verzeichnis eines anderen Bundeslandes liegt bereits vor.</p>\n\n<p>Wenn Sie in Niedersachsen einen Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung haben oder Ihren Beruf ganz oder teilweise, aber nicht nur vorübergehend oder gelegentlich, in Niedersachsen ausüben und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ aufgrund eines Studiums des Bauingenieurwesens zu führen, und mindestens zwei Jahre lang in der Objektplanung von Gebäuden tätig gewesen sind, können Sie sich in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser eintragen lassen.</p>\n\n<p>Die gem. §&#xa0;1 NIngG geschützte Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ dürfen Sie führen, wenn die in §&#xa0;6 NIngG näher festgelegten Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.</p>\n\n<p>Personen, die über eine Qualifikation aus EU-Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat oder dem sonstigen Ausland verfügen, benötigen Sie zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ eine Genehmigung der Ingenieurkammer Niedersachsen nach den §§ 7 bis 9 NIngG oder müssen nach dem Recht eines anderen Bundeslandes zum Führen der Berufsbezeichnung berechtigt sein.</p>",
            "type": {
                "id": "8669895",
                "key": "LLGBESCHREIBUNG",
                "name": "Leistungsbeschreibung",
                "description": "Einleitende Situationsbenennung, Kern der Dienstleistung, Unbedingte Voraussetzungen bzw. Ausnahmen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Die Bauvorlageberechtigung ist bei der Ingenieurkammer oder der Architektenkammer zu beantragen.</p>",
            "type": {
                "id": "372138700",
                "key": "TEASER",
                "name": "Teaser"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Ingenieurkammer Niedersachsen</p>",
            "type": {
                "id": "8669896",
                "key": "WENWENDEN",
                "name": "An wen muss ich mich wenden?"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Ingenieurkammer Niedersachsen</p>",
            "type": {
                "id": "307874608",
                "key": "ZUSTSTELLE",
                "name": "Zuständige Stelle"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li>Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ aufgrund Studium Bauingenieurwesen</li>\n\t<li>Die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ wird ggf. in gesonderten Verfahren&#xa0;durch die Ingenieurkammer Niedersachsen durchgeführt</li>\n\t<li>mindestens zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden</li>\n\t<li>die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit</li>\n\t<li>Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 21 NIngG (siehe unter Rechtsgrundlage).</li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "307874607",
                "key": "VORAUSSETZUNG",
                "name": "Voraussetzungen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li>\n\t<p>Anträge können jederzeit schriftlich oder Online bei der Ingenieurkammer Niedersachsen eingereicht werden.</p>\n\t</li>\n\t<li>\n\t<p>Formulare zum Download (Antrag Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser)</p>\n\t</li>\n\t<li>OnlineVerfahren:<br>\n\tLink zum OnlineAntrag</li>\n\t<li>Persönliches Erscheinen evtl. erforderlich, z.B. falls Fachgespräch notwendig wird</li>\n</ul>",
            "type": {
                "id": "8669901",
                "key": "FORMULARE",
                "name": "Druckformulare / Merkblätter",
                "description": "Liste vorhandener zugehöriger Downloads"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.ingenieurkammer.de/das-koennen-wir-fuer-sie-tun/mitgliedschaft-und-listen/antraege/",
                    "name": "Formulare"
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li>Nachweis Studium Bauingenieurwesen</li>\n\t<li>Nachweis der Berufserfahrung in der Objektplanung von Gebäuden durch Vorlage von angefertigten Bauvorlagen im Sinne der BauVorlVO für Gebäude über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren</li>\n\t<li>Bestätigung der verantwortlichen Entwurfsverfasserin / des verantwortlichen Entwurfsverfassers, dass die vorgelegten Bauvorlagen durch den Antragsteller angefertigt worden sind</li>\n\t<li>Erklärung zur Zuverlässigkeit</li>\n</ul>\n\n<p>Halten Sie bitte für die elektronische Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen bereit. Ohne die vollständigen&#xa0;Unterlagen können Sie das elektronische Antragsverfahren nicht abschließen und Ihren Antrag nicht absenden.</p>",
            "type": {
                "id": "8669897",
                "key": "WASMITBRINGEN",
                "name": "Welche Unterlagen werden benötigt?",
                "description": "Aufzählung der Unterlagen, die mitgebracht werden müssen."
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<ul>\n\t<li style=\"text-align:left;\"><span><span><span>350 € einmalige Eintragungsgebühr</span></span></span></li>\n</ul>\n\n<p style=\"\"><span><span>Folgende Bezahlverfahren sind online möglich:</span></span></p>\n\n\n\n<ul style=\"margin-left:.375in;\">\n\t<li style=\"\"><span><span>Kreditkarte</span></span></li>\n\t<li style=\"\"><span><span>paydirekt</span></span></li>\n\t<li style=\"\"><span><span>giropay</span></span></li>\n\t<li style=\"\"><span><span>SEPA-Lastschrift (ohne Sperrlistenprüfung)</span></span></li>\n\t<li style=\"\"><span><span>PayPal&#xa0;</span></span></li>\n</ul>\n",
            "type": {
                "id": "8669898",
                "key": "GEBUEHREN",
                "name": "Welche Gebühren fallen an?"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Ein Antrag auf Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter „erforderliche Unterlagen“ genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.</p>",
            "type": {
                "id": "307874606",
                "key": "VERFAHRENSABLAUF",
                "name": "Verfahrensablauf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span><span><span>Es müssen keine Fristen beachtet werden. </span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "8669899",
                "key": "FRISTEN",
                "name": "Welche Fristen muss ich beachten?",
                "description": "z.B. Vorlauffristen, Stichtermine, anschließende Dauer"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>Sofern die erforderlichen Unterlagen einschl. eines Nachweises der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung vollständig vorliegen, maximal drei Monate.</p>\n\n<p>Sofern die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung geprüft werden muss, in der Regel drei bis maximal vier Monate nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen für das vorhergehende Genehmigungsverfahren.</p>",
            "type": {
                "id": "307874600",
                "key": "BEARBEITUNGSDAUER",
                "name": "Bearbeitungsdauer"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span><span><span>Die in der Liste der Entwurfsverfasser eingetragenen Personen haben sich auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts beruflich fortzubilden.</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "8669902",
                "key": "WASWISSEN",
                "name": "Was sollte ich noch wissen?",
                "description": "Hinweise, Links, angekündigte, aber noch nicht gültige Veränderungen etc."
