Mit der Förderung werden die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse an die Markterfordernisse angepasst. Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie Investitionen in eine verbesserte Ressourcennutzung tätigen. Weitere wichtige Ziele sind der Aufbau regionaler Vermarktungswege oder die Produktion besonderer Qualitätserzeugnisse. Entsprechende Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken, den Absatz der Produkte sichern und zusätzliche Erlöse für Erzeuger generieren.
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftliche Erzeugnisse in der Freien Hansestadt Bremen und im Land Niedersachsen Förderung
Leistung 375614040 · Typ LOV · zuletzt geändert 14.04.2026
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Landwirtschaftskammer Niedersachsen | Niedersachsen |
Inhalt (Textblöcke, 18)
Leistungsbeschreibung
Teaser
Mit der Förderung werden die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher
Erzeugnisse an die Markterfordernisse angepasst. Unternehmen und
Erzeugerzusammenschlüsse
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Das beantragte Vorhaben muss in der Freien Hansestadt Bremen oder im Land Niedersachsen umgesetzt werden.
Als Zuwendungsempfänger kommen in Betracht:
- Zusammenschlüsse von Erzeugern, die als Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen nach dem Agrarmarktstrukturrecht anerkannt worden sind. Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse sind ausgeschlossen.
- Zusammenschlüsse von mindestens fünf Erzeugern und deren Vereinigungen, die Qualitätsprodukte nach Artikel 16 Absatz 1 Buchst. a Ziffern i und ii der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 erzeugen, sofern sie nicht die Anerkennungsvoraussetzungen nach dem Agrarmarktstrukturrecht erfüllen.
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse erstreckt.
Druckformulare / Merkblätter
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformulare
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Maßgeblich sind zum einen die Erfüllung der Fördervoraussetzungen und zum anderen die Qualität des beantragten Vorhabens. Hierzu wird ein Ranking der eingegangenen Anträge vorgenommen. Dabei werden die über die abgefragten und erfüllten Projektauswahlkriterien erhalten Punkte als Vergleichsmaßstab herangezogen. Im weiteren Verfahren sind Zwischen- und Verwendungsnachweise vorzulegen. Im Rahmen der Prüfung wird eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Termine vor Ort durch weitere Prüfinstanzen können hinzukommen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
Fachlich freigegeben am
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
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