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Belastungserprobung und Arbeitstherapie bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen

Leistung 402673355 · Typ LOV · zuletzt geändert 27.03.2026

LeiKa-Schlüssel
99134006174000
Synonyme
Behinderung Krankenversicherung Arbeitstherapie Belastungserprobung Reha Psychische Erkrankung medizinische Rehabilitation Medizinische Rehabilitation Wiedereinstieg berufliche Wiedereingliederung Rückkehr Beruf Kontextleistungen
Kategorien
Krankheit

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
GKV-Spitzenverband Niedersachsen

Inhalt (Textblöcke, 19)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer schweren körperlichen oder psychischen Erkrankung längere Zeit nicht arbeiten konnten, haben Sie Anrecht auf Unterstützung bei Ihrem Wiedereinstieg ins Berufsleben. Arbeitstherapie und Belastungserprobung sollen Sie dabei unterstützen. Sie gehören zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation. 
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist.

Normalerweise werden die Kosten für Belastungserprobung und Arbeitstherapie von Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen. In einigen Fällen ist auch eine Berufsgenossenschaft oder die Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Bei der Belastungserprobung handelt es sich um eine Untersuchung, bei der Fachleute Ihre gesundheitliche Belastbarkeit ermitteln. Anhand verschiedener Fragen und Tests soll festgestellt werden:

  • wie leistungsfähig Sie körperlich, psychisch und geistig sind,
  • wie gut Sie sich an verschiedene soziale Situationen anpassen können und 
  • worin Ihre Stärken liegen.

Die Belastungserprobung soll zeigen, ob Sie auf Dauer belastbar genug sind, um in Ihren alten Beruf zurückzukehren, oder ob Sie einen neuen angemessenen Beruf ergreifen müssen. 

Als Arbeitstherapie gilt die Einübung konkreter Arbeitsschritte aus dem Berufsleben zur Ausbildung und Förderung von

  • Handfertigkeiten,
  • handwerklich-technischen Fähigkeiten oder
  • geistig-psychischen Befähigungen, zum Beispiel Interesse, Selbstvertrauen, Ausdauer, Pünktlichkeit, Auftreten, Kontaktfähigkeit, Kooperationsbereitschaft.

Ziele der Arbeitstherapie sind 

  • die Verbesserung der Belastbarkeit 
  • die Erhaltung und Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für Ihre berufliche Wiedereingliederung erforderlich sind. 

Die Arbeitstherapie setzt ein, wenn eine berufliche Eingliederung zum Zeitpunkt der Belastungserprobung noch nicht möglich ist.

Wenn Sie an einer von Ihrer Krankenkasse finanzierten Belastungserprobung oder Arbeitstherapie teilnehmen, erhalten Sie in diesem Zeitraum weiter Krankengeld.

Teaser

Sie hatten eine schwere körperliche oder psychische Erkrankung oder einen Unfall und wissen nicht, ob und wann Sie wieder arbeiten können? Ihre Krankenkasse übernimmt Kosten für Belastungserprobung und Arbeitstherapie, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse.

Voraussetzungen

Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Belastungserprobung und die Arbeitstherapie, wenn:

  • diese ärztlich verordnet ist und
  • kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. In den meisten Fällen übernehmen die Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) oder die Agentur für Arbeit die Kosten. Sind diese nicht zuständig, finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihre Krankenkasse informiert Sie, welche Unterlagen erforderlich sind, zum Beispiel ein ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen.

Welche Gebühren fallen an?

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Kostenübernahme Ihrer Belastungserprobung oder Arbeitstherapie können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – online einreichen oder persönlich in der Geschäftsstelle abgeben. 

  • Lassen Sie sich ein ärztliches Gutachten ausstellen, in dem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Belastungserprobung oder eine Arbeitstherapie empfiehlt.
  • Reichen Sie das ärztliche Gutachten zusammen mit Ihrem Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Ihre Krankenkasse hat nun 2 Wochen Zeit zu prüfen, ob sie zuständig ist. Ist dies nicht der Fall, leitet Ihre Krankenkasse Ihren Antrag an den zuständigen Träger weiter.
  • Wird die Kostenübernahme bewilligt, stellt Ihre Krankenkasse Ihnen eine Kostenzusage aus. Außerdem kann Ihnen Ihre Krankenkasse die Einrichtungen nennen, mit denen sie einen Vertrag geschlossen hat.
  • Wenn Sie sich für eine Einrichtung entschieden haben, legen Sie dieser die Kostenzusage vor. In vielen Fällen übermittelt die Krankenkasse die Kostenzusage auch direkt an die jeweilige Einrichtung.
  • Die Kosten der Belastungserprobung oder der Arbeitstherapie werden nun von der Krankenkasse übernommen. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.

Weiterführende Informationen

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

06.05.2025

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nicht angegeben

Urheber

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