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Inverkehrbringen, Befördern und Aufnahme von Wirtschaftsdünger Dokumentation und Anmeldung

Leistung 378661381 · Typ LOV · zuletzt geändert 27.03.2026

LeiKa-Schlüssel
99078026261000
Synonyme
keine
Kategorien
Tier-, Pflanzen- und Naturschutz

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Landwirtschaftskammer Niedersachsen Niedersachsen

Inhalt (Textblöcke, 18)

Leistungsbeschreibung

Die niedersächsische Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger sieht vor, dass das Inverkehrbringen, das Befördern und die Aufnahme  von Wirtschaftsdüngern zu dokumentieren und im webbasiertem Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger Niedersachsen elektronisch zu melden ist.

Teaser

Die niedersächsische Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf

Wirtschaftsdünger sieht vor, dass das Inverkehrbringen, das Befördern und die

Aufnahme von Wirtschaftsd

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

Meldepflichtig sind die Abgeber und die Aufnehmer von Wirtschaftsdünger ab einer Bagatellgrenze von 200t/Jahr. Dies gilt auch für Importe von Wirtschaftsdüngern  aus anderen Bundesländern und dem Ausland.

Druckformulare / Merkblätter

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Betriebsnummer und ein Passwort/PIN zur Anmeldung am Meldeprogramm
    Betriebe mit gültigen Zugangsdaten aus der HI-Tier- oder ZI-Datenbank können sich mit der zugeteilten Betriebsnummer und PIN sofort anmelden. Gültig sind auch Registriernummern von Biogasanlagen nach der Bundesliste. Ist keine gültige Betriebsnummer oder PIN vorhanden, kann auf Anforderung eine sogenannte "LWK-Nummer" und / oder PIN für das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger zugeteilt werden. Mehr zu gültigen Registriernummern bzw. den Antrag zur Vergabe einer Betriebsnummer / PIN finden Sie auf der Internetseite www.meldeprogramm.de.
  • Betriebs- / Registriernummer des Abgebers und Empfängers einer Lieferung sind beim Melden anzugeben
    Die Meldung einer Wirtschaftsdüngerlieferung im Meldeprogramm ist nur möglich, wenn für Abgeber und Empfänger eine gültige Betriebsnummer angegeben wird. Daher ist es wichtig, dass sich die Beteiligten rechtzeitig die korrekten Nummern mitteilen.

    Auch hier gilt: gültige Nummern aus den HIT/ZID Systemen und Registriernummern von Biogasanlagen können genutzt werden. Betriebe, die über keine der genannten Registriernummern verfügen, oder diese nicht nutzen möchten, müssen die Zuteilung einer gesonderten "LWK-Nummer" beantragen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für das Meldeverfahren, inklusive der damit verbundenen Überprüfungen, sind gemäß Vorgabe des Landes durch Gebühren zu decken. Die Gebühren werden für die Abgabemeldungen der Inverkehrbringer erhoben. Die Meldung der Aufnahmen durch die Empfänger ist gebührenfrei.

Die Höhe der Gebühr wird vom Land in der Gebührenordnung für Amtshandlungen und Leistungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Erfüllung von staatlichen Aufgaben festgelegt. In 2018 betrug die Gebühr z.B. 4 Cent je Tonne Frischmasse. Werden übernommene Mengen, erneut in den Verkehr gebracht und an Dritte abgegeben, ist auch diese Abgabemeldung wieder gebührenpflichtig. Abgeber erhalten einen Gebührenbescheid entsprechend der Gesamtmenge ihrer im Abrechnungszeitraum gemeldeten Abgaben .

Verfahrensablauf

Meldepflichtige Betriebe können mit der Abgabe-, bzw. Aufnahmemeldung neben der Erfüllung der Meldepflicht Lieferscheine nach Vorgabe der BundesverbringensVO erstellen. Plausibilitäten und Abgleiche  ermöglichen dem Melder Fehler zu verhindern. Auswertungen und Betriebsspiegel verschaffen einen Überblick über die gemeldeten Mengen und Nährstofffrachten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abgaben und Aufnahmen sind spätestens 1 Monat nach Abschluss der Lieferung zu melden. Die Monatsfrist gilt auch für Importe von Wirtschaftsdüngern aus anderen Bundesländern oder dem Ausland.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Weitergehende Informationen zum Verfahren finden Sie auch im  Portal Meldeprogramm Wirtschaftsdünger

Die Telefonhotline der Meldestelle für Düngerecht erreichen Sie (Mo-Fr in den üblichen Geschäftszeiten) unter:  0441-801-650.

Die Mitarbeiter der Meldestelle geben unter der genannten Nummer umfassend Auskunft und Hilfestellung. Alternativ können Fragen und Anregungen auch an die E-Mail-Adresse meldestelle-wirtschaftsduenger@lwk-niedersachsen.de gesendet werden.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

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