Bäche und Flüsse sind wichtige Bestandteile der Ökosysteme und wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Mit der Fördermaßnahme Fließgewässerentwicklung werden Vorhaben unterstützt, die der Wiederherstellung und Erhaltung der natürlichen Dynamik, Struktur und Funktionsfähigkeit von Fließgewässerlandschaften durch geeignete Vorhaben i. S. des Niedersächsischen Fließgewässerprogramms und der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) dienen, um so den Zustand der heimischen Bäche und Flüsse sowie ihrer Auen zu verbessern, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu stärken und das natürliche Erbe zu erhalten.
Fließgewässerentwicklung Förderung
Leistung 373428177 · Typ LOV · zuletzt geändert 14.04.2026
Zuständige Organisationseinheiten (1)
| Organisationseinheit | Gebiete der Zuständigkeit |
|---|---|
| Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) | Niedersachsen |
Inhalt (Textblöcke, 19)
Leistungsbeschreibung
Teaser
Bäche und Flüsse sind wichtige Bestandteile der Ökosysteme und wertvolle
Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Mit der Fördermaßnahme
Fließgewässerentwicklung werden Vorh
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Gefördert werden Vorhaben, die der Verbesserung der Gewässerqualität dienen sowie diesbezüglich begleitende Vor- und Nacharbeiten. Hierzu zählen folgende Vorhaben:
- Naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich,
- Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen als Beitrag zur Schaffung von Retentionsraum, zur Verbesserung des Wasserhaushaltes, zur Schaffung von auentypischen Elementen und zur Verminderung von Stoffeinträgen,
- Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren (z. B. Anlage von Umflutern, Fischpässen oder die Rückverlegung von Deichen),
- Sonstige erforderliche Ausgaben, die im sachlichen Zusammenhang mit den o. g. Vorhaben stehen, wie Planungen, Zweckforschungen und Einzelfalluntersuchungen, Erwerb von Grundstücken sowie Entschädigungs- bzw. Ablösezahlungen, Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung soweit sie der Umsetzung des Fließgewässerprogramms und der EG-WRRL dienen.
Neben größeren und mittleren Vorhaben sollen auch kleine bzw. kleinräumig konzipierte, eigenständige und in sich abgeschlossene Projekte nach den ersten beiden Aufzählungspunkten unterstützt werden, die unter lokalen bzw. regionalen Gesichtspunkten zur Zielerreichung der EG-WRRL beitragen.
Vorhaben, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht (z. B. verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen), sind nicht förderfähig.
Antragsberechtigte
- Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- nicht gewerblich tätige juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen
Zu beachten ist, dass Kommunen und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform juristischer Personen des öffentlichen Rechts bei den sog. „kleinen Vorhaben“ nicht antragsberechtigt sind.
Die Vorhaben müssen die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege unter Beachtung der Grundsätze einer nachhaltigen Wasserwirtschaft berücksichtigen und der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder des chemischen Zustands der Gewässer nach der EG-WRRL dienen.
Druckformulare / Merkblätter
Die Bewilligungsbehörde legt im Einvernehmen mit dem programmverantwortlichen Ressort Antragsfristen fest. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Zuwendungsanträge sind unter Verwendung des amtlichen Antragsvordrucks an den NLWKN zu richten. Sie sind im Internet erhältlich unter:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Fachlich freigegeben am
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
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Urheber
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