Leistung 402640905
· Typ LOV · zuletzt geändert 31.07.2026
Leistungsbeschreibung
Als gesetzlich krankenversicherte Person werden für Sie in vielen Fällen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel sowie für Verbandmittel von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Welche Kosten übernommen werden, hängt unter anderem davon ab,
- ob das Arzneimittel verschreibungspflichtig oder rezeptfrei ist,
- wie alt Sie sind und
- ob für das Medikament besondere Regeln gelten.
Für Personen unter 18 Jahren gilt:
- Ihre Krankenkasse übernimmt in der Regel die gesamten Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente
- Sie müssen keine Zuzahlung leisten
Für Personen über 18 Jahren gilt:
- Ihre Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel
- Sie müssen in der Regel eine Zuzahlung leisten
Es gibt Arzneimittel, die von der Kostenübernahme durch die Krankenkasse ausgeschlossen sind. Das betrifft vor allem Mittel gegen leichtere Beschwerden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten
- Arzneimittel für den Mund- und Rachenraum ausgenommen bei Pilzinfektionen
- Abführmittel
- Arzneimittel gegen Reisekrankheiten
- Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität
Rezeptfreie Medikamente müssen Sie in der Regel selbst bezahlen, sofern Sie das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Ihre Krankenkasse kann eine Ausnahme von dieser Regelung machen, wenn
- Ihr Arzneimittel bei einer schwerwiegenden Erkrankungen Therapiestandard ist,
- Ihr Arzneimittel von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet wurde sowie bei
- versicherten Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen.
Durch Rabattverträge zwischen Hersteller und Krankenkasse werden Versicherte exklusiv mit einem bestimmten Arzneimittel versorgt; die Ärztin oder der Arzt muss nur den entsprechenden Wirkstoff verordnen. Diese Arzneimittel können dann aber zuzahlungsfrei sein und sind gleichermaßen wirksam wie andere Arzneimittel mit dem verschriebenen Wirkstoff.
Für viele Arzneimittel gibt es Festbeträge. Das ist der Höchstbetrag, den die Krankenkasse übernimmt. Wenn das gewählte Arzneimittel teurer ist als dieser Betrag, müssen Sie die Mehrkosten übernehmen. In der Regel stehen aber aufzahlungsfreie Arzneimittel zur Verfügung.
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"text": "<p>Als gesetzlich krankenversicherte Person werden für Sie in vielen Fällen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel sowie für Verbandmittel von Ihrer Krankenkasse übernommen.</p>\n\n<p>Welche Kosten übernommen werden, hängt unter anderem davon ab,</p>\n\n<ul>\n\t<li>ob das Arzneimittel verschreibungspflichtig oder rezeptfrei ist,</li>\n\t<li>wie alt Sie sind und</li>\n\t<li>ob für das Medikament besondere Regeln gelten.</li>\n</ul>\n\n<p>Für Personen unter 18 Jahren gilt:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Ihre Krankenkasse übernimmt in der Regel die gesamten Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente</li>\n\t<li>Sie müssen keine Zuzahlung leisten</li>\n</ul>\n\n<p>Für Personen über 18 Jahren gilt:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Ihre Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel</li>\n\t<li>Sie müssen in der Regel eine Zuzahlung leisten</li>\n</ul>\n\n<p>Es gibt Arzneimittel, die von der Kostenübernahme durch die Krankenkasse ausgeschlossen sind. Das betrifft vor allem Mittel gegen leichtere Beschwerden. Dazu gehören zum Beispiel:</p>\n\n<ul>\n\t<li>Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten</li>\n\t<li>Arzneimittel für den Mund- und Rachenraum ausgenommen bei Pilzinfektionen</li>\n\t<li>Abführmittel</li>\n\t<li>Arzneimittel gegen Reisekrankheiten</li>\n\t<li>Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität</li>\n</ul>\n\n<p>Rezeptfreie Medikamente müssen Sie in der Regel selbst bezahlen, sofern Sie das 12. Lebensjahr vollendet haben.</p>\n\n<p>Ihre Krankenkasse kann eine Ausnahme von dieser Regelung machen, wenn   </p>\n\n<ul>\n\t<li>Ihr Arzneimittel bei einer schwerwiegenden Erkrankungen Therapiestandard ist,</li>\n\t<li>Ihr Arzneimittel von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet wurde sowie bei</li>\n\t<li>versicherten Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen.</li>\n</ul>\n\n<p>Durch Rabattverträge zwischen Hersteller und Krankenkasse werden Versicherte exklusiv mit einem bestimmten Arzneimittel versorgt; die Ärztin oder der Arzt muss nur den entsprechenden Wirkstoff verordnen. Diese Arzneimittel können dann aber zuzahlungsfrei sein und sind gleichermaßen wirksam wie andere Arzneimittel mit dem verschriebenen Wirkstoff.</p>\n\n<p>Für viele Arzneimittel gibt es Festbeträge. Das ist der Höchstbetrag, den die Krankenkasse übernimmt. Wenn das gewählte Arzneimittel teurer ist als dieser Betrag, müssen Sie die Mehrkosten übernehmen. In der Regel stehen aber aufzahlungsfreie Arzneimittel zur Verfügung.  </p>",
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