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Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung

Leistung 12264956 · Typ LOV · zuletzt geändert 30.06.2026

LeiKa-Schlüssel
99010006012000
Synonyme
eAT Migration Chip Online-Ausweisfunktion Einwanderung Aufenthaltsrecht Aufenthaltsstatus elektronischer Aufenthaltstitel Plastikkarte Scheckkartenformat eAT Ausweis Aufenthalt Aufenthaltskarte Aufenthaltschipkarte Karte Online
Kategorien
Einwanderung Ausweise

Zuständige Organisationseinheiten (1)

OrganisationseinheitGebiete der Zuständigkeit
Landkreis Heidekreis - Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Ordnungs- und Ausländerwesen, Jagd Heidekreis

Formulare (1)

FormularDownload
Datenschutzhinweis des Ordnungs- und Ausländerwesens lokal
FormularDokInfodienste (application/pdf)

Gebühren

BezeichnungTypBetragBemerkung
Gebühr FIX 100,00 € Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr
Gebühr FIX 110,00 € Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr
Gebühr VARIABEL – Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Gebühr VARIABEL – Niederlassungserlaubnis
Gebühr FIX 100,00 € Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr
Gebühr FIX 110,00 € Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr
Gebühr VARIABEL – Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Gebühr VARIABEL – Niederlassungserlaubnis

Inhalt (Textblöcke, 16)

Leistungsbeschreibung

Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

Teaser

Aufenthaltserlaubnisse können auch als elektronische Aufenthaltstitel erteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen: Ausländerbehörden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen: Ausländerbehörden

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Druckformulare / Merkblätter

Nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelle angefragt werden.

Verfahrensablauf

Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.
 
Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.
 
Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.

Was sollte ich noch wissen?

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Unterstützende Institutionen

nicht angegeben

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

nicht angegeben

Urheber

Nicht angegeben

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