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.ingenieurkammer.de/das-koennen-wir-fuer-sie-tun/recht/kammerrecht",
                    "name": "Weiterführende Informationen"
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "type": {
                "id": "8669900",
                "key": "RECHTSGRUNDLAGE",
                "name": "Rechtsgrundlage"
            },
            "externalLinks": [
                {
                    "url": "https://www.ingenieurkammer.de/das-koennen-wir-fuer-sie-tun/recht/kammerrecht/",
                    "name": "Niedersächsisches Ingenieurgesetz (NIngG)"
                },
                {
                    "url": "https://www.ingenieurkammer.de/fileadmin/dokumente/Downloads_PDF/Recht/Kammerrecht/NIngG2017_Juli.2020.pdf",
                    "name": "§ 19 NIngG"
                }
            ],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p><span><span><span>Verwaltungsgerichtliche Klage.</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "9235478",
                "key": "RECHTSBEHELF",
                "name": "Rechtsbehelf"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "9235479",
                "key": "INSTITUTION",
                "name": "Unterstützende Institutionen"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p style=\"text-align:left;\"><span><span><span>Ingenieurkammer Niedersachsen.</span></span></span></p>",
            "type": {
                "id": "307874601",
                "key": "FREIGABE",
                "name": "Fachlich freigegeben durch"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "299805000",
                "key": "RESULTIERENDEDOKUMENTE",
                "name": "Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        },
        {
            "text": "<p>nicht angegeben</p>",
            "type": {
                "id": "307874605",
                "key": "URHEBER",
                "name": "Urheber"
            },
            "externalLinks": [],
            "specialisations": []
        }
    ],
    "charges": [],
    "periods": [],
    "online_services": [
        {
            "id": "420964042",
            "link": "https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/1252?c=bc",
            "name": "Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser",
            "image": null,
            "gdprText": null,
            "linkTitle": "Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser",
            "trustLevel": "NIEDRIG",
            "supportedLanguages": [
                "de"
            ],
            "identificationTypes": []
        }
    ],
    "categories": [
        {
            "id": "454395155",
            "name": "Bauplanung",
            "parentId": "454395151"
        },
        {
            "id": "454395133",
            "name": "Erlaubnisse und Genehmigungen",
            "parentId": "454395129"
        }
    ],
    "source_last_updated": "2026-03-27T15:24:02.000000Z",
    "synced_at": "2026-10-30T15:00:05.000000Z",
    "created_at": "2026-10-30T12:51:47.000000Z",
    "updated_at": "2026-10-30T15:07:37.000000Z",
    "documents": [],
    "service_periods": [],
    "organisational_units": [
        {
            "id": "9430987",
            "name": "Ingenieurkammer Niedersachsen",
            "parent_id": null,
            "short_description": null,
            "description": null,
            "addresses": [
                {
                    "area": {
                        "id": "27062",
                        "name": "Hannover"
                    },
                    "type": {
                        "id": "183672",
                        "key": "POSTADRESSE",
                        "name": "Adresse"
                    },
                    "street": "Hohenzollernstraße",
                    "zipcode": "30161",
                    "geoLocation": {
                        "projection": "EPSG:4326",
                        "coordinate1": 9.753077108884003,
                        "coordinate2": 52.38703361121524
                    },
                    "houseNumber": "52",
                    "parkingLots": [],
                    "transportationStops": []
                }
            ],
            "communications": [
                {
                    "type": {
                        "id": "183669",
                        "key": "TELEFON",
                        "name": "Telefon"
                    },
                    "value": "0049-511 39789-0"
                },
                {
                    "type": {
                        "id": "183670",
                        "key": "FAX",
                        "name": "Fax"
                    },
                    "value": "0049-511 39789-34"
                },
                {
                    "type": {
                        "id": "183675",
                        "key": "EMAIL",
                        "name": "E-Mail"
                    },
                    "value": "kammer@ingenieurkammer.de"
                },
                {
                    "type": {
                        "id": "183674",
                        "key": "WWW",
                        "name": "WWW"
                    },
                    "value": "www.ingenieurkammer-niedersachsen.de"
                }
            ],
            "opening_hours": null,
            "synonyms": [],
            "position": null,
            "source_last_updated": "2025-11-06T09:53:04.000000Z",
            "synced_at": "2026-10-30T15:00:05.000000Z",
            "created_at": "2026-10-30T12:44:18.000000Z",
            "updated_at": "2026-10-30T15:00:07.000000Z",
            "images": [],
            "pivot": {
                "service_id": "405834187",
                "organisational_unit_id": "9430987",
                "areas": "[{\"id\": \"27015\", \"name\": \"Niedersachsen\"}]"
            }
        }
    ],
    "forms": []
}