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Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Leistung 326662933 · Typ LOV · zuletzt geändert 21.05.2026

LeiKa-Schlüssel
99150074016000
Synonyme
Markscheidewesen Ausland Ausbildung Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Markscheiderin/Markscheider Berufsqualifikation ausländischer Berufsabschluss Berufsanerkennung Anerkennen Information on professional recognition Anerkennung in Niedersachsen Bergbau Markscheider Markscheiderin Markscheidekunde Mine surveyor
Kategorien
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Berufsausbildung Integration

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Niedersachsen

Onlinedienste (2)

Formulare (1)

FormularDownload
Markscheiderin/Markscheider - elektronische Antragstellung

Inhalt (Textblöcke, 18)

Leistungsbeschreibung

Der Beruf Markscheiderin oder Markscheider ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Sie müssen eine bestimmte Qualifikation nachweisen, um in dem Beruf arbeiten zu dürfen. Wenn Sie eine ausländische Berufsqualifikation als Markscheiderin oder Markscheider haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in diesem Beruf in dem gewählten Bundesland arbeiten. Dafür müssen Sie einen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Landesbehörde einreichen.

Die zuständige Landesbehörde für Bergbau vergleicht Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in dem gewählten Bundesland und macht eine Gleichwertigkeitsfeststellung.

Sie erhalten eine Rückmeldung, nachdem Ihr Antrag geprüft wurde. Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist und Sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie die Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider. Wenn Ihnen für eine Anerkennung berufliche Qualifikationen fehlen, nennt der Bescheid die wesentlichen Unterschiede. Sie können dann eine Ausgleichsmaßnahme machen.

Teaser

Sie möchten in Niedersachsen als Markscheiderin oder Markscheider arbeiten? Dann müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.

Voraussetzungen

  • Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation

Für die Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider müssen Sie neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation noch weitere Voraussetzungen erfüllen:

  • Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Markscheiderin oder Markscheider.
  • Gesundheitliche Eignung: Sie sind gesundheitlich geeignet für die Arbeit als Markscheiderin oder Markscheider.

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Onlinedienst vorhanden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • in deutscher Sprache eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten
  • Identitätsnachweis
  • im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen und sonstige Befähigungsnachweise, die zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen erforderlich sind
  • ggf. eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat
  • in deutscher Sprache eine Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag gestellt wurde und gegebenenfalls der Bescheid
  • zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung eine ärztliche Bescheinigung, auf Verlangen ein Zeugnis einer Gesundheitsbehörde
  • eine Erklärung, dass bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei dem Landesamt beantragt worden ist
  • eine Erklärung über die jeweilige Anschrift der bestehenden oder vorgesehenen Arbeitsräume.

Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation als Markscheiderin oder Markscheider bei der zuständigen Landesbehörde stellen. Sie müssen alle dafür notwendigen Unterlagen in Form von Kopien bei der zuständigen Stelle einreichen.

Die zuständige Stelle prüft dann: Ist Ihre Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation in Ihrem Bundesland gleichwertig? Für den Vergleich sind zum Beispiel Inhalt der Ausbildung und Dauer der Ausbildung wichtig. Die zuständige Stelle berücksichtigt auch Ihre Berufserfahrung, weitere Befähigungsnachweise und Qualifikationen.

Die zuständige Stelle prüft danach die weiteren Voraussetzungen. Ist Ihre Berufsqualifikation gleichwertig und Sie erfüllen alle weiteren Voraussetzungen, wird Ihre Berufsqualifikation anerkannt. Sie dürfen dann in dem Bundesland als Markscheiderin oder Markscheider arbeiten.

Sollte die zuständige Behörde keine Gleichwertigkeit feststellen können, erhalten Sie einen Bescheid mit einer Erläuterung der wesentlichen Unterschiede. Um wesentliche Unterschiede auszugleichen, können Sie einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung machen. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Anerkennung.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

3 Monate ab Eingang aller notwendigen Unterlagen.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Urheber

nicht angegeben

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